HRB 48430

Florian Solluk Fünfte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH

Amtsgericht Mainz · Rheinland-Pfalz

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Zum Weingarten 1, 55270 Jugenheim

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Jugenheim
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
18.09.2024
Datenstand
2025-10-29
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-10-29

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Florian Solluk Fünfte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Engelstadt

Gegenstand des Unternehmens

Die Verwaltung eigenen Vermögens.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 4 IN 13/22 · Florian Solluk Fünfte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
Insolvenzgericht
Bingen am Rhein
Aktenzeichen
4 IN 13/22
Wirksam am
26.01.2023
Registerbezug
Mainz, HRB 48430
Geschäfts-Nr. 4 IN 13/22
In dem Insolvenzverfahren Florian Solluk Fünfte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Weinbergstraße 21, 55270 Engelstadt (AG Mainz, HRB 48430), vertr. d.: Florian Solluk, JVA Frankenthal, Ludwigshafener Straße 20, 67227 Frankenthal (Pfalz), (Geschäftsführer), wird für die Prüfung der bis zum 22.2.2023 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet. Der Insolvenzverwalter/Treuhänder, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum 22.2.2023 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 25.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 4 IN 13/22 · Florian Solluk Fünfte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
Insolvenzgericht
Bingen am Rhein
Aktenzeichen
4 IN 13/22
Wirksam am
17.11.2022
Registerbezug
Mainz, HRB 48430
Geschäfts-Nr. 4 IN 13/22
In dem Insolvenzverfahren Florian Solluk Fünfte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Weinbergstraße 21, 55270 Engelstadt (AG Mainz, HRB 48430), vertr. d.: Florian Solluk, JVA Frankenthal, Ludwigshafener Straße 20, 67227 Frankenthal (Pfalz), (Geschäftsführer), wird für die Prüfung der bis zum 10.01.2023 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet. Der Insolvenzverwalter/Treuhänder, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum 10.01.2023 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 16.11.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 48430 HRB 48430: Florian Solluk Fünfte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Engelstadt, Weinbergstraße 21, 55270 Engelstadt. Prokura erloschen: Solluk, Klaus Wilhelm, Engelstadt, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist…
HRB 48430: Florian Solluk Fünfte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Engelstadt, Weinbergstraße 21, 55270 Engelstadt. Prokura erloschen: Solluk, Klaus Wilhelm, Engelstadt, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 4 IN 13/22 · Florian Solluk Fünfte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
Insolvenzgericht
Bingen am Rhein
Aktenzeichen
4 IN 13/22
Wirksam am
30.06.2022
Registerbezug
Mainz, HRB 48430
4 IN 13/22: Über das Vermögen der Florian Solluk Fünfte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Weinbergstraße 21, 55270 Engelstadt (AG Mainz, HRB 48430), vertr. d.: Florian Solluk (Geschäftsführer), ist am 30.06.2022 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz, Tel.: 06131/619230, Fax: 06131/6192311, E-Mail: r.schiebe@schiebe.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 19.08.2022 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 20.09.2022.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

> Anträge über:

* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (19.08.2022) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (20.09.2022), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bingen am Rhein, 30.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 48430 HRB 48430: Florian Solluk Fünfte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Engelstadt, Weinbergstraße 21, 55270 Engelstadt. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder…
HRB 48430: Florian Solluk Fünfte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Engelstadt, Weinbergstraße 21, 55270 Engelstadt. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Solluk, Klaus Wilhelm, Engelstadt, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 48430 HRB 48430: Florian Solluk Fünfte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Engelstadt, Weinbergstraße 21, 55270 Engelstadt. Zweigniederlassung aufgehoben: 60306 Frankfurt am Main, Geschäftsanschrift: Bockenheime…
HRB 48430: Florian Solluk Fünfte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Engelstadt, Weinbergstraße 21, 55270 Engelstadt. Zweigniederlassung aufgehoben: 60306 Frankfurt am Main, Geschäftsanschrift: Bockenheimer Landstraße 2-4, Opernturm, 60306 Frankfurt am Main.
Veränderungen
HRB 48430 HRB 48430: Florian Solluk Fünfte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Engelstadt, Weinbergstraße 21, 55270 Engelstadt. Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Frankf…
HRB 48430: Florian Solluk Fünfte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Engelstadt, Weinbergstraße 21, 55270 Engelstadt. Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Frankfurt am Main, 60306 Frankfurt am Main, Geschäftsanschrift: Bockenheimer Landstraße 2-4, Opernturm, 60306 Frankfurt am Main.
Neueintragungen
HRB 48430 HRB 48430: Florian Solluk Fünfte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Engelstadt, Weinbergstraße 21, 55270 Engelstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.10.2018. Geschäftsan…
HRB 48430: Florian Solluk Fünfte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Engelstadt, Weinbergstraße 21, 55270 Engelstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.10.2018. Geschäftsanschrift: Weinbergstraße 21, 55270 Engelstadt. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Solluk, Florian, Kaufmann, Engelstadt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.