HRB 24266
Föhnix Magdeburg UG (haftungsbeschränkt)
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Raiffeisenstraße 28, 39112 MagdeburgGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Magdeburg
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 09.01.2020
- Datenstand
- 2025-09-18
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Christoph Andreas Sabitzer
Magdeburg
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Handelsregister
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Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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Abrufstand 2025-09-18 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Die Einrichtung und der Betrieb von Friseur- und Kosmetiksalons für Damen und Herren sowie der Vertrieb von Waren aller Art, soweit sie den Friseur- und Kosmetikbereich betreffen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 340 IN 349/19 (371) · Föhnix Magdeburg UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 349/19 (371)
- Wirksam am
- 18.04.2024
- Registerbezug
- Stendal, HRB 24266
- 340 IN 349/19 (371) - (18.04.2024)
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 340 IN 349/19 (371) · Föhnix Magdeburg UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 349/19 (371)
- Wirksam am
- 18.03.2024
- Registerbezug
- Stendal, HRB 24266
- 340 IN 349/19 (371) - (15.03.2024)
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 340 IN 349/19 (371) · Föhnix Magdeburg UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 349/19 (371)
- Wirksam am
- 10.03.2021
- Registerbezug
- Stendal, HRB 24266
UG (haftungsbeschränkt), Raiffeisenstraße 28, 39112 Magdeburg,
Geschäftsanschriften: Raiffeisenstraße 28, 39112 Magdeburg; Semmelweisstr. 13,
39112 Magdeburg und Breiter Weg 18/19 , 39104 Magdeburg (AG Stendal, HRB
24266), vertr. d.: Christoph Andreas Sabitzer, c/o Sabitzer Baumaschinen UG, Am
Moosholz 8, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der
vorläufigen Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts
festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung
kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer
ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf
die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die
Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend
beachtet angesehen.
Amtsgericht Magdeburg, 09.03.2021.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 349/19 (371) · Föhnix Magdeburg UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 349/19 (371)
- Wirksam am
- 06.08.2020
- Registerbezug
- Stendal, HRB 24266
Raiffeisenstraße 28, 39112 Magdeburg, Geschäftsanschriften: Raiffeisenstraße
28, 39112 Magdeburg; Semmelweisstr. 13, 39112 Magdeburg und Breiter Weg 18/19 ,
39104 Magdeburg (AG Stendal, HRB 24266), vertr. d.: Christoph Andreas Sabitzer,
c/o Sabitzer Baumaschinen UG, Am Moosholz 8, 38446 Wolfsburg,
(Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO mit Schriftsatz
vom 06.08.2020 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen
bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht
ausreicht.
- 340 IN 349/19 (371) -( 06.08.2020 )
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 24266 HRB 24266: Föhnix Magdeburg UG (haftungsbeschränkt), Magdeburg, Raiffeisenstraße 28, 39112 Magdeburg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 27.12.2019 (Az. 340…
Forderungsprüfung 340 IN 349/19 (371) · Föhnix Magdeburg UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 349/19 (371)
- Wirksam am
- 30.12.2019
- Registerbezug
- Stendal, HRB 24266
(haftungsbeschränkt), Raiffeisenstraße 28, 39112 Magdeburg,
Geschäftsanschriften: Raiffeisenstraße 28, 39112 Magdeburg; Semmelweisstr. 13,
39112 Magdeburg und Breiter Weg 18/19 , 39104 Magdeburg (AG Stendal, HRB
24266), vertr. d.: Christoph Andreas Sabitzer, Lange Str. 3, 38723 Seesen,
(Geschäftsführer), ist am 27.12.2019 um 14:10 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Dipl.-Wirtsch.jur. Cathleen Engelbrecht,
Halberstädter Straße 115, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391-7276484, Fax:
0391-7276486, E-Mail: insolvenzverwaltung@yahoo.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der
Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 11.02.2020
anzumelden; der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die
Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das schriftliche Verfahren
ist angeordnet (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 10.03.2020.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a)
Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, b) Anträge über die
Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu
Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO), eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und
Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), den
Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige
Fortführung, Insolvenzplan, die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO);
insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der
Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die
Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert, eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte
oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Beantragung
der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der
Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das
Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (11.02.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (10.03.2020), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden. Der vollständige Beschluss einschließlich der
Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in
einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach
§ 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im
Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate
nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens
gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der
Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Veröffentlichungen im
Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach
rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige
Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten
Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/
datenschutzerklaerung/.
- 30.12.2019 - (340 IN 349/19 (371))
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 349/19 (371) · Föhnix Magdeburg UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 349/19 (371)
- Wirksam am
- 02.08.2019
- Registerbezug
- Stendal, HRB 24266
Az. 340 IN 349/19 (371): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Föhnix Magdeburg UG (haftungsbeschränkt), Raiffeisenstraße 28, 39112 Magdeburg,
Einrichtung und Betrieb von Friseur- und Kosmetiksalons für Damen und Herren
sowie Vertrieb von Waren aller Art, soweit sie den Friseur- und Kosmetikbereich
betreffen (AG Stendal, HRB 24266), vertr. d.: Christoph Andreas Sabitzer,
Bahnhofstraße 32, 39104 Magdeburg, (Geschäftsführer), ist am 02.08.2019 um
11:30 Uhr gegen die Antragsgegnerin ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen
sowie die vorläufige Verwaltung des Geschäftsbetriebs der Antragsgegnerin
angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO). Die Schuldner der Antragsgegnerin
(Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses
zu leisten. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Dipl.-Wirtsch.jur.
Cathleen Engelbrecht, Halberstädter Straße 115, 39112 Magdeburg, Tel.:
0391-7276484, Fax: 0391-7276486, E-Mail: insolvenzverwaltung@yahoo.de bestellt
worden.- Amtsgericht Magdeburg, 02.08.2019
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Magdeburg,
Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Magdeburg, 02.08.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 24266 HRB 24266: Föhnix Magdeburg UG (haftungsbeschränkt), Magdeburg, Raiffeisenstraße 28, 39112 Magdeburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.01.2017 mit Nachtrag vom 28.03.2017. G…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.