HRB 108852

FM2 Solutions GmbH

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Frankfurt am Main

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Registerdaten

Sitz
Frankfurt am Main
Datenstand
2024-03-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-09

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 578/20 F-1-9 · FM2 Solutions GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 578/20 F-1-9
Wirksam am
12.06.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 108852
810 IN 578/20 F-1-9 Das Insolvenzverfahren FM2 Solutions GmbH, c/o FSU Steuerunion Frankfurt GmbH, Kleine Wiesenau 1, 60323 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 108852),
vertreten durch:
Jens Christian Reinecke, Hünenberg, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 12.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 578/20 F-1-9 · FM2 Solutions GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 578/20 F-1-9
Wirksam am
11.06.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 108852
810 IN 578/20 F-1-9 In dem Insolvenzverfahren FM2 Solutions GmbH, c/o FSU Steuerunion Frankfurt GmbH, Kleine Wiesenau 1, 60323 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 108852),
vertreten durch:
Jens Christian Reinecke, Hünenberg, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).

Von den Gläubigern können bis zum 11.08.2025 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.

Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.

Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 10.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 578/20 F-1-9 · FM2 Solutions GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 578/20 F-1-9
Wirksam am
23.01.2024
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 108852
810 IN 578/20 F-1-9 - In dem Insolvenzverfahren FM2 Solutions GmbH, c/o FSU Steuerunion Frankfurt GmbH, Kleine Wiesenau 1, 60323 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 108852),
vertreten durch:
Jens Christian Reinecke, Hünenberg, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 08.04.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 22.04.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 19.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 578/20 F-1-9 · FM2 Solutions GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 578/20 F-1-9
Wirksam am
09.09.2023
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 108852
810 IN 578/20 F-1-9 In dem Insolvenzverfahren FM2 Solutions GmbH, c/o FSU Steuerunion Frankfurt GmbH, Kleine Wiesenau 1, 60323 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 108852),
vertreten durch:
Jens Christian Reinecke, Hünenberg, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Dienstag, 26.09.2023, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main
Tagesordnung:
Zustimmung zu dem Abschluss eines Vergleichs zwischen der Schuldnerin und dem Geschäftsführer Herrn Christian Reinecke über die vollständige Abgeltung der geltend gemachten Ansprüche gegen die Zahlung in Höhe von EUR 30.000,00.

Die Vergleichsvereinbarung ist zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts niedergelegt.

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Frankfurt am Main, 07.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 578/20 F-1-9 · FM2 Solutions GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 578/20 F-1-9
Wirksam am
30.09.2021
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 108852
810 IN 578/20 F-1-9 - In dem Insolvenzverfahren FM2 Solutions GmbH, c/o FSU Steuerunion Frankfurt GmbH, Kleine Wiesenau 1, 60323 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 108852),
vertreten durch:
Jens Christian Reinecke, Einhornweg 6, 6331 Hünenberg, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 03.01.2022 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 17.01.2022 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 28.09.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 108852 HRB 108852: FM2 Solutions GmbH, Frankfurt am Main, Kleine Wiesenau 1, 60323 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 108852: FM2 Solutions GmbH, Frankfurt am Main, Kleine Wiesenau 1, 60323 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 578/20 F-1-9 · FM2 Solutions GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 578/20 F-1-9
Wirksam am
03.11.2020
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 108852
810 IN 578/20 F-1-9 : Am 27.10.2020 um 12:46 Uhr ist das Insolvenzverfahren
FM2 Solutions GmbH, c/o FSU Steuerunion Frankfurt GmbH, Kleine Wiesenau 1,
60323 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 108852),

vertreten durch:

Jens Christian Reinecke, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327
Frankfurt am Main, Tel.: 069/2400650, Fax: 069/24006510

Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.

Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter
vorzunehmen. Anmeldefrist: 11.01.2021

Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende
Anträge sind bis zum 25.01.2021 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht,
Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:

· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)

· Wahl eines Gläubigerausschusses

· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)

· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens

· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66
(Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der
Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO
bezeichneten Angelegenheiten

Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach
§ 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als
festgestellt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 29.10.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 810 IN 578/20 F-1-9 · FM2 Solutions GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 578/20 F-1-9
Wirksam am
27.10.2020
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 108852
810 IN 578/20 F - Am 27.10.2020 um 12:46 Uhr ist das Insolvenzverfahren FM2
Solutions GmbH, c/o FSU Steuerunion Frankfurt GmbH, Kleine Wiesenau 1, 60323
Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 108852),

vertreten durch:

Jens Christian Reinecke, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), eröffnet worden.

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327
Frankfurt am Main, Tel.: 069/2400650, Fax: 069/24006510

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem
Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 895/20 F verbunden. Das
Verfahren 810 IN 578/20 F führt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 27.10.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 578/20 F-1-9 · FM2 Solutions GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 578/20 F-1-9
Wirksam am
04.09.2020
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 108852
810 IN 578/20 F: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FM2
Solutions GmbH, c/o FSU Steuerunion Frankfurt GmbH, Kleine Wiesenau 1, 60323
Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 108852), vertr. d.: Jens Christian
Reinecke, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), ist am 04.09.2020 um 15.00 Uhr die
vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden.
Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.:
069/2400650, Fax: 069/24006510 bestellt worden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 04.09.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 108852 HRB 108852: FM2 Solutions GmbH, Frankfurt am Main, Kleine Wiesenau 1, 60323 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.06.2017. Geschäftsanschrift: Kleine Wiesenau …
HRB 108852: FM2 Solutions GmbH, Frankfurt am Main, Kleine Wiesenau 1, 60323 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.06.2017. Geschäftsanschrift: Kleine Wiesenau 1, 60323 Frankfurt am Main. Gegenstand: Beratung von Unternehmen der Finanzdienstleistungsindustrie bei der Gestaltung der Implementierung von Geschäftsprozessen und Softwarelösungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Reinecke, Jens Christian, Zürich / Schweiz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.