HRB 202603

Fliesen Willms GmbH

Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) · Niedersachsen

aktuell 17 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Wilhelmshaven

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Registerdaten

Sitz
Wilhelmshaven
Datenstand
2024-04-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-08

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

17
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 10 IN 48/19 · Fliesen Willms GmbH · Insolvenzgericht Wilhelmshaven
Insolvenzgericht
Wilhelmshaven
Aktenzeichen
10 IN 48/19
Wirksam am
09.04.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 202603
10 IN 48/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesen Willms GmbH, vertr.d.d.GF, Planckstr. 73, 26389 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 202603), vertr. d.: 1. Sergej Lastowski, als GF d. Fliesen Willms GmbH, Wilhelmshavenerstr. 22a, 26452 Sande, (Geschäftsführer), 2. Alexander Angelicher, als GF d. Fliesen Willms GmbH, Brückstr. 9a, 26452 Sande, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wilhelmshaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 25 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 25.03.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 211.112,72 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Beantragt wurde ein Zuschlag in Höhe von 25 % für die Aufbereitung der Buchhaltung sowie in Höhe von 5 % wegen des obstruierenden Verhalten des Schuldners.

Die Arbeit mit der Buchhaltung des Schuldners gehört zu den Regelaufgaben des Insolvenzverwalters und rechtfertigt somit grundsätzlich keinen Zuschlag auf die Vergütung. Ein Zuschlag kann gewährt werden, wenn nicht lediglich kleinere Mängel vorliegen und dem Insolvenzverwalter insofern ein erheblicher Mehraufwand entstanden ist (vgl. Graeber/Graeber, InsVV, 4. Aufl., § 3 Rn 190).
Im vorliegenden Fall hat der Insolvenzverwalter in seinem Antrag den Zustand der Buchhaltung und die dadurch verursachte Mehrarbeit ausführlich geschildert. Zu berücksichtigen ist allerdings auch, dass die Buchhaltung zumindest teilweise an externe Dienstleister delegiert wurde. Dennoch ist im vorliegenden Fall ein Zuschlag in Anbetracht des tatsächlichen entstandenen Mehraufwandes gerechtfertigt.

Eine fehlende Mitwirkung bzw. das Handeln des Schuldners gegen die Ziele des Insolvenzverfahrens kann die Aufgabenerfüllung des Insolvenzverwalters erheblich erschweren und dementsprechend einen Zuschlag rechtfertigen (vgl. Graeber/Graeber, InsVV, 4. Aufl., § 3 Rn 294).
Im vorliegenden Fall hat der Schuldner nur teilweise im erforderlichen Umfang mitgearbeitet. Die Tatsache, dass der Geschäftsführer der Schuldnerin im Laufe des Verfahrens für den Insolvenzverwalter überhaupt nicht mehr erreichbar war, hat einen nicht unerheblichen Mehraufwand verursacht. Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Geschäftsführer zu Beginn des Verfahrens noch mitgewirkt hat, ist hier ein Zuschlag auf die Regelvergütung noch gerechtfertigt.

Bei der Berechnung der Zuschläge ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass der Insolvenzverwalter mit Beschluss vom 31.05.2019 in diesem Verfahren auch zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Gemäß § 3 Abs. 2a) InsVV ist ein Abschlag auf die Vergütung grundsätzlich gerechtfertigt, wenn ein vorläufiger Insolvenzverwalter im Verfahren tätig war. Voraussetzung hierfür ist, dass dessen Tätigkeit zu einer wesentlichen Arbeitsersparnis des Insolvenzverwalters geführt hat (vgl. Graeber/Graeber, InsVV, 4. Aufl., § 3 Rn 382 ff.). Im vorliegenden Fall ist der vorläufige Insolvenzverwalter bereits umfassend tätig geworden. Bei der Festsetzung ihrer Vergütung wurden bereits Zuschläge auf die Regelvergütung gewährt. Jedoch ist hier die vergleichsweise kurze Dauer der vorläufigen Verwaltung von zwei Monaten zu berücksichtigen.

In der Gesamtbetrachtung erscheint ein Zuschlag in Höhe von 25 % noch als angemessen, aber auch ausreichend.

IV.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 70,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 25 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Wilhelmshaven, 08.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 10 IN 48/19 · Fliesen Willms GmbH · Insolvenzgericht Wilhelmshaven
Insolvenzgericht
Wilhelmshaven
Aktenzeichen
10 IN 48/19
Wirksam am
09.04.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 202603
10 IN 48/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesen Willms GmbH, vertr.d.d.GF, Planckstr. 73, 26389 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 202603), vertr. d.: 1. Sergej Lastowski, als GF d. Fliesen Willms GmbH, Wilhelmshavenerstr. 22a, 26452 Sande, (Geschäftsführer), 2. Alexander Angelicher, als GF d. Fliesen Willms GmbH, Brückstr. 9a, 26452 Sande, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 20.05.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Wilhelmshaven, 08.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 10 IN 48/19 · Fliesen Willms GmbH · Insolvenzgericht Wilhelmshaven
Insolvenzgericht
Wilhelmshaven
Aktenzeichen
10 IN 48/19
Wirksam am
09.04.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 202603
10 IN 48/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesen Willms GmbH, vertr.d.d.GF, Planckstr. 73, 26389 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 202603), vertr. d.: 1. Sergej Lastowski, als GF d. Fliesen Willms GmbH, Wilhelmshavenerstr. 22a, 26452 Sande, (Geschäftsführer), 2. Alexander Angelicher, als GF d. Fliesen Willms GmbH, Brückstr. 9a, 26452 Sande, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wilhelmshaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Gerhard-Rohlfs-Str. 16, 28757 Bremen, Tel.: 0421/200959-0, Fax: 0421/20095929, E-Mail: bremen@sponagel-recht.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 548.324,32 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 154.930,00 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Wilhelmshaven, 08.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 10 IN 48/19 · Fliesen Willms GmbH · Insolvenzgericht Wilhelmshaven
Insolvenzgericht
Wilhelmshaven
Aktenzeichen
10 IN 48/19
Wirksam am
04.04.2025
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 202603
10 IN 48/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesen Willms GmbH, vertr.d.d.GF, Planckstr. 73, 26389 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 202603), vertr. d.: 1. Sergej Lastowski, als GF d. Fliesen Willms GmbH, Wilhelmshavenerstr. 22a, 26452 Sande, (Geschäftsführer), 2. Alexander Angelicher, als GF d. Fliesen Willms GmbH, Brückstr. 9a, 26452 Sande, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 29.04.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Wilhelmshaven, 01.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 48/19 · Fliesen Willms GmbH · Insolvenzgericht Wilhelmshaven
Insolvenzgericht
Wilhelmshaven
Aktenzeichen
10 IN 48/19
Wirksam am
28.03.2022
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 202603
Geschäfts-Nr. 10 IN 48/19
In dem Insolvenzverfahren Fliesen Willms GmbH, vertr.d.d.GF, Planckstr. 73, 26389 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 202603), vertr. d.: 1. Sergej Lastowski, als GF d. Fliesen Willms GmbH, Wilhelmshavenerstr. 22a, 26452 Sande, (Geschäftsführer), 2. Alexander Angelicher, als GF d. Fliesen Willms GmbH, Brückstr. 9a, 26452 Sande, (Geschäftsführer), sollen die bis 24.03.2022 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis einschließlich 19.04.2022 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.

Amtsgericht Wilhelmshaven, 24.03.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 48/19 · Fliesen Willms GmbH · Insolvenzgericht Wilhelmshaven
Insolvenzgericht
Wilhelmshaven
Aktenzeichen
10 IN 48/19
Wirksam am
23.03.2021
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 202603
Geschäfts-Nr. 10 IN 48/19

In dem Verbraucherinsolvenzverfahren Fliesen Willms GmbH, vertr.d.d.GF,
Planckstr. 73, 26389 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 202603), vertr. d.: 1.
Sergej Lastowski, als GF d. Fliesen Willms GmbH, Wilhelmshavenerstr. 22a, 26452
Sande, (Geschäftsführer), 2. Alexander Angelicher, als GF d. Fliesen Willms
GmbH, Brückstr. 9a, 26452 Sande, (Geschäftsführer), sollen die bis 22.03.2021
nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Forderungen im schriftlichen
Verfahren geprüft werden.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis
einschließlich 13.04.2021 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu
prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine
angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.

Amtsgericht Wilhelmshaven, 22.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 48/19 · Fliesen Willms GmbH · Insolvenzgericht Wilhelmshaven
Insolvenzgericht
Wilhelmshaven
Aktenzeichen
10 IN 48/19
Wirksam am
28.09.2020
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 202603
Geschäfts-Nr. 10 IN 48/19

In dem Verbraucherinsolvenzverfahren Fliesen Willms GmbH, vertr.d.d.GF,
Planckstr. 73, 26389 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 202603), vertr. d.: 1.
Sergej Lastowski, als GF d. Fliesen Willms GmbH, Wilhelmshavenerstr. 22a, 26452
Sande, (Geschäftsführer), 2. Alexander Angelicher, als GF d. Fliesen Willms
GmbH, Brückstr. 9a, 26452 Sande, (Geschäftsführer), sollen die bis 25.09.2020
nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Forderungen im schriftlichen
Verfahren geprüft werden.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis
einschließlich 16.10.2020 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu
prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine
angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.

Amtsgericht Wilhelmshaven, 25.09.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 10 IN 48/19 · Fliesen Willms GmbH · Insolvenzgericht Wilhelmshaven
Insolvenzgericht
Wilhelmshaven
Aktenzeichen
10 IN 48/19
Wirksam am
06.07.2020
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 202603
10 IN 48/19

In dem Insolvenzverfahren

Fliesen Willms GmbH, vertr.d.d.GF, Planckstr. 73, 26389 Wilhelmshaven (AG
Oldenburg, HRB 202603),

vertreten durch:

1. Sergej Lastowski, als GF d. Fliesen Willms GmbH, Wilhelmshavenerstr. 22a,
26452 Sande, (Geschäftsführer),

2. Alexander Angelicher, als GF d. Fliesen Willms GmbH, Brückstr. 9a, 26452
Sande, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter:

Matthias B. Koch, Schlachte 30A, 28195 Bremen,

wurden Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt.

G r ü n d e:

Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist nach den Vorschriften der
InsVV, die u.a. Bestimmungen über Berechnungsgrundlagen, Regelsätze, Zu - und
Abschläge sowie Auslagenersatz enthält, festzusetzen. In der Regel soll die
Vergütung 25 % der Vergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV bezogen auf das Vermögen,
auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt,
zuzüglich Auslagen und MwSt. betragen.

Im vorliegenden Fall setzt sich das Vermögen aus der Betriebs- und
Geschäftsausstattung, den technischen Anlagen und Maschinen, den
Kraftfahrzeugen, dem Vorratsvermögen, dem Guthaben Deutsche Bank, den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, dem Betriebsergebnis der
vorläufigen Verwaltung und der Geschäftsführerhaftung gemäß § 64 GmbHG in Höhe
von insgesamt 73.655,89 EUR zusammen. Hieraus wurde die Nettovergütung gem. §
11 InsVV ermittelt.

Für die Betriebsfortführung wird ein Zuschlag in Höhe von 25 % beantragt.

Die Fortführung eines Unternehmens im eröffneten Verfahren stellt grundsätzlich
eine die Regelvergütung um einen Zuschlag erhöhende besondere Tätigkeit dar,
welche regelmäßig eine gesonderte Vergütung erfordert (vgl. Haarmeyer/Mock,
InsVV, 5. Aufl., § 3 Rn 20).

Bei der Bestimmung des Zuschlages ist zu berücksichtigen, dass mit diesem
pauschal alle im Rahmen der Betriebsfortführung erbrachten Tätigkeiten
abgegolten sind. Grundsätzlich kommt für die Betriebsfortführung ein Zuschlag
im Bereich von 0,10 bis 1,50 in Betracht (vgl. Haarmeyer/Mock, InsVV, 5. Aufl.,
§ 3 Rn 22,24).

Der Insolvenzverwalter hat in seinem Antrag vom 15.04.2020 die im vorliegenden
Fall erbrachten Tätigkeiten hinreichend dargelegt. Auf die dort gemachten
Ausführungen wird insoweit Bezug genommen. Unter Berücksichtigung einer Dauer
von etwa 2 Monaten und des Umfangs der erbrachten Tätigkeiten, ist der Zuschlag
in beantragter Höhe als angemessen, aber auch ausreichend anzusehen.

Da die Erhöhung der Berechnungsgrundlage durch einen erzielten Überschuss nicht
unbedingt einen adäquaten Ausgleich für den tatsächlichen Mehraufwand
darstellt, ist zur Bestimmung der angemessenen Vergütung für die
Betriebsfortführung jedoch eine Vergleichsberechnung durchzuführen (Haarmeyer/
Mock InsVV 5. Auflage, § 3 Rn. 21). Dabei ist der Wert, um den sich die Masse
durch die Unternehmensfortführung vergrößert hat, und die dadurch bedingte
Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne
die Massemehrung über den dann allein zu gewährenden Zuschlag erreicht würde
(vgl. BGH, Beschluss vom 24.01.2008, IX ZB 120/07).

Im vorliegenden Fall kam es durch die Betriebsfortführung ausweislich der
vorgelegten Vergleichsberechnung zu einer Massemehrung in Höhe von 6.996,18
EUR. Ohne Berücksichtigung dieser Massemehrung und mit einem Zuschlag in Höhe
von 25 % würde dem Insolvenzverwalter eine Vergütung in Höhe von 8.708,09 EUR
zustehen. Die Differenz zur Vergütung mit Berücksichtigung der Massemehrung
beträgt

4.231,61 EUR. 4.231,61 EUR entsprechen etwa 24 % der maßgeblichen
Regelvergütung von 17.905,91 EUR. Im Ergebnis lässt sich daher ein Zuschlag in
Höhe von 24 % zum Ausgleich des tatsächlichen Mehraufwandes gewähren.

Ein weiterer Zuschlag in Höhe 20 % soll zudem für die übertragende Sanierung
gewährt werden. Da es sich bei der übertragenden Sanierung nicht um eine
Sanierung im betriebswirtschaftlichen Sinne handelt, rechtfertigt diese im
Vergleich zur operativen Sanierung regelmäßig nur einen deutlich niedrigeren
Zuschlag (Haarmeyer/Mock InsVV 5. Auflage, § 3 Rn. 105). Die wesentlichen
Betriebsteile der Schuldnerin konnten letztendlich aufgrund der geführten
Verhandlungen veräußert werden. Im Vorfeld wurden dazu mehrere persönliche
Gespräche mit dem verbliebenen Übernahmeinteressenten und den Geschäftsführern
geführt. Zudem wurde eine langfristige Liquiditätsplanung und
Wirtschaftlichkeitsrechnung für eine Auffanglösung erarbeitet. Da jedoch ein
Teil des Mehraufwandes bereits durch den Zuschlag für die Betriebsfortführung
abgegolten wird, billigt das Gericht lediglich einen Zuschlag in Höhe von 15 %.

Die Festsetzung der Umsatzsteuer und der pauschalen Auslagen erfolgte gemäß, §§
7, 8 Abs. 3, 10 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven -
Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven einzulegen. Die
befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht
-, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Wilhelmshaven, 01.07.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 10 IN 48/19 · Fliesen Willms GmbH · Insolvenzgericht Wilhelmshaven
Insolvenzgericht
Wilhelmshaven
Aktenzeichen
10 IN 48/19
Wirksam am
15.05.2020
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 202603
Geschäfts-Nr. 10 IN 48/19 - In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fliesen Willms GmbH, vertr.d.d.GF, Planckstr. 73, 26389 Wilhelmshaven (AG
Oldenburg, HRB 202603),

vertreten durch:

1. Sergej Lastowski, als GF d. Fliesen Willms GmbH, Wilhelmshavenerstr. 22a,
26452 Sande, (Geschäftsführer),

2. Alexander Angelicher, als GF d. Fliesen Willms GmbH, Brückstr. 9a, 26452
Sande, (Geschäftsführer), wurde zum Zwecke der Anhörung der Insolvenzgläubiger
und der Schuldnerin zum Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung seiner
Vergütung und Auslagen vom 15.04.2020 das schriftliche Verfahren angeordnet.
Den Insolvenzgläubigern und der Schuldnerin wird bis zum Ablauf des 15.06.2020
Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben. Hinweis: Der Antrag des
Insolvenzverwalters liegt bis zum Ablauf der Einwendungsfrist auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Verspätet beim Insolvenzgericht eingehende Schriftsätze der
Verfahrensbeteiligten werden nicht berücksichtigt.

Amtsgericht Wilhelmshaven, 14.05.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 48/19 · Fliesen Willms GmbH · Insolvenzgericht Wilhelmshaven
Insolvenzgericht
Wilhelmshaven
Aktenzeichen
10 IN 48/19
Wirksam am
28.08.2019
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 202603
10 IN 48/19 In dem Insolvenzverfahren Fliesen Willms GmbH, vertr.d.d.GF,
Planckstr. 73, 26389 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 202603), vertr. d.: 1.
Sergej Lastowski, als GF d. Fliesen Willms GmbH, Stegmannstr. 4, 31655
Stadthagen, (Geschäftsführer), 2. Alexander Angelicher, als GF d. Fliesen
Willms GmbH, Brückstr. 9a, 26452 Sande, (Geschäftsführer), hat der
Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, daß die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Wilhelmshaven, 27.08.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 202603 HRB 202603: Fliesen Willms GmbH, Wilhelmshaven, Planckstraße 73, 26389 Wilhelmshaven. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 202603: Fliesen Willms GmbH, Wilhelmshaven, Planckstraße 73, 26389 Wilhelmshaven. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 48/19 · Fliesen Willms GmbH · Insolvenzgericht Wilhelmshaven
Insolvenzgericht
Wilhelmshaven
Aktenzeichen
10 IN 48/19
Wirksam am
02.08.2019
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 202603
10 IN 48/19: Über das Vermögen der Fliesen Willms GmbH, vertr.d.d.GF,
Planckstr. 73, 26389 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 202603), vertr. d.: 1.
Sergej Lastowski, Stegmannstr. 4, 31655 Stadthagen, (Geschäftsführer), 2.
Alexander Angelicher, Brückstr. 9a, 26452 Sande, (Geschäftsführer), ist am
01.08.2019 um 09:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Gerhard-Rohlfs-Str.
16, 28757 Bremen, Tel.: 0421/200959-0, Fax: 0421/20095929, E-Mail:
bremen@sponagel-recht.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 12.09.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 04.10.2019.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (12.09.2019)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (04.10.2019), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag,
der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine
Widersprüche erhoben werden.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Wilhelmshaven, 02.08.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 48/19 · Fliesen Willms GmbH · Insolvenzgericht Wilhelmshaven
Insolvenzgericht
Wilhelmshaven
Aktenzeichen
10 IN 48/19
Wirksam am
31.05.2019
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 202603
10 IN 48/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fliesen
Willms GmbH, Planckstr. 73, 26389 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 202603),
vertr. d.: 1. Sergej Lastowski, (Geschäftsführer), 2. Alexander Angelicher,
(Geschäftsführer), ist am 31.05.2019 um 09:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Moritz
Sponagel, Gerhard-Rohlfs-Str. 16, 28757 Bremen, Tel.: 0421/200959-0, Fax: 0421/
20095929, E-Mail: bremen@sponagel-recht.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven
- Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Wilhelmshaven, 31.05.2019

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 202603 HRB 202603:Fliesen Willms GmbH, Wilhelmshaven, Mellumstrasse 22, 26382 Wilhelmshaven.Geschäftsanschrift: Planckstraße 73, 26389 Wilhelmshaven.
HRB 202603:Fliesen Willms GmbH, Wilhelmshaven, Mellumstrasse 22, 26382 Wilhelmshaven.Geschäftsanschrift: Planckstraße 73, 26389 Wilhelmshaven.
Veränderungen
HRB 202603 HRB 202603:Fliesen Willms GmbH, Wilhelmshaven, Mellumstrasse 22, 26382 Wilhelmshaven.Prokura erloschen: Lastowski, Helena, Wilhelmshaven, *XX.XX.XXXX.
HRB 202603:Fliesen Willms GmbH, Wilhelmshaven, Mellumstrasse 22, 26382 Wilhelmshaven.Prokura erloschen: Lastowski, Helena, Wilhelmshaven, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 202603 Fliesen Willms GmbH, Wilhelmshaven, Mellumstrasse 22, 26382 Wilhelmshaven. Nicht mehr Geschäftsführer: Lastowski, Helena, Wilhelmshaven, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft…
Fliesen Willms GmbH, Wilhelmshaven, Mellumstrasse 22, 26382 Wilhelmshaven. Nicht mehr Geschäftsführer: Lastowski, Helena, Wilhelmshaven, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Lastowski, Helena, Wilhelmshaven, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 202603 Fliesen Willms GmbH, Wilhelmshaven, (Mellumstrasse 22, 26382 Wilhelmshaven).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.05.2008. Gegenstand: Vertrieb von Fliesen, Bodenplatten aus Holz…
Fliesen Willms GmbH, Wilhelmshaven, (Mellumstrasse 22, 26382 Wilhelmshaven).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.05.2008. Gegenstand: Vertrieb von Fliesen, Bodenplatten aus Holz, Metall, Kunststoff und anderen Materialien unter Verwendung von Glas, einschließlich des Im- und Export dieser Gegenstände. Stammkapital: 25.050,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Angelicher, Alexander, Wilhelmshaven, *XX.XX.XXXX; Lastowski, Sergej, Sande, *XX.XX.XXXX; Lastowski, Helena, geb. Angelicher, Wilhelmshaven, *XX.XX.XXXX, jeweils alleinvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.