HRB 18442

FOCUS-ATS Immobilien- und Vermögensanlagen GmbH

Amtsgericht Memmingen · Bayern

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Haselbacher Straße 38, 87757 Kirchheim

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Kirchheim
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
26.05.2023
Datenstand
2025-02-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Fritzgerd Wagener

Pforzheim

einzelvertretungsberechtigt
Geschäftsführer(in)

Thomas Spruck

Kirchheim

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-30

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Halten von eigenen Immobilien- und Unternehmensbeteiligungen sowie Verwaltung des Anlagevermögens der ATS Gruppe.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 185/22 · FOCUS-ATS Immobilien- und Vermögensanlagen GmbH · Insolvenzgericht Memmingen
Insolvenzgericht
Memmingen
Aktenzeichen
2 IN 185/22
Wirksam am
04.08.2023
Registerbezug
Memmingen, HRB 18442
2 IN 185/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

FOCUS-ATS Immobilien- und Vermögensanlagen GmbH, Haselbacher Straße 38, 87757 Kirchheim, vertreten durch die Geschäftsführer Spruck Thomas und Wagener Fritzgerd
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 18442
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 03.08.2023 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 04.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 2 IN 185/22 · FOCUS-ATS Immobilien- und Vermögensanlagen GmbH · Insolvenzgericht Memmingen
Insolvenzgericht
Memmingen
Aktenzeichen
2 IN 185/22
Wirksam am
25.05.2023
Registerbezug
Memmingen, HRB 18442
2 IN 185/22

In dem Verfahren über die Anträge

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.

FOCUS-ATS Immobilien- und Vermögensanlagen GmbH, Haselbacher Straße 38, 87757 Kirchheim, vertreten durch die Geschäftsführer Spruck Thomas, Kropbachstraße 15, 35452 Heuchelheim und Wagener Fritzgerd, Birkenweg 73, 75175 Pforzheim
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 18442
- Schuldnerin -

Geschäftszweig: Halten und Verwalten von Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 25.05.2023 um 08.00 Uhr eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Oliver Bauer
Rosengasse 15, 89073 Ulm
Telefon: +49(731)1450-0
Telefax: +49(731)1450-280
Email: o.bauer@eisenbeis-ra.de

3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 06.07.2023 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.08.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 06.07.2023, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Gläubigerantrag ist am 23.11.2022, der Eigenantrag der Schuldnerin ist am 16.05.2023 beim Insolvenzgericht Memmingen eingegangen.

Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 25.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 185/22 · FOCUS-ATS Immobilien- und Vermögensanlagen GmbH · Insolvenzgericht Memmingen
Insolvenzgericht
Memmingen
Aktenzeichen
2 IN 185/22
Wirksam am
03.03.2023
Registerbezug
Memmingen, HRB 18442
2 IN 185/22

In dem Verfahren über den Antrag

des Dr. Temme Ulrich, Kaiserwerther Straße 107, 40476 Düsseldorf, Gz.: 22 042 007 Dr. Temme/s
- Antragstellender Gläubiger -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.

FOCUS-ATS Immobilien- und Vermögensanlagen GmbH, Haselbacher Straße 38, 87757 Kirchheim, vertreten durch die Geschäftsführer Spruck Thomas, Haselbacher Straße 38, 87757 Kirchheim und Wagener Fritzgerd, Birkenweg 73, 75175 Pforzheim
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 18442
- Schuldnerin -

erlässt das Amtsgericht Memmingen am 03.03.2023 folgenden

Beschluss

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird folgendes angeordnet:

1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, untersagt bzw. einstweilen eingestellt, § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO

2. Verfügungen über den Grundbesitz der Schuldnerin sind bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag verboten.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Memmingen
Buxacher Str. 6
87700 Memmingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 03.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 18442 HRB 18442: FOCUS-ATS Immobilien- und Vermögensanlagen GmbH, Kirchheim, Haselbacher Straße 38, 87757 Kirchheim. Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 200,00 EUR zu…
HRB 18442: FOCUS-ATS Immobilien- und Vermögensanlagen GmbH, Kirchheim, Haselbacher Straße 38, 87757 Kirchheim. Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 200,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der FOCUS-ATS Consulting Limited mit dem Sitz in Birmingham/Vereinigtes Königreich und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 25.200,00 EUR. Die FOCUS-ATS Consulting Limited mit dem Sitz in Birmingham/Vereinigtes Königreich (Companies House No. 05529430) ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 18.11.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 11.05.2020 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 18442 HRB 18442: FOCUS-ATS Immobilien- und Vermögensanlagen GmbH, Kirchheim, Haselbacher Straße 38, 87757 Kirchheim. Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsplans zwischen ihr und der FOCUS-ATS Consulti…
HRB 18442: FOCUS-ATS Immobilien- und Vermögensanlagen GmbH, Kirchheim, Haselbacher Straße 38, 87757 Kirchheim. Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsplans zwischen ihr und der FOCUS-ATS Consulting Limited, eine englische Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Birmingham, Vereinigtes Königreich, eingetragen beim Registrar of Companies for England and Wales, Companies House, Cardiff, Vereinigtes Königreich, unter Company Nr. 05529430, beim Amtsgericht Memmingen, Registergericht zur Einsichtnahme eingereicht. An der Verschmelzung sind folgende Rechtsträger beteiligt: a) FOCUS-ATS Consulting Limited, eine englische Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Birmingham, Vereinigtes Königreich, eingetragen beim Registrar of Companies for England and Wales, Companies House, Cardiff, Vereinigtes Königreich, unter Company Nr. 05529430, als übertragende Rechtsträgerin; b) FOCUS-ATS Immobilien- und Vermögensanlagen GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Kirchheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Memmingen, unter Registernummer HRB 18442, als übernehmende Rechtsträgerin. Rechte von Minderheitsgesellschaftern und Gläubigern: a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (FOCUS-ATS Immobilien- und Vermögensanlagen GmbH) können gemäß § 122a Abs. 2 i. V. m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Memmingen ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der FOCUS-ATS Immobilien- und Vermögensanlagen GmbH unter deren Geschäftsanschrift Haselbacher Straße 38, 87757 Kirchheim geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG. Anspruchsinhalt kann jeglicher Vermögenswert sein, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis bestehen kann. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht kein Recht zu, Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser derart zu beschreiben, dass eine Individualisierung durch die Gesellschaft ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden FOCUS-ATS Immobilien- und Vermögensanlagen GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. b) Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (FOCUS-ATS Consulting Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (CCBMR 2007) die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR 2007). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. c) Rechte der Minderheitsgesellschafter: Bei der vorliegenden Verschmelzung einer Schwestergesellschaft auf ihre Schwestergesellschaft mit identischem Gesellschafterkreis existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der FOCUS-ATS Immobilien- und Vermögensanlagen GmbH angefordert werden. Die inländische Geschäftsanschrift der Gesellschaft lautet unverändert: 87757 Kirchheim, Haselbacher Straße 38.
Neueintragungen
HRB 18442 HRB 18442: FOCUS-ATS Immobilien- und Vermögensanlagen GmbH, Kirchheim, Haselbacher Straße 38, 87757 Kirchheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.09.2019. Geschäftsanschrift: …
HRB 18442: FOCUS-ATS Immobilien- und Vermögensanlagen GmbH, Kirchheim, Haselbacher Straße 38, 87757 Kirchheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.09.2019. Geschäftsanschrift: Haselbacher Straße 38, 87757 Kirchheim. Gegenstand des Unternehmens: Halten von eigenen Immobilien- und Unternehmensbeteiligungen sowie Verwaltung des Anlagevermögens der ATS Gruppe. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Spruck, Thomas, Kirchheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt: Geschäftsführer: Wagener, Fritzgerd, Pforzheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.