VR 1514 PIVR 1514 PI: Förderverein Gymnasium Marne e.V., Marne. Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2018 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom …
VR 1514 PI: Förderverein Gymnasium Marne e.V., Marne. Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2018 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 01.10.2018 und 09.11.2018 der Verein ehemaliger Schüler und Lehrer des Marner Gymnasiums e.V. mit Sitz in Marne (Amtsgericht Pinneberg, VR 812 ME) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitigen Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.