HRB 2368

Fluorchemie Dohna GmbH

Amtsgericht Dresden · Sachsen

aktuell 24 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Dohna

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Registerdaten

Sitz
Dohna
Datenstand
2025-01-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-02

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Anhydrit-Verwertungs-GmbH Dohna Dohna

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

24
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 417/23 F-10-8 · Fluorchemie Dohna GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 417/23 F-10-8
Wirksam am
05.03.2026
Registerbezug
Dresden, HRB 2368
-
810 IN 417/23 F-10-8

u s s

In dem Insolvenzverfahren

Fluorchemie Dohna GmbH, Weesensteiner Straße 2, 01809 Dohna (AG Dresden, HRB 2368), vertr. d.: Thomas Leypold, (Geschäftsführer),

wird zur Sonderverwalterin bestellt:

Rechtsanwältin Christiane Patricia Herweg,
c/o BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
Eschersheimer Landstraße 50-54, 60322 Frankfurt am Main,
Tel.: 069/ 96 37 61 130, Fax: 069/ 96 37 61 145,
E-Mail: frankfurt@bbl-law.com, Internet: www.bbl-law.com

Der Aufgabenkreis der Sonderinsolvenzverwalterin umfasst die Prüfung der angemeldeten Forderungen der Gläubiger Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller als Insolvenzverwalter der Fluorchemie Stulln GmbH (lfd. Nr. 111) und Rechtsanwalt
Dr. Martin Obermüller als Insolvenzverwalter der Mitteldeutsche Fluorit GmbH
(lfd. Nr. 240).

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Insolvenzgericht, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Frankfurt am Main
04.03.2026
- Insolvenzgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 810 IN 417/23 F-10-8 · Fluorchemie Dohna GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 417/23 F-10-8
Wirksam am
01.09.2025
Registerbezug
Dresden, HRB 2368
810 IN 417/23 F-10-8 In dem Verbraucherinsolvenzverfahren Fluorchemie Dohna GmbH, Weesensteiner Straße 2, 01809 Dohna (AG Dresden, HRB 2368),
vertr. d.: Thomas Leypold, (Geschäftsführer),

wird die mit Beschluss vom 31.07.2025 festgesetzte Vergütung nebst Auslagen des Insolvenzverwalters ergänzend wie folgt festgesetzt:

Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX

Gründe:

Mit Beschluss vom 31.07.2025 wurde dem Gläubigerausschussmitglied Mike Scholz antragsgemäß eine Vergütung für seine Tätigkeit in Höhe von EUR XXX festgesetzt.

Mit Schreiben vom 20.08.2025 beantragt dieser nunmehr die ergänzende Festsetzung der Umsatzsteuer auf die Vergütung, da sein Unternehmen umsatzsteuerpflichtig ist.

Dem Antrag war stattzugeben und die Umsatzsteuer auszuweisen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht oder Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 28.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 417/23 F-10-8 · Fluorchemie Dohna GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 417/23 F-10-8
Wirksam am
11.08.2025
Registerbezug
Dresden, HRB 2368
810 IN 417/23 F-10-8 In dem Insolvenzverfahren Fluorchemie Dohna GmbH, Weesensteiner Straße 2, 01809 Dohna (AG Dresden, HRB 2368),
vertreten durch:
Thomas Leypold, (Geschäftsführer),

wird für das Mitglieder des Gläubigerausschusses

XXX

die Vergütung für die Tätigkeit im vorläufigen Gläubigerausschuss und ein Vorschuss für die Tätigkeit im Gläubigerausschuss wie folgt festgesetzt:

Vergütung: EUR XXX

Gründe:

Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit, § 73 Abs. 1 InsO. Dabei bestimmt sich die Höhe der Vergütung regelmäßig nach dem Zeitaufwand der einzelnen Mitglieder des Ausschusses, wobei besondere Umstände des Einzelfalls Berücksichtigung finden. § 17 InsVV geht dabei von einem regelmäßigen Höchstsatz in der vom Gesetzgeber favorisierten Stundenweisen Abrechnung aus. Die in vorgenannter Vorschrift genannten Höchstbeträge sind allerdings auch in der neuen Fassung der Insolvenzordnung derart gering, dass im Rahmen der Einzelfallentscheidung für jedes Verfahren der angemessene Stundensatz ermittelt werden muss.
Zumal nur bei Garantie einer angemessenen Vergütung die Verfahren mit den geeigneten qualifizierten Mitgliedern besetzt werden können, die ihre Kenntnisse und ihr Fachwissen zugunsten des Verfahrens und der Gläubigergemeinschaft einbringen. Aufgrund des weit überdurchschnittlichen Arbeits- und Zeitaufwands, Haftungsrisikos sowie der erheblichen Sachkenntnis der einzelnen Mitglieder ist ein Stundensatz von EUR 250,00 angemessen. Die Mitwirkung der Mitglieder an dem Verfahren sowie der zeitliche Aufwand sind ausreichend diskutiert und dargelegt worden.
Die besondere Qualität des Verfahrens rechtfertigt eine ausnahmsweise analoge Anwendung des § 9 InsVV, mithin die Festsetzung eines angemessenen Vorschusses auf die Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde-bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht oder Landgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 31.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 417/23 F-10-8 · Fluorchemie Dohna GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 417/23 F-10-8
Wirksam am
18.12.2024
Registerbezug
Dresden, HRB 2368
810 IN 417/23 F-10-8 In dem Insolvenzverfahren Fluorchemie Dohna GmbH, Weesensteiner Straße 2, 01809 Dohna (AG Dresden, HRB 2368),
vertreten durch: Thomas Leypold, (Geschäftsführer),

wird für das Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses

Herrn Rechtsanwalt Frank Schulze
c/o Ostsächsische Sparkasse Dresden
Anstalt des öffentlichen Rechts
Güntzplatz 5
01307 Dresden

die Vergütung wie folgt festgesetzt:

Vergütung: EUR XXX
Auslagen: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX

Gründe:

Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit, § 73 Abs. 1 InsO.
Dabei bestimmt sich die Höhe der Vergütung regelmäßig nach dem Zeitaufwand der einzelnen Mitglieder des Ausschusses, wobei besondere Umstände des Einzelfalls Berücksichtigung finden.
§ 17 InsVV geht dabei von einem regelmäßigen Höchstsatz in der vom Gesetzgeber favorisierten Stundenweisen Abrechnung aus.
Die in vorgenannter Vorschrift genannten Höchstbeträge sind allerdings auch in der neuen Fassung der Insolvenzordnung derart gering, dass im Rahmen der Einzelfallentscheidung für jedes Verfahren der angemessene Stundensatz ermittelt werden muss.
Zumal nur bei Garantie einer angemessenen Vergütung die Verfahren mit den geeigneten qualifizierten Mitgliedern besetzt werden können, die ihre Kenntnisse und ihr Fachwissen zugunsten des Verfahrens und der Gläubigergemeinschaft einbringen.
Aufgrund des weit überdurchschnittlichen Arbeits- und Zeitaufwands, Haftungsrisikos sowie der erheblichen Sachkenntnis der einzelnen Mitglieder ist ein Stundensatz von EUR 300,00 angemessen.
Die Mitwirkung der Mitglieder an dem Verfahren sowie der zeitliche Aufwand sind ausreichend diskutiert und dargelegt worden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht oder Landgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 12.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 417/23 F-10-8 · Fluorchemie Dohna GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 417/23 F-10-8
Wirksam am
06.07.2023
Registerbezug
Dresden, HRB 2368
810 IN 417/23 F-10-8 - Am 01.07.2023 um 08:36 Uhr ist das Insolvenzverfahren Fluorchemie Dohna GmbH, Weesensteiner Straße 2, 01809 Dohna (AG Dresden, HRB 2368),
vertreten durch:
Thomas Leypold, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 34 87 920 0, Fax: 069/ 34 87 920 99, E-Mail: m.obermueller@bop.legal, Internet: www.bop.legal
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)bis 16.08.2023 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht findet am Mittwoch, 27.09.2023, 10:30 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung mit folgendem Inhalt statt:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
* zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 04.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 810 IN 417/23 F-10-8 · Fluorchemie Dohna GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 417/23 F-10-8
Wirksam am
03.07.2023
Registerbezug
Dresden, HRB 2368
810 IN 417/23 F: In dem Insolvenzverfahren Fluorchemie Dohna GmbH, Weesensteiner Straße 2, 01809 Dohna (AG Dresden, HRB 2368),
vertreten durch:
Thomas Leypold, (Geschäftsführer), wurde am 01.07.2023 um 08:36 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 34 87 920 0, Fax: 069/ 34 87 920 99, E-Mail: m.obermueller@bop.legal, Internet: www.bop.legal.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Der im Insolvenzantragsverfahren bestellte Gläubigerausschuss wird beibehalten.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 417/23 F-10-8 · Fluorchemie Dohna GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 417/23 F-10-8
Wirksam am
29.06.2023
Registerbezug
Dresden, HRB 2368
810 IN 417/23 F: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fluorchemie Dohna GmbH, Weesensteiner Straße 2, 01809 Dohna (AG Dresden, HRB 2368), vertr. d.: Thomas Leypold, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 17.04.2023 um 16:06 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main einsehbar.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 29.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 417/23 F-10-8 · Fluorchemie Dohna GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 417/23 F-10-8
Wirksam am
25.05.2023
Registerbezug
Dresden, HRB 2368
810 IN 417/23 F: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fluorchemie Dohna GmbH, Weesensteiner Straße 2, 01809 Dohna (AG Dresden, HRB 2368), vertr. d.: Thomas Leypold, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 17.04.2023 um 16:06 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main einsehbar.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 24.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 417/23 F-10-8 · Fluorchemie Dohna GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 417/23 F-10-8
Wirksam am
17.04.2023
Registerbezug
Dresden, HRB 2368
810 IN 417/23 F: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fluorchemie Dohna GmbH, Weesensteiner Straße 2, 01809 Dohna (AG Dresden, HRB 2368), vertr. d.: Thomas Leypold, (Geschäftsführer), Gruppen-Gerichtsstand nach § 3a InsO: Amtsgericht Frankfurt am Main, ist am 17.04.2023 um 16:06 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 34 87 920 0, Fax: 069/ 34 87 920 99, E-Mail: m.obermueller@bop.legal, Internet: www.bop.legal bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 17.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 2368 HRB 2368: Fluorchemie Dohna GmbH, Dohna, Weesensteiner Str. 2, 01809 Dohna. Einzelprokura: Lampert, Heiko, Bad Homburg v. d. Höhe, *XX.XX.XXXX.
HRB 2368: Fluorchemie Dohna GmbH, Dohna, Weesensteiner Str. 2, 01809 Dohna. Einzelprokura: Lampert, Heiko, Bad Homburg v. d. Höhe, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 2368 HRB 2368: Fluorchemie Dohna GmbH, Dohna, Weesensteiner Str. 2, 01809 Dohna. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Ljungman, Fredrik, Sindelfingen, *XX.XX.XXXX; Paradies, Axel, Leipzig, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Gesch…
HRB 2368: Fluorchemie Dohna GmbH, Dohna, Weesensteiner Str. 2, 01809 Dohna. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Ljungman, Fredrik, Sindelfingen, *XX.XX.XXXX; Paradies, Axel, Leipzig, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Leypold, Thomas, Idstein, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 2368 HRB 2368: Fluorchemie Dohna GmbH, Dohna, Weesensteiner Str. 2, 01809 Dohna. Bestellt: Geschäftsführer: Ljungman, Fredrik, Sindelfingen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im ei…
HRB 2368: Fluorchemie Dohna GmbH, Dohna, Weesensteiner Str. 2, 01809 Dohna. Bestellt: Geschäftsführer: Ljungman, Fredrik, Sindelfingen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Langer, Holger, Stadtilm, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 2368 HRB 2368: Fluorchemie Dohna GmbH, Dohna, Weesensteiner Str. 2, 01809 Dohna. Bestellt: Geschäftsführer: Paradies, Axel, Leipzig, *XX.XX.XXXX.
HRB 2368: Fluorchemie Dohna GmbH, Dohna, Weesensteiner Str. 2, 01809 Dohna. Bestellt: Geschäftsführer: Paradies, Axel, Leipzig, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 2368 HRB 2368: Fluorchemie Dohna GmbH, Dohna, Weesensteiner Str. 2, 01809 Dohna. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Langer, Holger, Stadtilm, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 2368: Fluorchemie Dohna GmbH, Dohna, Weesensteiner Str. 2, 01809 Dohna. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Langer, Holger, Stadtilm, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 2368 HRB 2368: Fluorchemie Dohna GmbH, Dohna, Weesensteiner Str. 2, 01809 Dohna. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Rocktäschel, Christian, Bedburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 2368: Fluorchemie Dohna GmbH, Dohna, Weesensteiner Str. 2, 01809 Dohna. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Rocktäschel, Christian, Bedburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 2368 HRB 2368: Fluorchemie Dohna GmbH, Dohna, Weesensteiner Str. 2, 01809 Dohna. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Zweck, Herbert, Nabburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Langer, Holger, Stadtilm, *XX.XX.X…
HRB 2368: Fluorchemie Dohna GmbH, Dohna, Weesensteiner Str. 2, 01809 Dohna. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Zweck, Herbert, Nabburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Langer, Holger, Stadtilm, *XX.XX.XXXX. Wohnort berichtigt, nun: Geschäftsführer: Werner, Harald, Königstein im Taunus, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Jeremias, Michael, Heidenau, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 2368 HRB 2368: Fluorchemie Dohna GmbH, Dohna, Weesensteiner Str. 2, 01809 Dohna. Bestellt: Geschäftsführer: Zweck, Herbert, Nabburg, *XX.XX.XXXX. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Scheruhn, Johannes, Hof, *XX.XX.XXXX.
HRB 2368: Fluorchemie Dohna GmbH, Dohna, Weesensteiner Str. 2, 01809 Dohna. Bestellt: Geschäftsführer: Zweck, Herbert, Nabburg, *XX.XX.XXXX. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Scheruhn, Johannes, Hof, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 2368 HRB 2368: Fluorchemie Dohna GmbH, Dohna, Weesensteiner Str. 2, 01809 Dohna. Bestellt: Geschäftsführer: Werner, Harald, Königstein, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem an…
HRB 2368: Fluorchemie Dohna GmbH, Dohna, Weesensteiner Str. 2, 01809 Dohna. Bestellt: Geschäftsführer: Werner, Harald, Königstein, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Jeremias, Michael, Heidenau, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Zweck, Herbert, Nabburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 2368 HRB 2368: Fluorchemie Dohna GmbH, Dohna, Weesensteiner Str. 2, 01809 Dohna. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Eitner, Thomas, Bergen/V., *XX.XX.XXXX.
HRB 2368: Fluorchemie Dohna GmbH, Dohna, Weesensteiner Str. 2, 01809 Dohna. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Eitner, Thomas, Bergen/V., *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 2368 HRB 2368:Fluorchemie Dohna GmbH, Dohna, Weesensteiner Str. 2, 01809 Dohna.Bestellt: Geschäftsführer: Eitner, Thomas, Bergen/V., *XX.XX.XXXX. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Niepel, Rainer, Dresden, *XX.XX.XX…
HRB 2368:Fluorchemie Dohna GmbH, Dohna, Weesensteiner Str. 2, 01809 Dohna.Bestellt: Geschäftsführer: Eitner, Thomas, Bergen/V., *XX.XX.XXXX. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Niepel, Rainer, Dresden, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Zweck, Herbert, Nabburg, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Eitner, Thomas, Bergen/V., *XX.XX.XXXX.
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HRB 2368 Fluorchemie Dohna GmbH, Dohna, Weesensteiner Str. 2, 01809 Dohna. Prokura erloschen: Arndt, Thomas, Brühl, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Eitne…
Fluorchemie Dohna GmbH, Dohna, Weesensteiner Str. 2, 01809 Dohna. Prokura erloschen: Arndt, Thomas, Brühl, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Eitner, Thomas, Bergen/V., *XX.XX.XXXX.
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HRB 2368 Fluorchemie Dohna GmbH, Dohna, Weesensteiner Str. 2, 01809 Dohna. Bestellt: Geschäftsführer: Scheruhn, Johannes, Hof, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit…
Fluorchemie Dohna GmbH, Dohna, Weesensteiner Str. 2, 01809 Dohna. Bestellt: Geschäftsführer: Scheruhn, Johannes, Hof, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Scheruhn, Johannes, Hof, *XX.XX.XXXX.
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HRB 2368 Fluorchemie Dohna GmbH, Dohna, Weesensteiner Str. 2, 01809 Dohna.Geschäftsanschrift: Weesensteiner Str. 2, 01809 Dohna.
Fluorchemie Dohna GmbH, Dohna, Weesensteiner Str. 2, 01809 Dohna.Geschäftsanschrift: Weesensteiner Str. 2, 01809 Dohna.
Veränderungen
HRB 2368 Fluorchemie Dohna GmbH, Dohna (Weesensteiner Str. 2, 01809 Dohna). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Scheruhn, Johannes, Hof, *XX.XX.XXXX.
Fluorchemie Dohna GmbH, Dohna (Weesensteiner Str. 2, 01809 Dohna). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Scheruhn, Johannes, Hof, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.