VR 4164
Förderverein des Neuen Gymnasiums Bochum e.V.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Bochum
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Registerdaten
- Sitz
- Bochum
- Datenstand
- 2024-12-17
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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CD
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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VÖ
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Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
VR 4164 Förderverein des Neuen Gymnasiums Bochum e.V., Bochum ( Bochum). eingetragener Verein. Die Satzung ist errichtet am 12.07.2010. Entstanden durch Übernahme des Vermögens des "Verein der Freunde und Förderer d…
Förderverein des Neuen Gymnasiums Bochum e.V., Bochum ( Bochum). eingetragener Verein. Die Satzung ist errichtet am 12.07.2010. Entstanden durch Übernahme des Vermögens des "Verein der Freunde und Förderer des Gymnasiums am Ostring e.V." mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum, VR 867) und des "Förderverein der Albert-Einstein-Schule Bochum e.V." mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum, VR 1386) als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.06..2010 und der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 12.07.2010.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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