HRA 42392

firsthand care GmbH & Co. KG

Amtsgericht Offenbach am Main · Hessen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Dornhofstraße 18, 63263 Neu-Isenburg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

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Registerdaten

Sitz
Neu-Isenburg
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
06.02.2023
Datenstand
2025-09-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

firsthand real estate GmbH

Frankfurt am Main

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Kommanditist(in)

Steven Wieck

Seligenstadt

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-09-21

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 461/22 · firsthand care GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 461/22
Wirksam am
26.05.2025
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 42392
Geschäftsnummer: 8 IN 461/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der firsthand care GmbH & Co KG, Dornhofstraße 18, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRA 42392), vertr. d.: 1. Lift Experten Holding GmbH (AG Offenbach am Main, HRB 53381, persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sebastian Born, Feuerbachstr. 24, 60325 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 1.2. Karin Wieck, Schimmelweg 112, 63533 Mainhausen, (Geschäftsführerin),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.

Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Auslagenpauschale
3. XXXXX Euro Zustellungsauslagen
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag

Begründung:

Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist gem. § 11 Abs. 1 S. 2 InsVV das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während der vorläufigen Verwaltung erstreckt. Maßgebender Zeitpunkt für die wirtschaftliche Bewertung der unterschiedlichen Wertgegenstände ist der Moment der Beendigung der vorläufigen Insolvenzverwaltung.

Entsprechend den Ausführungen des Insolvenzverwalters beträgt der Wert des massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters 797 900,90 EURO. Dieser Wert war daher als Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Verwalters zugrunde zu legen.

Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters vom sogenannten Normalfall in einer auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung der Grundvergütung vorgenommen werden.

Im vorliegenden Verfahren wurde unter Gesamtwürdigung aller Umstände des vorläufigen Insolvenzverfahrens, insbesondere des Umfangs und der Schwierigkeit der vom vorläufigen Verwalter erbrachten Tätigkeiten, eine Erhöhung des regelmäßigen Bruchteils der Insolvenzverwaltervergütung auf 95 % vorgenommen. Hierbei wurde Zuschläge für die besonders zeit- und arbeitsaufwendigen Arbeiten zur Wiederaufnahme und Fortführung des Geschäftsbetriebs, für die Mehrtätigkeiten im Rahmen der Arbeitnehmerangelegenheiten inklusive der Insolvenzgeldvorfinanzierung und für die arbeitsintensiven Bemühungen um eine übertragende Sanierung berücksichtigt. Zur Begründung der Zuschläge im Einzelnen und zur konkreten Berechnung der festgesetzten Vergütung wird auf den Vergütungsantrag vom 15.11.2024 Bezug genommen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.

Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 25.05.2025.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 461/22 · firsthand care GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 461/22
Wirksam am
23.06.2023
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 42392
8 IN 461/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
firsthand care GmbH & Co KG, Dornhofstraße 18, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRA 42392),
vertreten durch:
1. Lift Experten Holding GmbH (AG Offenbach am Main, HRB 53381, persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Sebastian Born, (Geschäftsführer),
1.2. Karin Wieck, (Geschäftsführerin),

wird zur Entscheidung der Gläubiger über die Beibehaltung des gerichtlich bestellten Gläubigerausschusses oder den Verzicht auf einen Gläubigerausschuss, das mündliche Verfahren angeordnet und für diesen Tagesordnungspunkt eine mündliche Gläubigerversammlung bestimmt auf
Donnerstag, 20.07.2023, 10:00 Uhr, 18-162 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main.

Offenbach - 20.06.23

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 461/22 · firsthand care GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 461/22
Wirksam am
10.01.2023
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 42392
8 IN 461/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der firsthand care GmbH & Co KG, Dornhofstraße 18, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main, HRA 42392), vertr. d.: 1. Lift Experten Holding GmbH (AG Offenbach am Main, HRB 53381), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sebastian Born, (Geschäftsführer), 1.2. Karin Wieck, (Geschäftsführerin),hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Offenbach am Main, 09.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 461/22 · firsthand care GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 461/22
Wirksam am
02.01.2023
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 42392
Amtsgericht Offenbach am Main
01.01.2023
- Insolvenzgericht -
8 IN 461/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

firsthand care GmbH & Co KG, Dornhofstraße 18, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRA 42392),
vertreten durch:
Lift Experten Holding GmbH, (AG Offenbach am Main, HRB 53381, persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1. Sebastian Born, (Geschäftsführer),
2. Karin Wieck, (Geschäftsführerin),

wird heute um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, -Reimer Rechtsanwälte-, Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/203476-0, Fax: 069/203476-99, E-Mail: t.rittmeister@reimer-rae.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 461/22 · firsthand care GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 461/22
Wirksam am
03.11.2022
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 42392
Az.: 8 IN 461/22 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der firsthand care GmbH & Co KG, Dornhofstraße 18, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRA 42392), vertr. d.: Lift Experten Holding GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), ist am 02.11.2022 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragstellerin eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragstellerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, -Reimer Rechtsanwälte-, Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/203476-0, Fax: 069/203476-99, E-Mail: t.rittmeister@reimer-rae.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 02.11.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 42392 HRA 42392: firsthand care GmbH & Co. KG, Neu-Isenburg, Dornhofstraße 18, 63263 Neu-Isenburg. Einzelprokura: Wieck, Steven, Seligenstadt, *XX.XX.XXXX.
HRA 42392: firsthand care GmbH & Co. KG, Neu-Isenburg, Dornhofstraße 18, 63263 Neu-Isenburg. Einzelprokura: Wieck, Steven, Seligenstadt, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRA 42392 HRA 42392: firsthand care GmbH & Co. KG, Neu-Isenburg, Dornhofstraße 18, 63263 Neu-Isenburg. (Service, Vertrieb und Montage von Treppenliften, Scootern und Aufzügen, Vertrieb von Bauelementen jeglicher Art f…
HRA 42392: firsthand care GmbH & Co. KG, Neu-Isenburg, Dornhofstraße 18, 63263 Neu-Isenburg. (Service, Vertrieb und Montage von Treppenliften, Scootern und Aufzügen, Vertrieb von Bauelementen jeglicher Art für Senoren und Behinderte.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Dornhofstraße 18, 63263 Neu-Isenburg. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: firsthand real estate GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 98474), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.