HRA 14081

Fliesen-Schmoll GmbH & Co. KG

Amtsgericht Fritzlar · Hessen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Körle

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Registerdaten

Sitz
Körle
Datenstand
2024-04-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-25

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Fliesen-Schmoll KG Körle
  2. Fliesen Schmoll Inh. Fliesenlegermeister Heinrich Schmoll Körle

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
HRA 14081 Fliesen-Schmoll GmbH & Co. KG, Körle, Uferstraße, 34327 Körle. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der …
Fliesen-Schmoll GmbH & Co. KG, Körle, Uferstraße, 34327 Körle. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit Ergänzung vom 24.09.2013 mit der Fliesen-Schmoll-Rotenburg/F GmbH mit Sitz in Rotenburg/Fulda (Amtsgericht Bad Hersfeld HRB 1273) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.