HRB 18826 KI
Förde Handwerker UG (haftungsbeschränkt)
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Jungfernstieg 24, 24340 EckernfördeGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Eckernförde
- Rechtsform
- GmbH
- Letzte Eintragung
- 13.12.2018
- Datenstand
- 2025-09-24
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Dirk Nettling
Eckernförde
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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Abrufstand 2025-09-24 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Ausführung von Arbeiten im Maler- und Lackiererhandwerk, Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk, Raumausstatterhandwerk, Holz- und Bautenschutzgewerbe und die Erbringung aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, jedoch sämtlich ohne zulassungspflichtige Tätigkeiten
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 93 IN 39/18 · Förde Handwerker UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Neumünster
- Insolvenzgericht
- Neumünster
- Aktenzeichen
- 93 IN 39/18
- Wirksam am
- 18.09.2024
- Registerbezug
- Kiel, HRB 18826
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Förde Handwerker UG (haftungsbeschränkt), Jungfernstieg 24, 24340 Eckernförde, vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Nettling
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 18826
- Schuldnerin -
1.
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2.
Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 04.12.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Neumünster - Insolvenzgericht - 13.09.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 93 IN 39/18 · Förde Handwerker UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Neumünster
- Insolvenzgericht
- Neumünster
- Aktenzeichen
- 93 IN 39/18
- Wirksam am
- 29.06.2020
- Registerbezug
- Kiel, HRB 18826
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Förde Handwerker UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer
Dirk Nettling, geboren am XX.XX.XXXX, Jungfernstieg 24, 24340 Eckernförde
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 18826
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen
Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Jennie Best, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg
wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können
durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge
nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der
Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag der Insolvenzverwalterin vom 15.06.2020.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Verwaltung
unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 68.850,89 EUR auszugehen.
Die Insolvenzverwalterin beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 20 %.
Auf die ausführliche Begründung in ihrem Antrag vom 15.06.2020 wird Bezug
genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der
Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR
festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 20 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine
Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der
Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde -
unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der
Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Neumünster
Boostedter Straße 26
24534 Neumünster
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Neumünster
Boostedter Straße 26
24534 Neumünster
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Neumünster - Insolvenzgericht - 23.06.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 18826 KI HRB 18826 KI: Förde Handwerker UG (haftungsbeschränkt), Eckernförde, Jungfernstieg 24, 24340 Eckernförde. Rechtsverhältnis: Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Forderungsprüfung 93 IN 39/18 · Förde Handwerker UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Neumünster
- Insolvenzgericht
- Neumünster
- Aktenzeichen
- 93 IN 39/18
- Wirksam am
- 05.12.2018
- Registerbezug
- Kiel, HRB 18826
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Förde Handwerker UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: AG Kiel HRB 18826),
Jungfernstieg 24, 24340 Eckernförde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn
Dirk Nettling,
wurde am 01.12.2018, 09:00 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Jennie Best, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg.
Das mündliche Verfahren wird angeordnet.
Berichtstermin und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen sind
anberaumt auf Dienstag, 19. März 2019, 11:00 Uhr, Raum B031, im Gerichtsgebäude
Boostedter Straße 26;
TO: Verwalterbericht, Entscheidungen über den Fortgang des Verfahrens
einschließlich Wahlen, für den Fall, dass die Einstellung des Verfahrens
mangels Masse notwendig wird, wird bereits jetzt auf die Anhörung der Gläubiger
sowie die Einberufung einer neuerlichen Gläubigerversammlung verzichtet, auch
soweit es die Prüfung der Schlussrechnung betrifft.
- die Veräußerung des Geschäftsbetriebes, Verschiedenes, Forderungsprüfungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Beschlussunfähigkeit die
Zustimmung der Gläubigerversammlung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
gemäß § 160 Abs. I InsO als erteilt gilt.
Forderungen sind nach §§ 28 Abs. 1, 174 InsO bis zum 05.02.2019 bei der
Insolvenzverwalterin in zwei Stücken unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen
etc. anzumelden.
Gläubiger werden gem. § 28 Abs. 2 InsO aufgefordert, der Insolvenzverwalterin
unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen
oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Die schuldhafte Unterlassung
oder Verzögerung der Anzeige der Rechte kann Schadenersatzforderungen auslösen.
Schuldbefreiende Leistungen sind nur an die Insolvenzverwalterin möglich.
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus diesem Verfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gemäß § 34 InsO i.V.m. §§
4, 6 InsO, §§ 567 ff ZPO binnen einer Notfrist von 2 Wochen zulässig.
Die Notfrist beginnt sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung zwei
weitere Tage verstrichen sind. Bei einer früheren Zustellung ist dieser
Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei
dem hiesigen Gericht (Amtsgericht Neumünster, Boostedter Straße 26, 24534
Neumünster) schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Schuldner, der die Eröffnung selbst
beantragt hat, regelmäßig nicht beschwert und daher nicht beschwerdeberechtigt
ist.
Hinweis: elektronischer Rechtsverkehr
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit
den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen
des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische
Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der
jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Neumünster, 5. Dezember 2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 93 IN 39/18 · Förde Handwerker UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Neumünster
- Insolvenzgericht
- Neumünster
- Aktenzeichen
- 93 IN 39/18
- Wirksam am
- 13.09.2018
- Registerbezug
- Kiel, HRB 18826
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen
Förde Handwerker UG (haftungsbeschränkt), Registergericht AG Kiel HRB 18826)
GF: Dirk Nettling, Jungfernstieg 24, 24340 Eckernförde,
ist am 13.09.2018, 8.00 Uhr, Rechtsanwältin Jennie Best, Gänsemarkt 45, 20354
Hamburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und ein
Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. InsO).
Neumünster, 13.09.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 18826 KI HRB 18826 KI: Förde Handwerker UG (haftungsbeschränkt), Eckernförde, Jungfernstieg 24, 24340 Eckernförde. Name der Firma: Förde Handwerker UG (haftungsbeschränkt); Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Eckernf…
Nettling, Dirk, *XX.XX.XXXX, Eckernförde; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 19.06.2017 (Musterprotokoll)
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.