HRA 117402

Fischerhemden-Uwe e.K.

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Große Bleichen 36, 20354 Hamburg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Hamburg
Rechtsform
eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
Letzte Eintragung
03.07.2023
Datenstand
2025-10-31
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Inhaber(in)

Kay Uwe Martin Badekow

Hamburg

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-31

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-23 Chronologischen Auszug ansehen
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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-10-31 Registerinformationen ansehen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 67a IN 117/23 · Badekow, Kay Uwe Martin · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 117/23
Wirksam am
17.08.2026
Registerbezug
Hamburg, HRA 117402
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 117/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des Herrn Kay Uwe Martin Badekow, Rixstraße 1, 25421 Pinneberg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 117402 eingetragenen Firma Fischerhemden-Uwe e.K., Große Bleichen 36, 20354 Hamburg

wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung gem. § 300 Abs. 1 InsO erteilt. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, auch solche, deren Forderungen bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht zur Insolvenztabelle angemeldet und geprüft wurden (§§ 301, 38 InsO).
Von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden die gem. § 302 InsO ausgenommenen Forderungen.

Gründe:

Die Abtretungsfrist ist am 28.06.2026 verstrichen. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung wurden nicht gestellt. Dem Schuldner war daher die Restschuldbefreiung antragsgemäß zu erteilen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 300 Abs. 4; 4 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu, der bei der Anhörung nach Absatz 1 oder Absatz 2 die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt oder der das Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer vorzeitigen Restschuldbefreiung nach Absatz 2 geltend gemacht hat.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

67a IN 117/23
Amtsgericht Hamburg, 14.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 67a IN 117/23 · Badekow, Kay Uwe Martin · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 117/23
Wirksam am
13.07.2026
Registerbezug
Hamburg, HRA 117402
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 117/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des Herrn Kay Uwe Martin Badekow, Rapsweg 22 a, 22549 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 117402 eingetragenen Firma Fischerhemden-Uwe e.K., Große Bleichen 36, 20354 Hamburg

endet die Laufzeit der Abtretungserklärung des Schuldners, die sog. Wohlverhaltenszeit, am 28.06.2026. Nunmehr steht die gerichtliche Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung an, § 300 InsO. Die Insolvenzgläubiger, die eine Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet haben, erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung.
Falls die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt werden soll, muss der Antrag einschließlich der vollständigen Unterlagen zur Glaubhaftmachung der Zulässigkeitsvoraussetzungen dem Gericht fristgerecht vorliegen. Für den Versagungsantrag gelten die gleichen Voraussetzungen, Fristen und Verfahrensregeln wie für einen Antrag während der Wohlverhaltenszeit (§ 300 Abs. 3, §§ 296 bis 298 InsO).
Versagungsanträge nach § 290 InsO können nur gestellt werden, wenn die Voraussetzungen des § 297a InsO vorliegen.

67a IN 117/23
Amtsgericht Hamburg, 10.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 67a IN 117/23 · Badekow, Kay Uwe Martin · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 117/23
Wirksam am
01.12.2025
Registerbezug
Hamburg, HRA 117402
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 117/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des Herrn Kay Uwe Martin Badekow, geboren am XX.XX.XXXX, Rapsweg 22 a, 22549 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 117402 eingetragenen Firma Fischerhemden-Uwe e.K., Große Bleichen 36, 20354 Hamburg

wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 30.12.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 niedergelegt.

67a IN 117/23
Amtsgericht Hamburg, 01.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 67a IN 117/23 · Badekow, Kay Uwe Martin · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 117/23
Wirksam am
14.01.2025
Registerbezug
Hamburg, HRA 117402
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 117/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des Herrn Kay Uwe Martin Badekow, geboren am XX.XX.XXXX, Rapsweg 22 a, 22549 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 117402 eingetragenen Firma Fischerhemden-Uwe e.K., Große Bleichen 36, 20354 Hamburg

sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 04.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 24.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B406 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

67a IN 117/23
Amtsgericht Hamburg, 13.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67a IN 117/23 · Badekow, Kay Uwe Martin · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 117/23
Wirksam am
10.07.2023
Registerbezug
Hamburg, HRA 117402
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 117/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des Herrn Kay Uwe Martin Badekow, geboren am XX.XX.XXXX, Rapsweg 22 a, 22549 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 117402 eingetragenen Firma Fischerhemden-Uwe e.K., Große Bleichen 36, 20354 Hamburg

ist am 05.07.2023 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

67a IN 117/23
Amtsgericht Hamburg, 05.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 67a IN 117/23 · Badekow, Kay Uwe Martin · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 117/23
Wirksam am
29.06.2023
Registerbezug
Hamburg, HRA 117402
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 117/23

Über das Vermögen

des Herrn Kay Uwe Martin Badekow, geboren am XX.XX.XXXX, Rapsweg 22 a, 22549 Hamburg, ehemals handelnd unter der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 117402 eingetragenen Firma Fischerhemden-Uwe e.K., vormalige Geschäftsanschrift: Große Bleichen 36, 20354 Hamburg

wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 28.06.2023, um 11:38 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 05.04.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags eines Gläubigers sowie eines am 27.04.2023 eingegangenen Antrags des Schuldners.

Zugleich werden die Verfahren 67a IN 117/23 und 67a IN 135/23 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).

Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er in der Laufzeit seiner Abtretungserklärung den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.

Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Annika Schinkel, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.08.2023 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.

Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 25.09.2023.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

zur Person der Insolvenzverwalterin,
zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls:
zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO) und
zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 04.09.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.

Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.

Gegen den Beschluss über die Zurückweisung des Antrags auf Verfahrenskostenstundung steht dem Schuldner die sofortige Beschwerde gem. §§ 6 Abs.1, 4d Abs. 1 InsO zu.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.

Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

67a IN 117/23
Amtsgericht Hamburg, 28.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67a IN 117/23 · Badekow, Kay Uwe Martin · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 117/23
Wirksam am
03.05.2023
Registerbezug
Hamburg, HRA 117402
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 117/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

des Herrn Kay Uwe Martin Badekow, geboren am XX.XX.XXXX, Rapsweg 22a, 22549 Hamburg, handelnd unter der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 117402 eingetragenen Firma Fischerhemden-Uwe e.K., Große Bleichen 36, 20354 Hamburg

ist am 02.05.2023, um 10:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Annika Schinkel, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67a IN 117/23 sowie Aktenzeichen 67a IN 135/23
Amtsgericht Hamburg, 02.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 117402 HRA 117402: Fischerhemden-Uwe e.K., Hamburg, Bendixensweg 7, 22307 Hamburg. Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Große Bleichen, 20354 Hamburg, Geschäftsanschrift: Große …
HRA 117402: Fischerhemden-Uwe e.K., Hamburg, Bendixensweg 7, 22307 Hamburg. Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Große Bleichen, 20354 Hamburg, Geschäftsanschrift: Große Bleichen 36, 20354 Hamburg.
Veränderungen
HRA 117402 HRA 117402: Fischerhemden-Uwe e.K., Hamburg, Bendixensweg 7, 22307 Hamburg. Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Neuer Kamp, 20359 Hamburg, Geschäftsanschrift: Neuer Kamp…
HRA 117402: Fischerhemden-Uwe e.K., Hamburg, Bendixensweg 7, 22307 Hamburg. Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Neuer Kamp, 20359 Hamburg, Geschäftsanschrift: Neuer Kamp 31, 20359 Hamburg; Zweigniederlassung Vogelweide, 22081 Hamburg, Geschäftsanschrift: Vogelweide 36, 22081 Hamburg.
Neueintragungen
HRA 117402 HRA 117402:Fischerhemden-Uwe e.K., Hamburg, Bendixensweg 7, 22307 Hamburg.(Der Handel mit Textilien aller Art, insbesondere mit Fischerhemden, Troyer, Mänteln, Mützen und Accessoires.). Einzelkaufmann. Gesch…
HRA 117402:Fischerhemden-Uwe e.K., Hamburg, Bendixensweg 7, 22307 Hamburg.(Der Handel mit Textilien aller Art, insbesondere mit Fischerhemden, Troyer, Mänteln, Mützen und Accessoires.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Bendixensweg 7, 22307 Hamburg. Inhaber: Badekow, Kay Uwe Martin, Hamburg, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.