VR 801 SE

Förderverein HSG Kalkberg 06 e.V.

Amtsgericht Kiel · Schleswig-Holstein

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Fahrenkrug

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Fahrenkrug
Datenstand
2025-01-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-08

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-26 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Förderverein der SG Fahrenkrug/Segeberg eingetragener Verein Wahlstedt
  2. Förderverein HSG Kalkberg 06 e.V. Wahlstedt

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 801 SE Förderverein der SG Fahrenkrug/Segeberg eingetragener Verein, Wahlstedt(St. Jürgen 87, 23795 Bad Segeberg). Rechtsverhaeltnis: Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertr…
Förderverein der SG Fahrenkrug/Segeberg eingetragener Verein, Wahlstedt(St. Jürgen 87, 23795 Bad Segeberg). Rechtsverhaeltnis: Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.03.2007 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom selben Tage der Förderkreis Handball Wahlstedt e.V. mit Sitz in Wahlstedt (Amtsgericht Kiel, VR 4704 KI) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.