HRB 22793

FLINTBAU GmbH

Amtsgericht Bonn · Nordrhein-Westfalen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Mary-Anderson-Str. 6, 53332 Bornheim

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bornheim
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
20.01.2025
Datenstand
2025-09-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Cengiz Cakmak

Bonn

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-22

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. GaLaBau Cakmak GmbH Bornheim

Gegenstand des Unternehmens

der Bau, die Umgestaltung und Pflege von Grün- und Freianlagen sowie der Landschaftspflege.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 96 IN 124/24 · FLINTBAU GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
96 IN 124/24
Wirksam am
14.01.2025
Registerbezug
Bonn, HRB 22793
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 124/24

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22793 eingetragenen FLINTBAU GmbH, Herderstr. 11, 53332 Bornheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Cengiz Çakmak, Herderstr. 11 , 53332 Bornheim

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 13.01.2025, um 16:51 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 01.10.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Andreas Schulte-Beckhausen, Oxfordstr. 2, 53111 Bonn, Telefon: 0228/985210, Fax: 0228/9852122.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.02.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 11.04.2025.

Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 11.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 2.28 (Wilhelmbau) niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

96 IN 124/24
Amtsgericht Bonn, 13.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 22793 HRB 22793: FLINTBAU GmbH, Bornheim, Mary-Anderson-Str. 6, 53332 Bornheim. Änderung der Personendaten; weiterhin Geschäftsführer: Cakmak, Cengiz, Bonn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugni…
HRB 22793: FLINTBAU GmbH, Bornheim, Mary-Anderson-Str. 6, 53332 Bornheim. Änderung der Personendaten; weiterhin Geschäftsführer: Cakmak, Cengiz, Bonn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 22793 HRB 22793: FLINTBAU GmbH, Bornheim, Rheinstraße 87, 53332 Bornheim. Änderung zur Geschäftsanschrift: Mary-Anderson-Str. 6, 53332 Bornheim.
HRB 22793: FLINTBAU GmbH, Bornheim, Rheinstraße 87, 53332 Bornheim. Änderung zur Geschäftsanschrift: Mary-Anderson-Str. 6, 53332 Bornheim.
Veränderungen
HRB 22793 HRB 22793: GaLaBau Cakmak GmbH, Bornheim, Rheinstraße 87, 53332 Bornheim. Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) Ziffer 1 und mit ih…
HRB 22793: GaLaBau Cakmak GmbH, Bornheim, Rheinstraße 87, 53332 Bornheim. Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) Ziffer 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: FLINTBAU GmbH.
Neueintragungen
HRB 22793 HRB 22793: GaLaBau Cakmak GmbH, Bornheim, Rheinstraße 87, 53332 Bornheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.06.2016. Geschäftsanschrift: Rheinstraße 87, 53332 Bornheim. Gegen…
HRB 22793: GaLaBau Cakmak GmbH, Bornheim, Rheinstraße 87, 53332 Bornheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.06.2016. Geschäftsanschrift: Rheinstraße 87, 53332 Bornheim. Gegenstand: der Bau, die Umgestaltung und Pflege von Grün- und Freianlagen sowie der Landschaftspflege. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Cakmak, Cengiz, Bornheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Cakmak, Kemal, Bornheim, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.