VR 594

Förderkreis für integrierte Erziehung in Kindergarten, Schule und Beruf e.V.

Amtsgericht Ingolstadt · Bayern

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Ingolstadt

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Registerdaten

Sitz
Ingolstadt
Datenstand
2025-01-10
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-10

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. Förderkreis für integrierte Erziehung in Kindergarten und Schule e.V. Ingolstadt

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

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Veränderungen
VR 594 VR 594:Förderkreis für integrierte Erziehung in Kindergarten, Schule und Beruf e.V., Ingolstadt (Johann-Michael-Sailer-Str. 7, 85049 Ingolstadt). Der Verein hat im Weg der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsv…
VR 594:Förderkreis für integrierte Erziehung in Kindergarten, Schule und Beruf e.V., Ingolstadt (Johann-Michael-Sailer-Str. 7, 85049 Ingolstadt). Der Verein hat im Weg der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 11.06.2014 sowie Beschluß seiner Mitgliederversammlung vom 28.07.2014 und Beschluß der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.07.2014 Teile des Vermögens (gesamtes Vermögen mit Ausnahme eines Guthabens von 50.000 EUR, ausgewiesen in der Spaltungs-/Einbringungsbilanz als Verbindlichkeit gegenüber dem Förderkreis) auf die Heilpädagogisches Zentrum Haus Miteinander Gesellschaft mit beschränkter Haftung (künftig: Pädagogisches Zentrum Förderkreis + Haus Miteinander gemeinnützige GmbH) mit dem Sitz in Ingolstadt (Amtsgericht Ingolstadt HRB 3578) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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