VR 20283

Flugsportverein Erlangen-Nürnberg e.V.

Amtsgericht Fürth · Bayern

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Erlangen

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Registerdaten

Sitz
Erlangen
Datenstand
2024-12-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-28

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Flugsportvereinigung Erlangen e.V. Erlangen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 20283 VR 20283:Flugsportvereinigung Erlangen e.V., Erlangen (Kreuzstr. 19, 91077 Neunkirchen). Der Verein hat im Wege der Abspaltung zur Aufnahme gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 22.04.2015 sowie Beschluß…
VR 20283:Flugsportvereinigung Erlangen e.V., Erlangen (Kreuzstr. 19, 91077 Neunkirchen). Der Verein hat im Wege der Abspaltung zur Aufnahme gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 22.04.2015 sowie Beschluß seiner Mitgliederversammlung vom 24.04.2015 und Beschluß der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 24.04.2015 Teile des Vermögens (Segelfluggruppe einschließlich der in Anlage 5 des Spaltungs- und Übernahmevertrags genannten Sach- und Vermögenswerte) vom Fliegerclub Nürnberg e.V. mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg VR 183) übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.