HRA 42805

FMP Packaging & Display GmbH & Co. KG

Amtsgericht Mainz · Rheinland-Pfalz

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Alzey

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Registerdaten

Sitz
Alzey
Datenstand
2024-04-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-28

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 59/19 · FMP Packaging & Display GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Alzey
Insolvenzgericht
Alzey
Aktenzeichen
1 IN 59/19
Wirksam am
29.08.2022
Registerbezug
Mainz, HRA 42805
Amtsgericht
Alzey
INSOLVENZGERICHT

1 IN 59/19
25.08.2022

Elektronisches Gerichtspostfach:
govapp_16298719313061946475440026439987

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen über das Vermögen der

FMP Packaging & Display GmbH & Co.KG, Kaiserstraße 68, 55232 Alzey (AG Mainz, HRA 42805),
vertreten durch:
1. FMP Packaging & Display Administration GmbH, vertr.d. Markus Müller, Kaiserstraße 68, 55232 Alzey, (Geschäftsführer),
vertreten durch:
1.1. Markus Müller, als GF.d.Firma FMP Packaging&Display GmbH&Co.KG, Am Linthli 6, 8752 Näfels, SCHWEIZ, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter der Vertreterin zu 1.:
Rechtsanwalt Dr. Laubereau, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Straße 7-9, 60487 Frankfurt am Main,

wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf den Dienstag, 27.09.2022, 09:00 Uhr, Saal 105, Hauptgebäude, Schlossgasse 32, 55232 Alzey .

Die Zustimmung der Gläubigerversammlung gilt auch dann als erteilt, wenn sie beschlussunfähig ist.

Der Termin dient zur Beschlussfassung über folgende Tagesordnungspunkte

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, durch Einschaltung eines gewerblichen Prozessfinanzierers Ansprüche der Insolvenzschuldnerin gemäß §§ 129, 135 InsO sowie gemäß § 64 GmbHG (a.F.) gegen den Geschäftsführer und die Gesellschafter der Schuldnerin gerichtlich geltend zu machen sowie sich über diese Ansprüche gerichtlich oder außergerichtlich zu vergleichen.

Rechtsmittelbelehrung (Kein Rechtsmittel)
Gegen vorstehende Terminsbestimmung ist kein Rechtsmittel gegeben, da es sich nicht um eine Entscheidung, sondern um eine verfahrensleitende Verfügung handelt. Erst gegen eine sich aus der Verfügung ergebende Entscheidung ist ein Rechtsmittel statthaft.

Amtsgericht Alzey

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1 IN 59/19 · FMP Packaging & Display GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Alzey
Insolvenzgericht
Alzey
Aktenzeichen
1 IN 59/19
Wirksam am
01.07.2020
Registerbezug
Mainz, HRA 42805
1 IN 59/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FMP Packaging &
Display GmbH & Co.KG, Kaiserstraße 68, 55232 Alzey (AG Mainz, HRA 42805),
vertr. d.: 1. FMP Packaging & Display Administration GmbH, vertr.d. Markus
Müller, Kaiserstraße 68, 55232 Alzey, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Markus
Müller, als GF.d.Firma FMP Packaging&Display GmbH&Co.KG, Kaiserstraße 68, 55232
Alzey, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stephan Fluck festgesetzt worden. Gemäß § 64
Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der
vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts -
Insolvenzgericht - Alzey eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt
bekannt gemacht:

EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR Erhöhung für Gläubiger

EUR um 24,54 % erhöht zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Auslagen zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 29.05.2020 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die
Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
61.463,04 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen
Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf
25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

1.

2. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der
Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse
nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung
vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die
Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der
Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die
Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH,
Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):

a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 2.232,30 EUR.
Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 25 %.

b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss
aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.

c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt
EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.

d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.

e) Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an
einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein
Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die
Zuschlagstätigkeit von 24,54 % ergibt.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232
Alzey einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Alzey,
Schlossgasse 32, 55232 Alzey einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Alzey, 10.06.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 59/19 · FMP Packaging & Display GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Alzey
Insolvenzgericht
Alzey
Aktenzeichen
1 IN 59/19
Wirksam am
27.04.2020
Registerbezug
Mainz, HRA 42805
- 1 IN 59/19 -

Amtsgericht Alzey, 27.04.2020

Der Termin am 11.06.2020 13:00 Uhr wird verlegt.

Neuer Termin wird bestimmt auf:

Dienstag, 16.06.2020, 13:00 Uhr, Saal 107, Hauptgebäude, Schlossgasse 32, 55232
Alzey

Amtsgericht Alzey

Insolvenzgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 59/19 · FMP Packaging & Display GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Alzey
Insolvenzgericht
Alzey
Aktenzeichen
1 IN 59/19
Wirksam am
03.04.2020
Registerbezug
Mainz, HRA 42805
Amtsgericht Alzey 31.03.2020

Insolvenzgericht

Geschäfts-Nr.: 1 IN 59/19

(Bitte stets angeben)

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

FMP Packaging & Display GmbH & Co.KG, Kaiserstraße 68, 55232 Alzey (AG Mainz,
HRA 42805),

vertreten durch:

1. FMP Packaging & Display Administration GmbH, vertr.d. Markus Müller,
Kaiserstraße 68, 55232 Alzey, (Geschäftsführer),

vertreten durch:

1.1. Markus Müller, als GF.d.Firma FMP Packaging&Display GmbH&Co.KG,
Kaiserstraße 68, 55232 Alzey, (Geschäftsführer);

Der heutige Termin wird vertagt auf den 11.06.2020 13:00h Saal 107.

Amtsgericht Alzey

Insolvenzgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 59/19 · FMP Packaging & Display GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Alzey
Insolvenzgericht
Alzey
Aktenzeichen
1 IN 59/19
Wirksam am
20.03.2020
Registerbezug
Mainz, HRA 42805
1 IN 59/19: In dem Insolvenzverfahren FMP Packaging & Display GmbH & Co.KG,
Kaiserstraße 68, 55232 Alzey (AG Mainz, HRA 42805), vertr. d.: 1. FMP Packaging
& Display Administration GmbH, vertr.d. Markus Müller, Kaiserstraße 68, 55232
Alzey, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Markus Müller, als GF.d.Firma FMP
Packaging&Display GmbH&Co.KG, Kaiserstraße 68, 55232 Alzey, (Geschäftsführer),
hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, daß die Insolvenzmasse
zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Alzey, 19.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 42805 HRA 42805: FMP Packaging & Display GmbH & Co. KG, Alzey, Kaiserstraße 68, 55232 Alzey. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRA 42805: FMP Packaging & Display GmbH & Co. KG, Alzey, Kaiserstraße 68, 55232 Alzey. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 59/19 · FMP Packaging & Display GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Alzey
Insolvenzgericht
Alzey
Aktenzeichen
1 IN 59/19
Wirksam am
02.01.2020
Registerbezug
Mainz, HRA 42805
1 IN 59/19: Über das Vermögen der FMP Packaging & Display GmbH & Co.KG,
Kaiserstraße 68, 55232 Alzey (AG Mainz, HRA 42805), vertr. d.: 1. FMP Packaging
& Display Administration GmbH, vertr.d. Markus Müller, Kaiserstraße 68, 55232
Alzey, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Markus Müller, (Geschäftsführer), ist
am 02.01.2020 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stephan Fluck, Aarstraße 1, 65195
Wiesbaden, Tel.: 0611/7329960, Fax: 0611/732996111, E-Mail:
info@fluck-vonroemer.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 10.03.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 31.03.2020, 13:00 Uhr, Saal 107,
Hauptgebäude, Schlossgasse 32, 55232 Alzey eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten
Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Alzey,
Schlossgasse 32, 55232 Alzey einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Amtsgericht Alzey, 02.01.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 59/19 · FMP Packaging & Display GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Alzey
Insolvenzgericht
Alzey
Aktenzeichen
1 IN 59/19
Wirksam am
19.11.2019
Registerbezug
Mainz, HRA 42805
Amtsgericht
Alzey

Insolvenzgericht

1 IN 59/19 19.11.2019

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der

FMP Packaging & Display GmbH & Co.KG, geboren am XX.XX.XXXX, Kaiserstraße 68,
55232 Alzey (AG Mainz, HRA 42805),

vertreten durch:

1. FMP Packaging & Display Administration GmbH, vertr.d. Markus Müller,
Kaiserstraße 68, 55232 Alzey, (Geschäftsführer),

vertreten durch:

1.1. Markus Müller, (Geschäftsführer),

- Antragstellerin -

wird gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) zur Sicherung der Masse und zum
Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin am 19.11.2019 um 10:40 Uhr
angeordnet:

1. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 1 InsO wird die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Stephan Fluck, Aarstraße 1, 65195 Wiesbaden, Tel.: 0611/7329960,
Fax: 0611/732996111, E-Mail: info@fluck-vonroemer.de.

2. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der
Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.

3. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 lnsO
untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden einstweilen eingestellt -
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

4. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, die bestehenden und
entstehenden Forderungen und Ansprüche der Antragstellerin auf ein
Treuhandkonto einzuziehen.

5. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zusätzlich beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt, ob das Vermögen
zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens ausreicht und welche Aussichten
für eine Fortführung des Unternehmens der Antragstellerin bestehen (§ 22 Abs. 1
Ziffer 3. 2. HS InsO) und ob die Voraussetzungen für die Bestellung eines
vorläufigen Gläubigerausschusses bestehen. Dabei soll der Sachverständige auch
Angaben dazu machen, in welchem Zeitraum die materiell-rechtliche
Insolvenzreife eingetreten ist und es sollen insolvenzspezifische Ansprüche
dargestellt werden.

6. Der vorläufige Insolvenzverwalter soll gemäß § 22 Abs. 2 InsO

a) das Vermögen der Antragstellerin sichern und erhalten;

b) ein Unternehmen, das die Antragstellerin betreibt, bis zur Entscheidung
über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit der Antragstellerin fortführen,
soweit nicht das Insolvenzgericht einer Stilllegung zustimmt, um eine
erhebliche Verminderung des Vermögens zu vermeiden.

7. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegen
weiterhin der Antragstellerin; die Begründung, Änderung und Beendigung
bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters.

8. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der
Antragstellerin zu betreten; die Antragstellerin hat dem vorläufigen
Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten.

9. Der Antragstellerin wird gemäß §§ 20, 97 InsO aufgegeben, sich
unverzüglich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen und
ihm

a) ein vollständiges Vermögensverzeichnis nach Aktiva und Passiva geordnet,
unter Angabe der jeweiligen Zeitwerte und Fremdrechte (Eigentumsvorbehalte,
Sicherungsübereignungen und Pfandrechte),

b) je ein Verzeichnis ihrer Gläubiger und Schuldner mit vollständigen
Anschriften (keine Abkürzungen) unter Angabe der bestehenden Verbindlichkeiten
bzw. Forderungen sowie des Grundes (z. B. Kaufvertrag, Darlehen usw.),

vorzulegen.

Der Schuldner hat dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter Auskünfte zu
erteilen und sie auch sonst bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützten

Die Antragstellerin wird darauf aufmerksam gemacht, dass sie die Richtigkeit
dieser Angaben an Eides statt zu versichern hat, wenn das Insolvenzgericht
dieses zur Herbeiführung wahrheitsgemäßer Angaben für erforderlich hält
(§ 98 Abs. 1 InsO). Auf die Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen
Versicherung wird hingewiesen (§ 156 Strafgesetzbuch).

10. Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung erfolgt auf Antrag der
Antragstellerin.

11.

12. Die Rechnungslegungspflicht des Verwalters wird beschränkt auf die
Erstellung eines umfassenden und detaillierten Berichts, der alle wesentlichen
Geschäftsvorgänge und Geschäftsvorfälle transparent und nachvollziehbar
darstellt.

Rechtsmittelbelehrung

(sofortige Beschwerde § 793)

Die Entscheidung ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von einem zwei Wochen nach der
Zustellung des Beschlusses bei dem Amtsgericht Alzey (Schlossgasse 32 55232
Alzey) einzulegen. Die Einlegung erfolgt durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Sie ist von dem
Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Bei schriftlicher Erklärung genügt es zur Fristwahrung nicht, dass die
Erklärung innerhalb der Frist zur Post gegeben wird. Die Frist ist vielmehr nur
dann gewahrt, wenn die Erklärung vor Ablauf der Frist bei dem Gericht
ein-geht.

Amtsgericht Alzey, den 19.11.2019

-Insolvenzgericht-

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 42805 HRA 42805: FMP Packaging & Display GmbH & Co. KG, Alzey, Kaiserstraße 68, 55232 Alzey. (Gegenstand des Unternehmens sind alle Arten der Bearbeitung von Papier, Karton, Pappe und ähnlichen Materialien, sowie …
HRA 42805: FMP Packaging & Display GmbH & Co. KG, Alzey, Kaiserstraße 68, 55232 Alzey. (Gegenstand des Unternehmens sind alle Arten der Bearbeitung von Papier, Karton, Pappe und ähnlichen Materialien, sowie Konfektionierung, Direct-Mail und die Vornahme und Ausführung aller damit zusammengehörenden Geschäfte und Handlungen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kaiserstraße 68, 55232 Alzey. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: FMP Packaging & Display Administration GmbH, Alzey (Amtsgericht Mainz HRB 46578).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.