HRB 5772
Flachdachbau Samaraz GmbH
aktuell 14 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Hauptstraße 33, 95361 Ködnitz-FölschnitzGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Ködnitz-Fölschnitz
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Letzte Eintragung
- 25.01.2022
- Datenstand
- 2025-02-02
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch alle Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Flachdachbau Fölschnitz UG (haftungsbeschränkt) Ködnitz-Fölschnitz
Gegenstand des Unternehmens
Erstellen von Flachdachbauten und Bauwerksabdichtungen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung IN 145/19 · Flachdachbau Samaraz GmbH · Insolvenzgericht Bayreuth
- Insolvenzgericht
- Bayreuth
- Aktenzeichen
- IN 145/19
- Wirksam am
- 11.07.2024
- Registerbezug
- Bayreuth, HRB 5772
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Flachdachbau Samaraz GmbH, Hauptstraße 33, 95361 Ködnitz, vertreten durch den Geschäftsführer Samaraz Yücel
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 5772
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 40 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.08.2024 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 08.07.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 145/19 · Flachdachbau Samaraz GmbH · Insolvenzgericht Bayreuth
- Insolvenzgericht
- Bayreuth
- Aktenzeichen
- IN 145/19
- Wirksam am
- 17.05.2024
- Registerbezug
- Bayreuth, HRB 5772
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Flachdachbau Samaraz GmbH, Hauptstraße 33, 95361 Ködnitz, vertreten durch den Geschäftsführer Samaraz Yücel
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 5772
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den TOP:
Der Insolvenzvervvalter ist berechtigt, von einer Weiterverfolgung der Ansprüche gegen den vormaligen Geschäftsführer Yücel Samaraz mangels Erfolgsaussichten hinsichtlich der Durchsetzbarkeit der Ansprüche in Höhe von 324.797,95 € abzusehen.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 06.06.2024 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Bayreuth, Wittelsbacherring 22, 95444 Bayreuth erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 17.05.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 145/19 · Flachdachbau Samaraz GmbH · Insolvenzgericht Bayreuth
- Insolvenzgericht
- Bayreuth
- Aktenzeichen
- IN 145/19
- Wirksam am
- 21.07.2023
- Registerbezug
- Bayreuth, HRB 5772
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Flachdachbau Samaraz GmbH, Hauptstraße 33, 95361 Ködnitz, vertreten durch den Geschäftsführer Samaraz Yücel, geboren am XX.XX.XXXX, Hauptstr. 33, 95361 Ködnitz
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 5772
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den TOP
"Der Insolvenzverwalter ist berechtigt im Prozess gegen Frau Carmen Pöhlmann, zur Abgeltung einer Klageforderung (LG Bayreuth, 44 O 671/22) über 24.500,00 € einen Verlgeich dahingehend zu schließen, dass durch Zahlung eines Betrages i. H. v. 1.000,00 € die Klageforderung abgegolten ist."
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 14.08.2023 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Bayreuth, Wittelsbacherring 22, 95444 Bayreuth erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 21.07.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung IN 145/19 · Flachdachbau Samaraz GmbH · Insolvenzgericht Bayreuth
- Insolvenzgericht
- Bayreuth
- Aktenzeichen
- IN 145/19
- Wirksam am
- 11.07.2023
- Registerbezug
- Bayreuth, HRB 5772
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Flachdachbau Samaraz GmbH, Hauptstraße 33, 95361 Ködnitz, vertreten durch den Geschäftsführer Samaraz Yücel, geboren am XX.XX.XXXX, Hauptstr. 33, 95361 Ködnitz
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 5772
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 39 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.08.2023 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
3. Die Kosten der nachträglichen Forderungsprüfung trägt der jeweilige Gläubiger.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 07.07.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung IN 145/19 · Flachdachbau Samaraz GmbH · Insolvenzgericht Bayreuth
- Insolvenzgericht
- Bayreuth
- Aktenzeichen
- IN 145/19
- Wirksam am
- 23.08.2022
- Registerbezug
- Bayreuth, HRB 5772
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Flachdachbau Samaraz GmbH, Hauptstraße 33, 95361 Ködnitz, vertreten durch den Geschäftsführer Samaraz Yücel, geboren am XX.XX.XXXX, Hauptstr. 33, 95361 Ködnitz
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 5772
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 23 - 38 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.09.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
3. Die Kosten der nachträglichen Forderungsprüfung trägt der jeweilige Gläubiger.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 15.08.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 5772 HRB 5772: Flachdachbau Samaraz GmbH, Ködnitz-Fölschnitz, Hauptstraße 33, 95361 Ködnitz-Fölschnitz. Von Amts wegen gelöscht gemäß § 395 FamFG: Geschäftsführer: Samaraz, Yücel, Ködnitz, *XX.XX.XXXX.
HRB 5772 HRB 5772: Flachdachbau Samaraz GmbH, Ködnitz-Fölschnitz, Hauptstraße 33, 95361 Ködnitz-Fölschnitz. Das Registergericht beabsichtigt, den im Handelsregister B eingetragenen Geschäftsführer Herrn Yücel Samaraz…
Insolvenzbekanntmachung IN 145/19 · Flachdachbau Samaraz GmbH · Insolvenzgericht Bayreuth
- Insolvenzgericht
- Bayreuth
- Aktenzeichen
- IN 145/19
- Wirksam am
- 03.08.2020
- Registerbezug
- Bayreuth, HRB 5772
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Flachdachbau Samaraz GmbH, Hauptstraße 33, 95361 Ködnitz, vertreten durch den
Geschäftsführer Samaraz Yücel, geboren am XX.XX.XXXX, Hauptstr. 33, 95361
Ködnitz
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 5772
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über folgenden
Tagesordnungspunkt:
Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, folgenden außergerichtlichen Vergleich
mit der BKK Mobil Oil abzuschließen:
1) Die BKK Mobil Oil erkennt eine Anfechtungssumme gem. §§ 129 I, 130 I S. 1
Nr. 1, 2, II, 133 InsO in Höhe von 13.000,00 € bei Kostenaufhebung, ohne
Verzinsung und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage an.
2) Durch die Anerkennung verzichtet der Insolvenzverwalter auf eine weitere -
auch gerichtliche - Geltendmachung eines Anfechtungsanspruchs in obigem
Insolvenzverfahren IN 145/19 gegen die BKK Mobil Oil. Dies betrifft auch Zinsen
und Kosten. Die BKK Mobil Oil wird im Gegenzug einen Betrag in Höhe von
13.000,00 € an die Insolvenzmasse auskehren.
3) Der Betrag i.H.v. 13.000,00 € wird nach Auszahlung als Insolvenzforderung
zur Insolvenztabelle nachgemeldet.
4) Der nachgemeldete Betrag wird unmittelbar zur Tabelle festgestellt.
wird bestimmt auf
Freitag, 14.08.2020, 09:00 Uhr, Sitzungssaal E.520, EG, Justizgebäude III,
Friedrichstr. 18, 95444 Bayreuth, 95444 Bayreuth
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 03.08.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung IN 145/19 · Flachdachbau Samaraz GmbH · Insolvenzgericht Bayreuth
- Insolvenzgericht
- Bayreuth
- Aktenzeichen
- IN 145/19
- Wirksam am
- 23.07.2020
- Registerbezug
- Bayreuth, HRB 5772
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Flachdachbau Samaraz GmbH, Hauptstraße 33, 95361 Ködnitz, vertreten durch den
Geschäftsführer Samaraz Yücel, geboren am XX.XX.XXXX, Hauptstr. 33, 95361
Ködnitz
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 5772
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der im Prüfungstermin am 01.07.2020 von der Prüfung
ausgenommenen angemeldeten Forderungen Tabellenblattnummer 1, 20 erfolgt im
schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.09.2020 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 14.07.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 145/19 · Flachdachbau Samaraz GmbH · Insolvenzgericht Bayreuth
- Insolvenzgericht
- Bayreuth
- Aktenzeichen
- IN 145/19
- Wirksam am
- 08.07.2020
- Registerbezug
- Bayreuth, HRB 5772
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Flachdachbau Samaraz GmbH, Hauptstraße 33, 95361 Ködnitz, vertreten durch den
Geschäftsführer Samaraz Yücel, geboren am XX.XX.XXXX, Hauptstr. 33, 95361
Ködnitz
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 5772
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über folgenden
besonderen Tagesordnungspunkt:
Der Insolvenzverwalter ist berechtigt mit der AOK Bayern einen Vergleich
dahingehend zu schließen, dass zur Abgeltung aller Ansprüche, die unter dem
Gesichtspunkt der Insolvenzanfechtung erhobenen werden können (Hauptforderung
und Nebenforderungen) die AOK Bayern einen Betrag in Höhe von 22.094,85 € an
den Insolvenzverwalter zahlt.
wird bestimmt auf
Dienstag, 21.07.2020, 09:00 Uhr, Sitzungssaal E.520, EG, Justizgebäude III,
Friedrichstr. 18, 95444 Bayreuth, 95444 Bayreuth
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 08.07.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 5772 HRB 5772: Flachdachbau Samaraz GmbH, Ködnitz-Fölschnitz, Hauptstraße 33, 95361 Ködnitz-Fölschnitz. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom 23.04.2020 (Az. IN 145/…
Forderungsprüfung IN 145/19 · Flachdachbau Samaraz GmbH · Insolvenzgericht Bayreuth
- Insolvenzgericht
- Bayreuth
- Aktenzeichen
- IN 145/19
- Wirksam am
- 23.04.2020
- Registerbezug
- Bayreuth, HRB 5772
In dem Verfahren über die Anträge d.
1) AOK Team Insolvenzen Nord, vertreten durch d. Vorstand,
Kardinal-Faulhaber-Platz 1, 97070 Würzburg, Gz.: 28448737
- Antragstellende Gläubigerin zu 1 -
2) AOK Ulm-Biberach, Bezirksdirektion AOK Baden-Württemberg, Schwambergerstraße
14, 89073 Ulm, Gz.: 28448737
- Antragstellender Gläubiger zu 2 -
3) Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Dezernat VII.5.1.1,
Hollestraße 7 b, 45127 Essen, Gz.: 28448737
- Antragstellender Gläubiger zu 3 -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Flachdachbau Samaraz GmbH, Hauptstraße 33, 95361 Ködnitz,
vertreten durch den Geschäftsführer
Samaraz Yücel, geboren am XX.XX.XXXX, Hauptstr. 33, 95361 Ködnitz
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 5772
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Erstellen von Flachdachbauten und Bauwerksabdichtungen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 23.04.2020 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Graf
Rathenaustraße 7, 95444 Bayreuth
Telefon: +49(921)75933-90
Telefax: +49(921)75933-80
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 29.05.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.07.2020 den Forderungsanmeldungen
sowie der Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist eingegangenen
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 08.06.2020,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Gemäß § 149 Abs. 1 S. 2 InsO wird angeordnet, dass Wertpapiere und
Kostbarkeiten bei einem Kreditinstitut im Sinne des § 1807 Abs. 1 Nr. 5 BGB zu
hinterlegen sind, ferner, dass vorhandenes Geld auf einem Insolvenzkonto dort
anzulegen ist.
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Gläubigerantrag (IN 145/19) ist am 04.07.2019 beim Insolvenzgericht
Bayreuth eingegangen.
Der Gläubigerantrag (IN 186/19) ist am 05.08.2019 beim Insolvenzgericht
Bayreuth eingegangen.
Der Gläubigerantrag (IN 198/19) ist am 13.08.2019 beim Insolvenzgericht
Bayreuth eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Bayreuth
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 23.04.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 5772 HRB 5772: Flachdachbau Fölschnitz UG (haftungsbeschränkt), Ködnitz-Fölschnitz, Hauptstraße 33, 95361 Ködnitz-Fölschnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 6.5.2016 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde ge…
HRB 5772 Flachdachbau Fölschnitz UG (haftungsbeschränkt), Ködnitz-Fölschnitz, Hauptstraße 33, 95361 Ködnitz-Fölschnitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 7.6.2013. Geschäftsanschrift: Ha…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.