HRB 306679
fms Fernmeldeservice GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Ilmenau
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Registerdaten
- Sitz
- Ilmenau
- Datenstand
- 2025-01-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- fms Fernmeldeservice GmbH Langewiesen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 177 IN 232/25 · fms Fernmeldeservice GmbH · Insolvenzgericht Erfurt
- Insolvenzgericht
- Erfurt
- Aktenzeichen
- 177 IN 232/25
- Wirksam am
- 23.10.2026
- Registerbezug
- Jena, HRB 306679
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
fms Fernmeldeservice GmbH, Am Vogelherd 7, 98693 Ilmenau, vertreten durch die Geschäftsführer Andy Granz, Dirk Möller und Marcel Patzloff
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 306679
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt André Rombach, Rombach & Partner, Hirschlachufer 11, 99084 Erfurt
„Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Thomas Patschke, Schillerstraße 2, 99096 Erfurt, für die Tätigkeit als Sachwalter werden wie folgt festgesetzt:
Betrag in EUR
Betrag in EUR
Vergütung
*
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
*
Vergütung insgesamt
*
Auslagen
*
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
*
Auslagen insgesamt
*
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen
*
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Sachwalters vom 01.10.2026.
Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von * EUR beträgt die Vergütung gem. § 12 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) * EUR (Regelvergütung).
Der Sachwalter beantragt hiervon einen Zuschlag von 55%.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag wird Bezug genommen.
Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des Sachwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben.
Der Sachwalter wurde in diesem Verfahren, in dem der Geschäftsbetrieb während des gesamten Eigenverwaltungsverfahrens fortgeführt wurde, überdurchschnittlich in Anspruch genommen. Dies zeigte sich in einer grundlegenden Restrukturierung, der Reduzierung der Arbeitnehmer von 42 auf 25 und der laufenden Überwachung der wirtschaftlichen Entwicklung und Liquidität. Der Sachwalter begleitete zudem den Insolvenzplan im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben, überprüfte seine wirtschaftlichen Grundlagen und beurteilte die Auswirkungen auf die Gläubiger.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Erfurt
Rudolfstraße 46
99092 Erfurt
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
"
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 22.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 177 IN 232/25 · fms Fernmeldeservice GmbH · Insolvenzgericht Erfurt
- Insolvenzgericht
- Erfurt
- Aktenzeichen
- 177 IN 232/25
- Wirksam am
- 23.10.2026
- Registerbezug
- Jena, HRB 306679
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
fms Fernmeldeservice GmbH, Am Vogelherd 7, 98693 Ilmenau, vertreten durch die Geschäftsführer Andy Granz, Dirk Möller und Marcel Patzloff
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 306679
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt André Rombach, Rombach & Partner, Hirschlachufer 11, 99084 Erfurt
"Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Thomas Patschke, Schillerstraße 2, 99096 Erfurt, für die Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter werden wie folgt festgesetzt:
Betrag in EUR
Betrag in EUR
Vergütung
*
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
*
Vergütung insgesamt
*
Auslagen
*
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
*
Auslagen insgesamt
*
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen
*
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 01.10.2026.
Ausgehend von einem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von * EUR beträgt die Vergütung gem. § 12 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) * EUR (Regelvergütung).
Der vorläufige Sachwalter beantragt hiervon einen Zuschlag von 55%.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag wird Bezug genommen.
Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des vorläufigen Sachwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben.
Der vorläufige Sachwalter hatte in diesem Verfahren mit drei Geschäftsführern und 42 Arbeitnehmern zu tun. Es handelte sich um ein wirtschaftlich besonders anspruchsvolles Geschäftsfeld. Es war eine intensive Überwachung aufgrund hoher wirtschaftlicher Risiken notwendig. der vorläufige Sachwalter begleitete unter anderem die Kommunikation mit wesentlichen Auftraggebern und Lieferanten und stand in laufender Abstimmung mit der Geschäftsführung und den Verfahrensbevollmächtigten. Die Prüfung und Begleitung der Sanierungsmaßnahmen ging zudem deutlich über die Kenntnisnahme der Sanierungsplanung hinaus, der vorläufige Sachwalter war in die Sanierung unmittelbar eingebunden.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
"
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 22.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 177 IN 232/25 · fms Fernmeldeservice GmbH · Insolvenzgericht Erfurt
- Insolvenzgericht
- Erfurt
- Aktenzeichen
- 177 IN 232/25
- Wirksam am
- 07.10.2026
- Registerbezug
- Jena, HRB 306679
Az.: 177 IN 232/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
fms Fernmeldeservice GmbH, Am Vogelherd 7, 98693 Ilmenau, vertreten durch die Geschäftsführer Andy Granz, Dirk Möller und Marcel Patzloff
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 306679
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt André Rombach, Rombach & Partner, Hirschlachufer 11, 99084 Erfurt
Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 01.10.2026 die Festsetzung der Verwaltervergütung für seine Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter beantragt.
Der vollständige Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes durch den Schuldner und durch Gläubiger, die eine Forderung angemeldet haben, eingesehen werden.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 20.10.2026.
Amtsgericht Erfurt-Insolvenzgericht- Erfurt, 06.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 177 IN 232/25 · fms Fernmeldeservice GmbH · Insolvenzgericht Erfurt
- Insolvenzgericht
- Erfurt
- Aktenzeichen
- 177 IN 232/25
- Wirksam am
- 07.10.2026
- Registerbezug
- Jena, HRB 306679
Az.: 177 IN 232/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
fms Fernmeldeservice GmbH, Am Vogelherd 7, 98693 Ilmenau, vertreten durch die Geschäftsführer Andy Granz, Dirk Möller und Marcel Patzloff
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 306679
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt André Rombach, Rombach & Partner, Hirschlachufer 11, 99084 Erfurt
Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 01.10.2026 die Festsetzung der Verwaltervergütung für seine Tätigkeit als Sachwalter beantragt.
Der vollständige Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes durch den Schuldner und durch Gläubiger, die eine Forderung angemeldet haben, eingesehen werden.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 20.10.2026.
Amtsgericht Erfurt-Insolvenzgericht- Erfurt, 06.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 177 IN 232/25 · fms Fernmeldeservice GmbH · Insolvenzgericht Erfurt
- Insolvenzgericht
- Erfurt
- Aktenzeichen
- 177 IN 232/25
- Wirksam am
- 02.09.2026
- Registerbezug
- Jena, HRB 306679
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
fms Fernmeldeservice GmbH, Am Vogelherd 7, 98693 Ilmenau, vertreten durch die Geschäftsführer Andy Granz, Dirk Möller und Marcel Patzloff
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 306679
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt André Rombach, Rombach & Partner, Hirschlachufer 11, 99084 Erfurt
Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
wird bestimmt auf
Dienstag, 06.10.2026, 09:00 Uhr
Sitzungssaal 19, 2. OG, 99092 Erfurt, Rudolfstraße 46, Amtsgericht Erfurt
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Forderungsanmeldungen und der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.
Es wird gem. § 253 Abs. 2, 3 InsO darauf hingewiesen, dass eine sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Insolvenzplans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
1. dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
2. gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 01.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 177 IN 232/25 · fms Fernmeldeservice GmbH · Insolvenzgericht Erfurt
- Insolvenzgericht
- Erfurt
- Aktenzeichen
- 177 IN 232/25
- Wirksam am
- 01.10.2025
- Registerbezug
- Jena, HRB 306679
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
fms Fernmeldeservice GmbH, Am Vogelherd 7, 98693 Ilmenau, vertreten durch die Geschäftsführer Andy Granz, Dirk Möller und Marcel Patzloff
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 306679
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt André Rombach, Rombach & Partner, Hirschlachufer 11, 99084 Erfurt
1. Das am 29.07.2025 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.10.2025 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Thomas Patschke
Schillerstraße 2, 99096 Erfurt
Telefon: 0361 3019550
Telefax: 0361 3019559
Email: info@aw-anwaelte.de
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 11.11.2025 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Sachwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 23.11.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 16.12.2025, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 12, 1. OG, Rudolfstraße 46, 99092 Erfurt
Amtsgericht Erfurt
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 16.12.2025, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 12, 1. OG, Rudolfstraße 46, 99092 Erfurt
Amtsgericht Erfurt
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Erfurt
Rudolfstraße 46
99092 Erfurt
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 01.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 306679 HRB 306679: fms Fernmeldeservice GmbH, Ilmenau, Am Vogelherd 47, 98693 Ilmenau. Bestellt: Geschäftsführer: Granz, Andy, Vacha OT Willmanns, *XX.XX.XXXX; Patzloff, Marcel, Saalfeld/Saale, *XX.XX.XXXX, jeweils…
HRB 306679 HRB 306679: fms Fernmeldeservice GmbH, Langewiesen, Am Vogelherd 47, 98693 Ilmenau. Die Gesellschafterversammlung vom 06.07.2018 hat die Änderung des § 1 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer …
HRB 306679 fms Fernmeldeservice GmbH, Langewiesen (Bahndamm 5, 98704 Langewiesen). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Holst, Uwe, Langewiesen, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Möller, Dirk, Langewiesen, *XX.XX.XXXX…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.