VR 621

Fischereiverband Schwaben e. V.

Amtsgericht Augsburg · Bayern

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Augsburg

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Registerdaten

Sitz
Augsburg
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Letzte Eintragung
13.10.2023
Datenstand
2025-09-18
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Hans-Joachim Weirather

Fellheim

Vorstand

Hubert Wagner

Oettingen i.Bay.

Vorstand

Peter Steinle

Schwabmünchen

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-18

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Fischerei-Verband Schwaben eingetragener Verein Augsburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 621 Fischereiverband Schwaben e. V., Augsburg (Schwibbogenmauer 18, 86150 Augsburg). Der Angler Verband Schwaben e.V. mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg VR 224) ist auf Grund des Verschmelzungsvertra…
Fischereiverband Schwaben e. V., Augsburg (Schwibbogenmauer 18, 86150 Augsburg). Der Angler Verband Schwaben e.V. mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg VR 224) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.05.2007 sowie des Beschlusses der Delegiertenversammmlung vom 12.05.2007 und des Beschlusses der Delegiertenversammlung des übertragenden Vereins vom 09.03.2007 mit dem Verein verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.