HRB 9806
FLORA Frey GmbH
aktuell 16 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Neuer Weg 21, 06484 QuedlinburgGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Quedlinburg
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 08.11.2011
- Datenstand
- 2025-10-10
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Klaus Ackermann
München
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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Verfügbare Registerinformationen
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Abrufstand 2025-10-10 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Herstellung und Vertrieb von Artikeln des Garten- und Freizeitbedarfs.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 739/11 · Flora Frey GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 35 IN 739/11
- Wirksam am
- 14.01.2026
- Registerbezug
- Stendal, HRB 9806
Flora Frey GmbH (Registergericht: Stendal HRB 9806), Neuer Weg 21, 06484 Quedlinburg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Ackermann wurde eine weitere Vergütung des Verwalters festgesetzt. Die neue Berechnungsmasse beträgt 3.982.984,56 EUR. Der Beschluss kann auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Potsdam, 7. Januar 2026, 35 IN 739/11
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 739/11 · Flora Frey GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 35 IN 739/11
- Wirksam am
- 09.10.2025
- Registerbezug
- Stendal, HRB 9806
Flora Frey GmbH (Registergericht: Stendal HRB 9806), Neuer Weg 21, 06484 Quedlinburg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Ackermann hat der Verwalter am 29.09.2025 einen Antrag auf Festsetzung einer weiteren Vergütung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 8. Oktober 2025, 35 IN 739/11
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 35 IN 739/11 · Flora Frey GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 35 IN 739/11
- Wirksam am
- 17.08.2023
- Registerbezug
- Stendal, HRB 9806
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Flora Frey GmbH (Registergericht: Stendal HRB 9806), Neuer Weg 21, 06484 Quedlinburg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Ackermann, wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerrit Hölzle, Obernstraße 2, 28195 Bremen festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 3.954.059,61 EUR.
Es wurde die Regelvergütung nebst Zuschlägen in Höhe von 250 % antragsgemäß festgesetzt, §§ 2, 3 InsVV a.F. Im Einzelnen wurden folgende Zuschläge gewährt:
- Betriebsfortführung, Buchführung und Personalsachbearbeitung 100 %
- Sanierungsbemühungen 50 %
- Abwehr Tabellenforderungen 15 %
- Anzahl Gläubiger 25 %
- Forderungseinzug 20 %
- Degression 25 %
- Aus- und Absonderung 10 %
- Abschlagsverteilung 5 %
Die Höhe des geltend gemachten Zuschlages von insgesamt 250 % erscheint unter Berücksichtigung der Komplexität des Verfahrens in der Gesamtschau angemessen, auch unter Berücksichtigung, dass der Insolvenzverwalter als vorläufiger Insolvenzverwalter in dem Verfahren tätig war.
An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt.
Zusätzlich zur Vergütung wurde für die Übertragung der Zustellung auf den Verwalter gemäß § 8 InsO eine Aufwandsentschädigung für die Vornahme von 1.305 Zustellungen gewährt.
Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
35 IN 739/11, Amtsgericht Potsdam, 16. August 2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 35 IN 739/11 · Flora Frey GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 35 IN 739/11
- Wirksam am
- 28.04.2023
- Registerbezug
- Stendal, HRB 9806
Flora Frey GmbH (Registergericht: Stendal HRB 9806), Neuer Weg 21, 06484 Quedlinburg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Ackermann
wurde das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Schlusstermin mit folgender Tagesordnung:
- ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
- Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
- Anhörung zum Vergütungsantrag des Verwalters
wurde bestimmt auf den 07.06.2023. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Der Verwalter hat am 23.03.2023 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung mit Zuschlägen gestellt. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam eingesehen werden. Die Verfahrensbeteiligten erhalten Gelegenheit bis zum Schlusstermin zum Antrag des Verwalters Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 27. April 2023, 35 IN 739/11
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 739/11 · Flora Frey GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 35 IN 739/11
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Stendal, HRB 9806
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 739/11 · Flora Frey GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 35 IN 739/11
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Stendal, HRB 9806
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 9806 FLORA Frey GmbH, Quedlinburg, Neuer Weg 21, 06484 Quedlinburg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Potsdam vom 01.11.2011 (Az. 35 IN 739/11) das Insolvenzverfahren eröffne…
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 739/11 · FLORA Frey GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 35 IN 739/11
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Stendal, HRB 9806
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 739/11 · Flora Frey GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 35 IN 739/11
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Stendal, HRB 9806
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 739/11 · Flora Frey GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 35 IN 739/11
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Stendal, HRB 9806
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 739/11 · Flora Frey GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 35 IN 739/11
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Stendal, HRB 9806
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 739/11 · Flora Frey GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 35 IN 739/11
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Stendal, HRB 9806
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 9806 FLORA Frey GmbH, Quedlinburg, Neuer Weg 21, 06484 Quedlinburg.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Petrich, Kay-Uwe, Quedlinburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 9806 FLORA Frey GmbH, Quedlinburg, Neuer Weg 21, 06484 Quedlinburg.Die Gesellschafterversammlung vom 13.11.2009 hat die Änderung der §§ 5 (Geschäftspolitik), 6 (Beirat), 9 (Veröffentlichungen) der Satzung beschlo…
HRB 9806 FLORA Frey GmbH, Quedlinburg, Neuer Weg 21, 06484 Quedlinburg.Bestellt: Geschäftsführer: Ackermann, Klaus, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit s…
HRB 9806 FLORA Frey GmbH, Quedlinburg, Neuer Weg 21, 06484 Quedlinburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.12.1989. Die Gesellschafterversammlung vom 30.09.2009 hat die Änderung des § 1…
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