HRB 10303

Floor Colour GmbH

Amtsgericht Siegen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Wenden

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Registerdaten

Sitz
Wenden
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-11

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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 25 IN 70/17 · Floor Colour GmbH · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 70/17
Wirksam am
13.09.2024
Registerbezug
Siegen, HRB 10303
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 70/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 10303 eingetragenen Floor Colour GmbH, Siegener Straße 4, 57482 Wenden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Timo Feldmann, Kalmbergstraße 19, 57080 Siegen

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Hartmut H. Mitze, Jahnstraße 18, 35066 Frankenberg

werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:

Endbetrag

Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

Gründe:

Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 01.06.2017 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).

Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse €.

Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 86 Gläubigern auf . Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren und dem Umstand, dass der Verwalter bereits während des Eröffnungsverfahrens als vorläufiger Insolvenzverwalter mit der Sache befasst war, ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 150 % und damit auf den Betrag von gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 17.04.2024 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Siegen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 eingesehen werden.

25 IN 70/17
Amtsgericht Siegen, 13.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 25 IN 70/17 · Floor Colour GmbH · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 70/17
Wirksam am
23.05.2024
Registerbezug
Siegen, HRB 10303
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 70/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 10303 eingetragenen Floor Colour GmbH, Siegener Straße 4, 57482 Wenden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Timo Feldmann,

hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.

Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 1.603.003,20 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 128.815,29 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind restliche Masseverbindlichkeiten. Es wird eine Quote von rund 5 % gezahlt werden können.

Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

25 IN 70/17
Amtsgericht Siegen, 22.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 25 IN 70/17 · Floor Colour GmbH · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 70/17
Wirksam am
20.01.2023
Registerbezug
Siegen, HRB 10303
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 70/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 10303 eingetragenen Floor Colour GmbH, Siegener Straße 4, 57482 Wenden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Timo Feldmann,

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 09.02.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

25 IN 70/17
Amtsgericht Siegen, 19.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 25 IN 70/17 · Floor Colour GmbH · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 70/17
Wirksam am
31.08.2021
Registerbezug
Siegen, HRB 10303
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 70/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 10303 eingetragenen Floor
Colour GmbH, Siegener Straße 4, 57482 Wenden, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Timo Feldmann,

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen
einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen
Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 20.09.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen,
Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2129 niedergelegt.

25 IN 70/17
Amtsgericht Siegen, 30.08.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 25 IN 70/17 · Floor Colour GmbH · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 70/17
Wirksam am
29.08.2017
Registerbezug
Siegen, HRB 10303
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 70/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 10303 eingetragenen Floor
Colour GmbH, Siegener Straße 4, 57482 Wenden, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Timo Feldmann,

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige
Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Str.
21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 eingesehen werden.

25 IN 70/17
Amtsgericht Siegen, 28.08.2017

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 10303 HRB 10303: Floor Colour GmbH, Wenden, Siegener Straße 4, 57482 Wenden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Siegen (25 IN 70/17) vom 01. Juni 2017 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren er…
HRB 10303: Floor Colour GmbH, Wenden, Siegener Straße 4, 57482 Wenden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Siegen (25 IN 70/17) vom 01. Juni 2017 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 25 IN 70/17 · Floor Colour GmbH · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 70/17
Wirksam am
01.06.2017
Registerbezug
Siegen, HRB 10303
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 70/17

Über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 10303 eingetragenen Floor
Colour GmbH, Siegener Straße 4, 57482 Wenden, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Timo Feldmann,

Geschäftszweig: Einzelhandel mit allen Waren im Zusammenhang mit der
Bodenbeschichtung, Vermittlung von Bauaufträgen, Industrievertretung,
Beschichtungstechnik für Industrieböden;

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.06.2017, um 09:50
Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.03.2017 bei Gericht eingegangenen
Antrags einer Gläubigerin, der am 17.03.2017 und am 29.05.2017 eingegangenen
Anträge weiterer Gläubigerinnen sowie eines am 24.04.2017 eingegangenen Antrags
der Schuldnerin.

Zugleich werden die Verfahren 25 IN 70/17 und 25 IN 73/17, 25 IN 92/17 und 25
IN 115/17 unter Führung des zuerst genannten Verfahrens miteinander verbunden
(§ 4 InsO, § 147 ZPO). Der erste maßgebliche Eröffnungsantrag (139 Abs. 2 InsO)
ist am 14.03.2017 bei Gericht eingegangen.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Hartmut H. Mitze, Jahnstr. 18,
35066 Frankenberg, Telefon: 06451/7191915, Fax: 06451/7191921.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.07.2017 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des
Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird
(Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
(Prüfungstermin) ist am

Montag, 07.08.2017, 14:45 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Siegen, Berliner Str. 21-22, 57072 Siegen,
Erdgeschoss, Sitzungssaal 010.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

* die Person des Insolvenzverwalters,

* die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68
InsO),
* die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),

* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO),

* die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
* die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)

* und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels
Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens
ab dem 26.07.2017 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Siegen, Berliner Str. 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132
niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu
bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner)
sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen
Beschwerde gem. § 34 Abs. 2, § 6 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem
Amtsgericht Siegen, Berliner Str. 21-22, 57072 Siegen schriftlich oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.

Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Siegen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch
die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der
frühere Zeitpunkt.

Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird.

25 IN 70/17

Amtsgericht Siegen, 01.06.2017

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 25 IN 70/17 · Floor Colour GmbH · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 70/17
Wirksam am
24.04.2017
Registerbezug
Siegen, HRB 10303
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 70/17

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 10303 eingetragenen Floor
Colour GmbH, Siegener Straße 4, 57482 Wenden, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Timo Feldmann,

Geschäftszweig: Einzelhandel mit allen Waren im Zusammenhang mit der
Bodenbeschichtung, Vermittlung von Bauaufträgen, Industrievertretung,
Beschichtungstechnik für Industrieböden;

ist am 12.04.2017, um 11:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Hartmut H. Mitze, Jahnstr.
18, 35066 Frankenberg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

25 IN 70/17
Amtsgericht Siegen, 12.04.2017

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 25 IN 70/17 · Floor Colour GmbH · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 70/17
Wirksam am
12.04.2017
Registerbezug
Siegen, HRB 10303
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 70/17

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 10303 eingetragenen Floor
Colour GmbH, Siegener Straße 4, 57482 Wenden, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Timo Feldmann,

Geschäftszweig: Einzelhandel mit allen Waren im Zusammenhang mit der
Bodenbeschichtung, Vermittlung von Bauaufträgen, Industrievertretung,
Beschichtungstechnik für Industrieböden;

ist am 12.04.2017, um 11:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Hartmut H. Mitze, Jahnstr.
18, 35066 Frankenberg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

25 IN 70/17
Amtsgericht Siegen, 12.04.2017

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Berichtigungen
HRB 10303 HRB 10303:Floor Colour GmbH, Wenden, Siegener Straße 4, 57482 Wenden.Von Amts wegen berichtigt Gesellschaftsvertrag vom 06. Januar 2014.
HRB 10303:Floor Colour GmbH, Wenden, Siegener Straße 4, 57482 Wenden.Von Amts wegen berichtigt Gesellschaftsvertrag vom 06. Januar 2014.
Neueintragungen
HRB 10303 HRB 10303:Floor Colour GmbH, Wenden, Siegener Straße 4, 57482 Wenden.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06. Januar 2013. Geschäftsanschrift: Siegener Straße 4, 57482 Wenden. Gege…
HRB 10303:Floor Colour GmbH, Wenden, Siegener Straße 4, 57482 Wenden.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06. Januar 2013. Geschäftsanschrift: Siegener Straße 4, 57482 Wenden. Gegenstand: Der Einzelhandel mit allen Waren im Zusammenhang mit der Bodenbeschichtung, Vermittlung von Bauaufträgen, Industrievertretung, Beschichtungstechnik für Industrieböden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Feldmann, Timo, Mudersbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.