VR 368

Förderverein der Susanna-Eger-Schule, Beruflisches Schulzentrum der Stadt Leipzig e.V.

Amtsgericht Leipzig · Sachsen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Leipzig

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Registerdaten

Sitz
Leipzig
Datenstand
2025-01-10
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-10

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Gastgewerbliches Fortbildungszentrum Leipzig e.V. Leipzig
  2. Förderverein des Beruflichen Schulzentrums 10 für Ernährung, Hauswirtschaft/Textil/Bekleidung (BSZ EHT) e. V. Leipzig
  3. Förderverein der Susanna-Eger-Schule Leipzig e.V. Leipzig

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 368 Förderverein des Beruflichen Schulzentrums 10 für Ernährung, Hauswirtschaft/Textil/Bekleidung (BSZ EHT) e. V., Leipzig (An der Querbreite 6, 04129 Leipzig). Der Förderkreis Mitteldeutsches Hotel- und Gastron…
Förderverein des Beruflichen Schulzentrums 10 für Ernährung, Hauswirtschaft/Textil/Bekleidung (BSZ EHT) e. V., Leipzig (An der Querbreite 6, 04129 Leipzig). Der Förderkreis Mitteldeutsches Hotel- und Gastronomiemuseum e.V. Leipzig mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, VR 1290) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.05.2005 und des Beschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 11.05.2005 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 11.05.2005 mit dem Verein verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.