VR 18220

Förderer des Familienpflegewerks im KDFB e.V.

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: München

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Registerdaten

Sitz
München
Datenstand
2024-12-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-26

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Familienpflegewerk des Bayerischen Landesverbandes des Katholischen Deutschen Frauenbundes e.V. München

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

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Veränderungen
VR 18220 VR 18220: Familienpflegewerk des Bayerischen Landesverbandes des Katholischen Deutschen Frauenbundes e.V., München (Schraudolphstr. 1, 80799 München). Der Verein hat im Weg der Ausgliederung gemäß Spaltungs-…
VR 18220: Familienpflegewerk des Bayerischen Landesverbandes des Katholischen Deutschen Frauenbundes e.V., München (Schraudolphstr. 1, 80799 München). Der Verein hat im Weg der Ausgliederung gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 08.04.2019 sowie Beschluss seiner Mitgliederversammlung vom 10.05.2019 und Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.05.2019 Teile des Vermögens (Betrieb Familienpflegewerk bestehend aus den Zweckbetrieben Familienpflegestationen und der Geschäftsstelle) auf die Familienpflegewerk im KDFB gemeinnützige GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 248116) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.