HRB 9360

Fliesen Doetsch GmbH

Amtsgericht Krefeld · Nordrhein-Westfalen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Kempen

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Registerdaten

Sitz
Kempen
Datenstand
2024-04-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-08

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 95 IN 19/21 · Fliesen Doetsch GmbH · Insolvenzgericht Krefeld
Insolvenzgericht
Krefeld
Aktenzeichen
95 IN 19/21
Wirksam am
12.10.2021
Registerbezug
Krefeld, HRB 9360
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 19/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 9360 eingetragenen Fliesen Doetsch GmbH, Bahnstraße 82, 47906 Kempen, gesetzlich vertreten durch Herrn Michael Doetsch, Bahnstraße 82, 47906 Kempen

ist am 12.10.2021 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

95 IN 19/21
Amtsgericht Krefeld, 12.10.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 9360 HRB 9360: Fliesen Doetsch GmbH, Kempen, Bahnstraße 82, 47906 Kempen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (95 IN 19/21) vom 04.08.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffn…
HRB 9360: Fliesen Doetsch GmbH, Kempen, Bahnstraße 82, 47906 Kempen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (95 IN 19/21) vom 04.08.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 95 IN 19/21 · Fliesen Doetsch GmbH · Insolvenzgericht Krefeld
Insolvenzgericht
Krefeld
Aktenzeichen
95 IN 19/21
Wirksam am
06.08.2021
Registerbezug
Krefeld, HRB 9360
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 19/21

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 9360 eingetragenen Fliesen Doetsch GmbH, Bahnstraße 82, 47906 Kempen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Doetsch, Bahnstraße 82, 47906 Kempen

Geschäftszweig: Betrieb eines Fliesengeschäftes, insbesondere der Verkauf und die Verlegung von Fliesen, Platten und Mosaiken

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 04.08.2021, um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.06.2021 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie eines am 04.05.2021 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 95 IN 19/21 und 95 IN 17/21 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Wolf-R. von der Fecht, Kaiserswerther Straße 253, 40474 Düsseldorf, Telefon: 021113940, Fax: +4902111394251.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.09.2021 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Freitag, 22.10.2021, 09:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, 2. Etage, Sitzungssaal H 216.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Vertreter müssen eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung vorweisen können.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 27.09.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 050 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Die Zuständigkeit hinsichtlich der gerichtlichen Prüfung der Rechnungslegung des vorläufigen Verwalters wird auf den/die Rechtspfleger/Rechtspflegerin übertragen (§§ 7, 18 Abs. 1 RPflG).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
95 IN 19/21
Krefeld, 04.08.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 9360 HRB 9360: Fliesen Doetsch GmbH, Kempen, Kleinbahnstraße 35, 47906 Kempen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Bahnstraße 82, 47906 Kempen.
HRB 9360: Fliesen Doetsch GmbH, Kempen, Kleinbahnstraße 35, 47906 Kempen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Bahnstraße 82, 47906 Kempen.
Veränderungen
HRB 9360 HRB 9360:Fliesen Doetsch GmbH, Kempen, Bahnstraße 84, 47906 Kempen.Änderung zur Geschäftsanschrift: Kleinbahnstraße 35, 47906 Kempen.
HRB 9360:Fliesen Doetsch GmbH, Kempen, Bahnstraße 84, 47906 Kempen.Änderung zur Geschäftsanschrift: Kleinbahnstraße 35, 47906 Kempen.
Veränderungen
HRB 9360 Fliesen Doetsch GmbH, Kempen (Bahnstr. 84, 47906 Kempen). Nicht mehr Geschäftsführer: Doetsch, Dieter, Fliesenlegermeister, Kempen. Der Geschäftsführer: Doetsch, Michael, Kempen, *XX.XX.XXXX, ist nun einzelv…
Fliesen Doetsch GmbH, Kempen (Bahnstr. 84, 47906 Kempen). Nicht mehr Geschäftsführer: Doetsch, Dieter, Fliesenlegermeister, Kempen. Der Geschäftsführer: Doetsch, Michael, Kempen, *XX.XX.XXXX, ist nun einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 9360 Fliesen Doetsch GmbH, Kempen (Bahnstr. 84, 47906 Kempen). Die Gesellschafterversammlung hat am 06.12.2005 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.565,00 (gerund…
Fliesen Doetsch GmbH, Kempen (Bahnstr. 84, 47906 Kempen). Die Gesellschafterversammlung hat am 06.12.2005 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.565,00 (gerundet) um EUR 435,00 auf EUR 26.000,00 und sodann von EUR 26.000,00 EUR um EUR 54.000,00 auf EUR 80.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital der Gesellschaft) zu ändern. 80.000,00 EUR.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.