HRB 17662

FitGym24 Moers GmbH

Amtsgericht Kleve · Nordrhein-Westfalen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Edekaplatz 2, 47445 Moers

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Moers
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
04.01.2023
Datenstand
2025-02-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Thorsten Bernd Meseck

Mönchengladbach

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.

Handelsregister

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Stand 2025-10-07

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Die Errichtung, die Ausstattung sowie der Betrieb von Fitness- und Freizeiteinrichtungen eigener und fremder Betriebe in Moers, und der Handel mit den dazugehörigen Geräteausstattungen, ferner der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 43 IN 29/22 · FitGym24 Moers GmbH · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
43 IN 29/22
Wirksam am
15.07.2024
Registerbezug
Kleve, HRB 17662
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 29/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 17662 eingetragenen FitGym24 Moers GmbH, Edekaplatz 2, 47445 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Bernd Meseck, Frentzstraße 9, 41199 Mönchengladbach

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich ihre Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§§ 21, 63 Abs. 3 InsO).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 125 % gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 22.05.2024.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Kleve statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 8 eingesehen werden.

43 IN 29/22
Amtsgericht Kleve, 09.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 43 IN 29/22 · FitGym24 Moers GmbH · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
43 IN 29/22
Wirksam am
03.01.2023
Registerbezug
Kleve, HRB 17662
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 29/22

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 17662 eingetragenen FitGym24 Moers GmbH, gegründet am 07.05.2021, Edekaplatz 2, 47445 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Bernd Meseck,

Geschäftszweig: Die Errichtung, die Ausstattung sowie der Betrieb von Fitness- und Freizeiteinrichtungen eigener und fremder Betriebe in Moers u.a.

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.01.2023, um 00:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.09.2022 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zugleich werden die Verfahren 43 IN 29/22 und 43 IN 32/22, 43 IN 42/22, 43 IN 31/22 und 43 IN 28/22 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).

Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Natascha Habura, Am Wehrhahn 100, 40211 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.01.2023 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Mittwoch, 15.02.2023, 10:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, 1. Etage, Sitzungssaal D 100.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 01.02.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 8 niedergelegt.

Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 29/22
Kleve, 03.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 43 IN 29/22 · FitGym24 Moers GmbH · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
43 IN 29/22
Wirksam am
20.12.2022
Registerbezug
Kleve, HRB 17662
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 29/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 17662 eingetragenen FitGym24 Moers GmbH, Edekaplatz 2, 47445 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Bernd Meseck,

Geschäftszweig: Die Errichtung, die Ausstattung sowie der Betrieb von Fitness- und Freizeiteinrichtungen eigener und fremder Betriebe in Moers u.a.

wird die bereits bestellte vorläufige Insolvenzverwalterin zusätzlich ermächtigt,Verbindlichkeiten zu Lasten der späteren Insolvenzmasse im Sinne von § 55 Abs. 2 InsO zu begründen für:

Firma congstar GmbH 50678 Köln, Bayenwerft 12-14 200,00 EUR

Firma Deutsche Telekom
Services Europe SE 50831 Köln, Postfach 400145 300,00 EUR

Firma ENNI Energie & Um-
welt Niederrhein GmbH 47441 Moers, Am Jostenhof 15 7.200,00 EUR

Firma Sonstige
(noch nicht bekannt) 3.000,00 EUR

Sonstige
Brinkmann + Partner 30163 Hannover, Walderseestraße 1 40,00 EUR

Herr Christian Thomas 47239 Duisburg, Hochfeldstraße 139 890,00 EUR

Frau Oksana Pisapia 47226 Duisburg,
Friedrich-Ebert-Straße 97 890,00 EUR

Frau Manuela Konnert 47443 Moers, Neckarstraße 2 890,00 EUR

Frau Sarah Hartmann 47239 Duisburg-Rumeln
Düsseldorfer Straße 24a 890,00 EUR

Frau
Sabine Groß-Marquardt 47441 Moers
Otto-Ottsen-Straße 8 890,00 EUR

Herr Joachim Briem 40670 Meerbusch
Mönkesweg 45/47 890,00 EUR

Frau Petra Braun 47445 Moers
Merowingerstraße 38 890,00 EUR

Frau
Nicola Brand-Schmitz 47447 Moers-Vinn
Leibnitzstraße 25 890,00 EUR

Frau Mona Krüger 53919 Weilerswist
Parkallee 34 890,00 EUR

Firma FR Financial
Reporting GmbH 47803 Krefeld
Kliedbruchstraße 40a 8.000,00 EUR

Sonstige Gothaer Allge-
meine Versicherung AG 50598 Köln 4.000,00 EUR

Firma IST-Studieninstitut
GmbH 40233 Düsseldorf
Erkrather Straße 220 a-c 950,00 EUR

Firma Purefresh
GmbH & Co. KG 57439 Attendorn
Repetalstraße 410-412 570,00 EUR

Sonstige Steuerbe-
ratungskanzlei Ziechaus 41238 Mönchengladbach-Giesenkirchen
Konstantinstraße 83 3.900,00 EUR

Firma Magicline GmbH 20095 Hamburg
Raboisen 6 1.250,00 EUR

Firma Dr. SCHMITT
LEASING GMBH 97762 Hammelburg
Kissinger Straße 3-5 15.300,00 EUR

Firma Suns GmbH 72250 Freudenstadt
Rudolf-Diesel-Straße 19 1.300,00 EUR

Sonstige NATIONAL-
BANK AG 45127 Essen
Theaterplatz 8 2.800,00 EUR

Sonstige GEMA 10787 Berlin
Bayreuther Straße 37 2.400,00 EUR

Firma Sonstige
(noch nicht bekannt) 4.780,00 EUR

43 IN 29/22
Amtsgericht Kleve, 10.10.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 43 IN 29/22 · FitGym24 Moers GmbH · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
43 IN 29/22
Wirksam am
01.12.2022
Registerbezug
Kleve, HRB 17662
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 29/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 17662 eingetragenen FitGym24 Moers GmbH, Edekaplatz 2, 47445 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Bernd Meseck,

Geschäftszweig: Die Errichtung, die Ausstattung sowie der Betrieb von Fitness- und Freizeiteinrichtungen eigener und fremder Betriebe in Moers u.a.

wird zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse angeordnet (§§ 21, 22 InsO):

Die nachfolgend bezeichneten Gegenstände, deren Aussonderung verlangt werden könnte oder die im Falle der Eröffnung des Verfahrens von § 166 erfasst würden - d.h. bewegliche Sachen im Besitz der Insolvenzverwalterin/des Insolvenzverwalters, an denen ein Absonderungsrecht besteht, sowie Forderungen mit Ausnahme der in § 166 Abs. 3 InsO genannten, welche die Schuldnerin zur Sicherung eines Anspruchs abgetreten hat -, dürfen von den Gläubigern nicht verwertet oder eingezogen werden. Diese Gegenstände dürfen von der vorläufigen Insolvenzverwalterin nach Maßgabe des § 21 Abs. 2 Nr. 5 InsO zur Fortführung des schuldnerischen Unternehmens eingesetzt werden, da sie hierfür von erheblicher Bedeutung sind:

- Sämtliche Möblierungen und Einrichtungen gemäß Leasingvertrag Nr. 12287-0
- Sämtliche Technogym Fitnessgeräte gemäß Leasingvertrag Nr. 12317-000
- Diverse Technogym Fitnessgeräte gemäß Leasingvertrag Nr. 12350-000 von der Gläubigerin Dr. Schmitt Leasing GmbH aus Hammelburg

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 21 Abs. 1 Satz 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

Kleve, 28.11.2022
Amtsgericht Kleve

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 43 IN 29/22 · FitGym24 Moers GmbH · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
43 IN 29/22
Wirksam am
12.10.2022
Registerbezug
Kleve, HRB 17662
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 29/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 17662 eingetragenen FitGym24 Moers GmbH, Edekaplatz 2, 47445 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Bernd Meseck,

Geschäftszweig: Die Errichtung, die Ausstattung sowie der Betrieb von Fitness- und Freizeiteinrichtungen eigener und fremder Betriebe in Moers u.a.

ist am 10.10.2022, um 18:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Natascha Habura, Am Wehrhahn 100, 40211 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

43 IN 29/22
Amtsgericht Kleve, 10.10.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 17662 HRB 17662: FitGym24 Moers GmbH, Moers, Edekaplatz 2, 47445 Moers. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.05.2021 Die Gesellschafterversammlung vom 06.09.2021 hat die Änderung des …
HRB 17662: FitGym24 Moers GmbH, Moers, Edekaplatz 2, 47445 Moers. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.05.2021 Die Gesellschafterversammlung vom 06.09.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Firma, Sitz, Gesellschaft) und mit ihr die Sitzverlegung von Mönchengladbach (bisher Amtsgericht Mönchengladbach HRB 20310) nach Moers beschlossen. Geschäftsanschrift: Edekaplatz 2, 47445 Moers. Gegenstand: Die Errichtung, die Ausstattung sowie der Betrieb von Fitness- und Freizeiteinrichtungen eigener und fremder Betriebe in Moers, und der Handel mit den dazugehörigen Geräteausstattungen, ferner der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Meseck, Thorsten Bernd, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.