VR 1418

Förderverein der Sebastianschule Stockum e.V.

Amtsgericht Arnsberg · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Sundern

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Sundern
Datenstand
2024-12-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-24

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-17 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Förderverein der Verbundschule Stockum und Endorf e.V. Sundern

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
VR 1418 Förderverein der Verbundschule Stockum und Endorf e.V., Sundern (Stockum, 59846 Sundern). eingetragener Verein. Satzung vom 16.02.2011. Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschme…
Förderverein der Verbundschule Stockum und Endorf e.V., Sundern (Stockum, 59846 Sundern). eingetragener Verein. Satzung vom 16.02.2011. Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.02.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 16.02.2011 und der Mitgliederversammlung der übertragenden Rechtsträger vom 19.09.2012 bzw. 16.02.2011 mit dem Förderverein Pankratiusschule Stockum e.V. (Amtsgericht Arnsberg VR 941) und dem Förderverein der Sebastianschule Endorf e. V. (Amtsgericht Arnsberg VR 906) jeweils mit Sitz in Sundern verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.