HRA 121651

Fonds 7 AvR Unkel Grundstück Verwaltungs GmbH & Co. KG

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamburg

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Registerdaten

Sitz
Hamburg
Datenstand
2024-12-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-23

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 67b IN 35/23 · Fonds 7 AvR Unkel Grundstück Verwaltungs GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 35/23
Wirksam am
15.10.2025
Registerbezug
Hamburg, HRA 121651
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 35/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 121651 eingetragenen Fonds 7 AvR Unkel Grundstück Verwaltungs GmbH & Co. KG, Poststraße 2 - 4, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 146354 eingetragene Fonds 7 AvR Unkel Verwaltungs GmbH, Poststraße 2 - 4, 20354 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Benjamin Mertens,

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 425 eingesehen werden.

67b IN 35/23
Amtsgericht Hamburg, 14.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67b IN 35/23 · Fonds 7 AvR Unkel Grundstück Verwaltungs GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 35/23
Wirksam am
08.10.2024
Registerbezug
Hamburg, HRA 121651
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 35/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 121651 eingetragenen Fonds 7 AvR Unkel Grundstück Verwaltungs GmbH & Co. KG, Poststraße 2 - 4, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 146354 eingetragene Fonds 7 AvR Unkel Verwaltungs GmbH, Poststraße 2 - 4, 20354 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Benjamin Mertens,

wird Termin für eine Gläubigerversammlung

zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:

Entscheidung über den freihändigen Verkauf der im Eigentum der Schuldnerin stehenden Immobilie, eingetragen im Wohnungsgrundbuch des Amtsgerichts Linz am Rhein von Scheuren (Unkel), Blatt 2700 bis 2828 zum bestmöglichen Kaufpreis durch den Insolvenzverwalter.

bestimmt auf

Dienstag, 10.12.2024, 11:30 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

67b IN 35/23
Amtsgericht Hamburg, 02.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 67b IN 35/23 · Fonds 7 AvR Unkel Grundstück Verwaltungs GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 35/23
Wirksam am
11.04.2023
Registerbezug
Hamburg, HRA 121651
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 35/23

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 121651 eingetragenen Fonds 7 AvR Unkel Grundstück Verwaltungs GmbH & Co. KG, Poststraße 2 - 4, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 146354 eingetragene Fonds 7 AvR Unkel Verwaltungs GmbH, Poststraße 2 - 4, 20354 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Benjamin Mertens

wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 06.04.2023, um 11:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 17.02.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Jungfernstieg 30, 20354 Hamburg.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.05.2023 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Dienstag, 27.06.2023, 10:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 09.06.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

67b IN 35/23
Amtsgericht Hamburg, 06.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67b IN 35/23 · Fonds 7 AvR Unkel Grundstück Verwaltungs GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 35/23
Wirksam am
03.03.2023
Registerbezug
Hamburg, HRA 121651
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 35/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 121651 eingetragenen Fonds 7 AvR Unkel Grundstück Verwaltungs GmbH & Co. KG, Poststraße 2 - 4, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 146354 eingetragene Fonds 7 AvR Unkel Verwaltungs GmbH, Poststraße 2 - 4, 20354 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Benjamin Mertens

ist am 03.03.2023, um 09:55 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Jungfernstieg 30, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67b IN 35/23
Amtsgericht Hamburg, 03.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Vorgänge ohne Eintragung
HRA 121651 HRA 121651: Fonds 7 AvR Unkel Grundstück Verwaltungs GmbH & Co. KG, Hamburg, Poststraße 2-4, 20354 Hamburg. (Geändert, nun: Der Erwerb von Immobilien, der Erwerb von Bewirtschaftungsgegenständen, der Erwerb …
HRA 121651: Fonds 7 AvR Unkel Grundstück Verwaltungs GmbH & Co. KG, Hamburg, Poststraße 2-4, 20354 Hamburg. (Geändert, nun: Der Erwerb von Immobilien, der Erwerb von Bewirtschaftungsgegenständen, der Erwerb von Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften, der Erwerb von Liquiditätsanlagen sowie die Ausübung solcher Tätigkeiten, die eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft i.S.d. KAGB auch für ein inländisches Immobilien-Sondervermögen ausüben dürfte. Der Gesellschaftszweck ist in jedem Fall auf den Erwerb solcher Vermögensgegenstände und die Ausübung solcher Tätigkeiten beschränkt, die die jeweilige AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft auch für Rechnung des Compartment CareVision III erwerben oder ausüben dürfte.).
Neueintragungen
HRA 121651 HRA 121651: Fonds 7 AvR Unkel Grundstück Verwaltungs GmbH & Co. KG, Hamburg, Poststraße 2-4, 20354 Hamburg. (Geändert, nun: Das Halten und Verwalten von Immobilien, insbesondere in Unkel. Die Gesellschaft is…
HRA 121651: Fonds 7 AvR Unkel Grundstück Verwaltungs GmbH & Co. KG, Hamburg, Poststraße 2-4, 20354 Hamburg. (Geändert, nun: Das Halten und Verwalten von Immobilien, insbesondere in Unkel. Die Gesellschaft ist nur zu Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die nach den gesetzlichen Vorschriften für Kapitalverwaltungsgesellschaften einschließlich des Kapitalanlagegesetzbuchs, für eine Immobiliengesellschaft gemäß § 235 KAGB zulässig sind. Die Gesellschaft wird die gesetzlichen Anforderungen an eine Immobiliengesellschaft im Sinne von § 234 KAGB erfüllen und wird insbesondere die Pflichten gemäß § 235 Abs. 2 KAGB erfüllen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Poststraße 2-4, 20354 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Nach Sitzverlegung und Umfirmierung nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: Fonds 7 AvR Unkel Verwaltungs GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 146354), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Sitz ist von Bremen (bisher: Amtsgericht Bremen HRA 27459 HB, Firma bisher: L.I. 22. Projekt GmbH & Co. KG) nach Hamburg verlegt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.