HRB 17859
FK Unternehmenspartner GmbH
aktuell 3 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Hauptstraße 61, 87740 BuxheimGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
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Registerdaten
- Sitz
- Buxheim
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 07.03.2025
- Datenstand
- 2025-09-18
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Dana Kallasch
Buxheim
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- FK Unternehmenspartner GmbH Memmingen
Gegenstand des Unternehmens
a) Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, über Wohnräume, gewerbliche Räume b) Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Darlehensverträgen c) Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb von: aa) ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, soweit die Vorraussetzungen des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG erfüllt sind, also soweit - derartige Verträge ausschließlich zwischen Kunden und einem Institut i. S. d. § 1 b KWG -Kredit und Finanzdienstleistungsinstitute-, einem nach § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7KWG tätigen Unternehmen, einem Unternehmen, das aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 53 c KWG gleichgestellt oder freigestellt ist, oder einer ausländischen Investmentgesellschaft vermittelt bzw. nachgewiesen werden, - keine weiteren Finanzdienstleistungen i. S. v. § 1 Abs. 1 a Satz 1 Nrn. 1-4 KWG erbracht werden und - keine Befugnis besteht, sich im Zusammenhang mit dieser Vermittlungs- und Nachweistätigkeit Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilsscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen, bb) sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden (insbesondere geschlossene Immobilienfonds, stille Gesellschaftsanteile) cc) öffentlich angebotenen Anteilen einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft bzw. Unternehmensbeteiligung. Daneben werden keine weiteren Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG vermittelt, sondern nur erlaubnisfreie Finanzdienstleistungen, so dass keine Erlaubnis im Sinne des KWG erforderlich ist. d) Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen e) Haus- und Wohnungsverwaltung f) Wirtschaftsberatung. Die Gesellschaft betreibt keine Bankgeschäfte im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 KWG. Die Gesellschaft betreibt die Anlagevermittlung und Anlageberatung auf Grund des § 2 Absatz 10 KWG gemäß Registrierung bei der BaFin als vertraglich gebundener Vermittler ausschließlich unter der Haftung eines CRR-Kreditinstituts oder Wertpapierhandelsunternehmens mit Sitz im Inland oder eines nach § 53b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 7 KWG tätigen Unternehmens. Die Gesellschaft gilt damit nicht als Finanzdienstleistungsinstitut, sondern als Finanzunternehmen, als vertraglich gebundener Vermittler, dessen Tätigkeit dem haftenden Unternehmen zugerechnet wird.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Abweisung mangels Masse 1 IN 138/26 · FK Unternehmenspartner GmbH · Insolvenzgericht Memmingen
- Insolvenzgericht
- Memmingen
- Aktenzeichen
- 1 IN 138/26
- Wirksam am
- 09.09.2026
- Registerbezug
- Memmingen, HRB 17859
In dem Verfahren über den Antrag d.
FK Unternehmenspartner GmbH, Hauptstraße 61, 87740 Buxheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Kallasch Dana
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 17859
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Memmingen
Buxacher Str. 6
87700 Memmingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 09.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
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