VR 4152

Förderforum der Staatsoperette Dresden e.V.

Amtsgericht Dresden · Sachsen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Dresden

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Registerdaten

Sitz
Dresden
Datenstand
2024-12-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-25

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Förderverein der Staatsoperette Dresden e.V. Dresden

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 4152 Förderverein der Staatsoperette Dresden e.V., Dresden, (Pirnaer Landstr. 131, 01257 Dresden).Der Dresdner Operettenforum e.V. mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden VR 1495) ist auf Grund des Verschmel…
Förderverein der Staatsoperette Dresden e.V., Dresden, (Pirnaer Landstr. 131, 01257 Dresden).Der Dresdner Operettenforum e.V. mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden VR 1495) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.04.2009 und des Beschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 29.04.2009 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 29.04.2009 mit dem Verein verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.