HRB 7770

Fliesenfachgeschäft Ernst-Otto Klugmann GmbH

Amtsgericht Dresden · Sachsen

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Elstra

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Elstra
Datenstand
2024-12-31
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-31

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-06 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 548 IN 1515/08 · Fliesenfachgeschäft Ernst-Otto Klugmann GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
548 IN 1515/08
Wirksam am
12.08.2026
Registerbezug
Dresden, HRB 7770
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 548 IN 1515/08

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesenfachgeschäft Ernst-Otto Klugmann GmbH, Pfarrgasse 11, 01920 Elstra, Amtsgericht Dresden , HRB 7770
vertreten durch den Geschäftsführer Ernst-Otto Klugmann
vertreten durch den Geschäftsführer Torsten Mark

- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 06.08.2026 nach dem Vollzug der Verteilung gemäß § 200 Abs. 1 InsO aufgehoben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 532 IN 1515/08 · Fliesenfachgeschäft Ernst-Otto Klugmann GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
532 IN 1515/08
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Dresden, HRB 7770

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 532 IN 1515/08 · Fliesenfachgeschäft Ernst-Otto Klugmann GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
532 IN 1515/08
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Dresden, HRB 7770

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 7770 Fliesenfachgeschäft Ernst-Otto Klugmann GmbH, Elstra (Pfarrgasse 11, 01920 Elstra). Die Gesellschafterversammlung vom 07.02.2005 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und dessen Erhöhung um 22,49 EUR…
Fliesenfachgeschäft Ernst-Otto Klugmann GmbH, Elstra (Pfarrgasse 11, 01920 Elstra). Die Gesellschafterversammlung vom 07.02.2005 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und dessen Erhöhung um 22,49 EUR auf 30.700,00 EUR, sowie eine weitere Erhöhung um 29.300,00 EUR auf 60.000,00 EUR und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 60.000,00 EUR. Bestellt: Geschäftsführer: Mark, Torsten, Panschwitz-Kuckau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Mark, Torsten, Panschwitz-Kuckau, *XX.XX.XXXX.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im Bundesanzeiger.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.