HRB 11859

Follmann Bau GmbH

Amtsgericht Wittlich · Rheinland-Pfalz

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Am Stockberg 7, 54576 Hillesheim

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Hillesheim
Datenstand
2024-02-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-01-17

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Planung und Ausführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten aller Art einschließlich schlüsselfertiges Bauen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 7a IN 129/13 · Follmann Bau GmbH · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 129/13
Wirksam am
18.08.2026
Registerbezug
Wittlich, HRB 11859
7a IN 129/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Follmann Bau GmbH, Am Stockberg 7, 54576 Hillesheim (AG Wittlich, HRB 11859), vertr. d.: Winfried Follmann, Am Stockberg 4a, 54576 Hillesheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 10.09.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Wittlich, 13.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 7a IN 129/13 · Follmann Bau GmbH · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 129/13
Wirksam am
14.07.2026
Registerbezug
Wittlich, HRB 11859
7a IN 129/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Follmann Bau GmbH, Am Stockberg 7, 54576 Hillesheim (AG Wittlich, HRB 11859), vertr. d.: Winfried Follmann, Am Stockberg 4a, 54576 Hillesheim, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Manfred Kürsch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wittlich eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 50 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
abzüglich Vorschuss

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 02.04.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 137.076,24 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

IV.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 78,40 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 28 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Wittlich, 08.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 7a IN 129/13 · Follmann Bau GmbH · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 129/13
Wirksam am
14.07.2026
Registerbezug
Wittlich, HRB 11859
7a IN 129/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Follmann Bau GmbH, Am Stockberg 7, 54576 Hillesheim (AG Wittlich, HRB 11859), vertr. d.: Winfried Follmann, Am Stockberg 4a, 54576 Hillesheim, (Geschäftsführer), ist die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt (§ 196 InsO) und Schlusstermin bestimmt auf:

21.08.2026.

Der Termin dient der

a) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Wittlich, 08.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 11859 HRB 11859: Follmann Bau GmbH, Hillesheim, Am Stockberg 7, 54576 Hillesheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Follmann, Winfried, Kaufmann, Hillesheim.
HRB 11859: Follmann Bau GmbH, Hillesheim, Am Stockberg 7, 54576 Hillesheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Follmann, Winfried, Kaufmann, Hillesheim.
Veränderungen
HRB 11859 HRB 11859:Follmann Bau GmbH, Hillesheim, Am Stockberg 7, 54576 Hillesheim.Durch Beschluss des Amtsgerichts Wittlich (7a IN 129/13) vom 28.05.2014 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren…
HRB 11859:Follmann Bau GmbH, Hillesheim, Am Stockberg 7, 54576 Hillesheim.Durch Beschluss des Amtsgerichts Wittlich (7a IN 129/13) vom 28.05.2014 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7a IN 129/13 · Follmann Bau GmbH · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 129/13
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Wittlich, HRB 11859

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.