HRB 96767

FLC Flowcastings GmbH

Amtsgericht Darmstadt · Hessen

aktuell 17 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Trebur

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Registerdaten

Sitz
Trebur
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

17
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 510/20 · FLC Flowcastings GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 510/20
Wirksam am
05.02.2026
Registerbezug
Darmstadt, HRB 96767
9 IN 510/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FLC Flowcastings GmbH, Hessenauer Straße 2, 45529 Hattingen (AG Darmstadt, HRB 96767), vertr. d.: Dr. Wolfram Beele, Am Tannenbaum 13, 40883 Ratingen, (Geschäftsführer),
wurde das Verfahren gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt.
Dieser Beschluss wird wirksam, sobald nach dem Tag seiner Veröffentlichung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de) zwei weitere Tage verstrichen sind (§§ 9, 4 InsO, 222 ZPO).
Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen.
G r ü n d e:
Nach Eröffnung des Verfahrens hat sich herausgestellt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, die Kosten des Verfahrens zu decken.
Der Insolvenzverwalter hat mit Schlussrechnung vom 26.09.2024 die Masselosigkeit des Verfahrens mitgeteilt und die Einstellung gemäß § 207 InsO beantragt.
Die Gläubiger und Massegläubiger wurden zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens gehört.
Es ist keine die Kosten des Verfahrens deckende Masse vorhanden. Ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten wurde trotz Aufforderung nicht geleistet. Das Verfahren war daher mangels Masse nach § 207 InsO einzustellen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 04.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 510/20 · FLC Flowcastings GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 510/20
Wirksam am
11.02.2025
Registerbezug
Darmstadt, HRB 96767
9 IN 510/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FLC Flowcastings GmbH, Hessenauer Straße 2, 65468 Trebur (AG Darmstadt, HRB 96767), vertr. d.: Dr. Wolfram Beele, Am Tannenbaum 13, 40883 Ratingen, (Geschäftsführer), wird abschließende Gläubigerversammlung sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 207 Abs. 2 InsO bestimmt auf: Dienstag, den 25.03.2025. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, ein Verfahrenskostenvorschuss zur Vermeidung der Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten deckenden Masse gemäß § 207 InsO.
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert.
Amtsgericht Darmstadt, 11.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 9 IN 510/20 · FLC Flowcastings GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 510/20
Wirksam am
22.11.2024
Registerbezug
Darmstadt, HRB 96767
9 IN 510/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FLC Flowcastings GmbH, Hessenauer Straße 2, 65468 Trebur (AG Darmstadt, HRB 96767), vertr. d.: Dr. Wolfram Beele, Am Tannenbaum 13, 40883 Ratingen, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 13.12.2024. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 22.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 510/20 · FLC Flowcastings GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 510/20
Wirksam am
18.03.2022
Registerbezug
Darmstadt, HRB 96767
9 IN 510/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FLC Flowcastings GmbH, Hessenauer Straße 2, 65468 Trebur (AG Darmstadt, HRB 96767), vertr. d.: Dr. Wolfram Beele, Am Tannenbaum 13, 40883 Ratingen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

X
EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Timm Hartwich, SEMPER FIDELIS Rechtsanwälte Hartwich&Partner mbB, Finkenstraße 10, 68623 Lampertheim, Tel.: 06206/954940, Fax: 06206/9549428 wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der § 11 Abs. 1, 2, und §§ 2, 3, 7 und 8 InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, zum Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung, § 11 Absatz 1 und 2 InsVV. Die Insolvenzmasse wurde im vorliegenden Fall korrekt mit 1.803.862,46 EUR ermittelt.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters hätte gemäß § 2 Abs. 1 InsVV unter Zugrundelegung einer Masse von 1.803.862,46 € X € betragen. Wegen der Einzelheiten der Berechnung wird auf die in § 2 InsVV aufgeführten Regelsätze verwiesen.
Gemäß § 11 Absatz 1 Satz2 InsVV steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter ein angemessener Bruchteil der Vergütung zu, der ihm als Insolvenzverwalter zugestanden hätte.
Dieser Bruchteil war gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 InsVV mit 25 % zu bemessen.
Aufgrund der Betriebsfortführung, der umfangreichen Vorbereitung einer übertragenden Sanierung, der internationalen Verflechtungen und Auslandsberührungen, der Bearbeitung arbeitsrechtlicher Fragen und Personalbetreuung sowie der Klärung schwieriger Rechtsfragen und Zustimmungsvorbehalte war ein Zuschlag von insgesamt 140 % angemessen und gerechtfertigt.
Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann der Insolvenzverwalter zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.

Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 18.03.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 9 IN 510/20 · FLC Flowcastings GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 510/20
Wirksam am
21.02.2022
Registerbezug
Darmstadt, HRB 96767
9 IN 510/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FLC Flowcastings GmbH, Hessenauer Straße 2, 65468 Trebur (AG Darmstadt, HRB 96767), vertr. d.: Dr. Wolfram Beele, Am Tannenbaum 13, 40883 Ratingen, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 14.03.2022. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 21.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 510/20 · FLC Flowcastings GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 510/20
Wirksam am
26.01.2022
Registerbezug
Darmstadt, HRB 96767
Geschäfts-Nr. 9 IN 510/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FLC Flowcastings GmbH, Hessenauer Straße 2, 65468 Trebur (AG Darmstadt, HRB 96767), vertr. d.: Dr. Wolfram Beele, Am Tannenbaum 13, 40883 Ratingen, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 22.02.2022 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Amtsgericht Darmstadt, 26.01.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 96767 HRB 96767: FLC Flowcastings GmbH, Trebur, Hessenauer Straße 2, 65468 Trebur. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Dr. Beele, Wolfram, Ratingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit…
HRB 96767: FLC Flowcastings GmbH, Trebur, Hessenauer Straße 2, 65468 Trebur. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Dr. Beele, Wolfram, Ratingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 510/20 · FLC Flowcastings GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 510/20
Wirksam am
17.02.2021
Registerbezug
Darmstadt, HRB 96767
9 IN 510/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FLC Flowcastings
GmbH, Hessenauer Straße 2, 65468 Trebur (AG Darmstadt, HRB 96767), vertr. d.:
Dr. Wolfram Beele, Langgasse 38, 55283 Nierstein, (Geschäftsführer), hat der
Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Darmstadt, 17.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 96767 HRB 96767: FLC Flowcastings GmbH, Trebur, Hessenauer Straße 2, 65468 Trebur. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 96767: FLC Flowcastings GmbH, Trebur, Hessenauer Straße 2, 65468 Trebur. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 510/20 · FLC Flowcastings GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 510/20
Wirksam am
04.01.2021
Registerbezug
Darmstadt, HRB 96767
9 IN 510/20: Über das Vermögen der FLC Flowcastings GmbH, Hessenauer Straße 2,
65468 Trebur (AG Darmstadt, HRB 96767), vertr. d.: Dr. Wolfram Beele, Langgasse
38, 55283 Nierstein, (Geschäftsführer), ist am 01.01.2021 um 09:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Timm Hartwich, SEMPER FIDELIS
Rechtsanwälte Hartwich&Partner mbB, Finkenstraße 10, 68623 Lampertheim, Tel.:
06206/954940, Fax: 06206/9549428, E-Mail: info@semper-fi.com.

Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus
Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt
ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.02.2021 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 17.03.2021, 10:00 Uhr, Saal 14, 1.
OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten
Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, oder die Veräußerung des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

Hinweise:

· Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

· Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

· Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird
hingewiesen.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt,
Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Darmstadt, 01.01.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 510/20 · FLC Flowcastings GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 510/20
Wirksam am
13.10.2020
Registerbezug
Darmstadt, HRB 96767
Geschäfts-Nr.: 9 IN 510/20 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen
der FLC Flowcastings GmbH, Hessenauer Straße 2, 65468 Trebur (AG Darmstadt, HRB
96767), vertr. d.: Dr. Wolfram Beele, Langgasse 38, 55283 Nierstein,
(Geschäftsführer), ist am 13.10.2020 um 11.00 Uhr gegen die Antragstellerin die
vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Timm Hartwich, SEMPER FIDELIS Rechtsanwälte Hartwich&Partner mbB,
Finkenstraße 10, 68623 Lampertheim, Tel.: 06206/954940, Fax: 06206/9549428,
E-Mail: info@semper-fi.com bestellt worden.

Amtsgericht Darmstadt, 13.10.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 96767 HRB 96767: FLC Flowcastings GmbH, Trebur, Hessenauer Straße 2, 65468 Trebur. Die Gesellschafterversammlung vom 15.02.2019 hat die Änderung des Abschnitt II Ziffer 8 (Stammkapital und Geschäftsaneile, hier: g…
HRB 96767: FLC Flowcastings GmbH, Trebur, Hessenauer Straße 2, 65468 Trebur. Die Gesellschafterversammlung vom 15.02.2019 hat die Änderung des Abschnitt II Ziffer 8 (Stammkapital und Geschäftsaneile, hier: genehmigtes Kapital) beschlossen. Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.02.2019 ermächtigt, das Stammkapital bis zum 15.02.2024 einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 16.598,00 EUR gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019/I).
Veränderungen
HRB 96767 HRB 96767: FLC Flowcastings GmbH, Trebur, Hessenauer Straße 2, 65468 Trebur. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäf…
HRB 96767: FLC Flowcastings GmbH, Trebur, Hessenauer Straße 2, 65468 Trebur. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Nau, Thomas, Heidenrod, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 96767 HRB 96767: FLC Flowcastings GmbH, Trebur, Hessenauer Straße 2, 65468 Trebur. Die Gesellschafterversammlung vom 30.05.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 8 (Stam…
HRB 96767: FLC Flowcastings GmbH, Trebur, Hessenauer Straße 2, 65468 Trebur. Die Gesellschafterversammlung vom 30.05.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 8 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 52.280,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 773.532,00 EUR.
Veränderungen
HRB 96767 HRB 96767: FLC Flowcastings GmbH, Trebur, Hessenauer Straße 2, 65468 Trebur. Die Gesellschafterversammlung vom 10.01.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 8 (Stam…
HRB 96767: FLC Flowcastings GmbH, Trebur, Hessenauer Straße 2, 65468 Trebur. Die Gesellschafterversammlung vom 10.01.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 8 (Stammkapital und Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 429.887,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 721.252,00 EUR. Der Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.03.2017 (Genehmigtes Kapital 2017/I) ist aufgehoben.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 96767 HRB 96767: FLC Flowcastings GmbH, Trebur, Hessenauer Straße 2, 65468 Trebur. Wegen Änderungen in den Personen der Beiratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Beirates zum Handelsregister eingereicht …
HRB 96767: FLC Flowcastings GmbH, Trebur, Hessenauer Straße 2, 65468 Trebur. Wegen Änderungen in den Personen der Beiratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Beirates zum Handelsregister eingereicht worden.
Neueintragungen
HRB 96767 HRB 96767: FLC Flowcastings GmbH, Trebur, Hessenauer Straße 2, 65468 Trebur. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.05.2011, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 2…
HRB 96767: FLC Flowcastings GmbH, Trebur, Hessenauer Straße 2, 65468 Trebur. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.05.2011, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 20.03.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Nürnberg (bisher Amtsgericht Nürnberg HRB 27973) nach Trebur und 8 (Stammkapital) beschlossen. Geschäftsanschrift: Hessenauer Straße 2, 65468 Trebur. Gegenstand: die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von hochwertigen Feinguss-Komponenten für die Herstellung, Instandhaltung und Reparatur des Heißteils ("Hot Section) von Flugtriebwerken und industriellen Gasturbinen. Stammkapital: 291.365,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Beele, Wolfram, Nierstein, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.02.2016 (Genehmigtes Kapital 2016/I) ist aufgehoben. Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.03.2017 ermächtigt, das Stammkapital bis zum 19.03.2022 um bis zu 145.682,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/I).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.