HRA 42392
firsthand care GmbH & Co. KG
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Dornhofstraße 18, 63263 Neu-IsenburgGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Neu-Isenburg
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Letzte Eintragung
- 06.02.2023
- Datenstand
- 2025-09-21
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
firsthand real estate GmbH
Frankfurt am Main
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenSteven Wieck
Seligenstadt
Allgemeine Vertretungsregelung
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
Geschäftsanschrift
Weitere Unternehmen an dieser Anschrift
Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.
Eurofusion Co-Invest GmbH & Co. KG
HRA 42713 · Amtsgericht Offenbach am Main
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-04-28 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
2 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegisterinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-09-21 Registerinformationen ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 461/22 · firsthand care GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 461/22
- Wirksam am
- 26.05.2025
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRA 42392
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der firsthand care GmbH & Co KG, Dornhofstraße 18, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRA 42392), vertr. d.: 1. Lift Experten Holding GmbH (AG Offenbach am Main, HRB 53381, persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sebastian Born, Feuerbachstr. 24, 60325 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 1.2. Karin Wieck, Schimmelweg 112, 63533 Mainhausen, (Geschäftsführerin),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Auslagenpauschale
3. XXXXX Euro Zustellungsauslagen
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist gem. § 11 Abs. 1 S. 2 InsVV das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während der vorläufigen Verwaltung erstreckt. Maßgebender Zeitpunkt für die wirtschaftliche Bewertung der unterschiedlichen Wertgegenstände ist der Moment der Beendigung der vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Entsprechend den Ausführungen des Insolvenzverwalters beträgt der Wert des massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters 797 900,90 EURO. Dieser Wert war daher als Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Verwalters zugrunde zu legen.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters vom sogenannten Normalfall in einer auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung der Grundvergütung vorgenommen werden.
Im vorliegenden Verfahren wurde unter Gesamtwürdigung aller Umstände des vorläufigen Insolvenzverfahrens, insbesondere des Umfangs und der Schwierigkeit der vom vorläufigen Verwalter erbrachten Tätigkeiten, eine Erhöhung des regelmäßigen Bruchteils der Insolvenzverwaltervergütung auf 95 % vorgenommen. Hierbei wurde Zuschläge für die besonders zeit- und arbeitsaufwendigen Arbeiten zur Wiederaufnahme und Fortführung des Geschäftsbetriebs, für die Mehrtätigkeiten im Rahmen der Arbeitnehmerangelegenheiten inklusive der Insolvenzgeldvorfinanzierung und für die arbeitsintensiven Bemühungen um eine übertragende Sanierung berücksichtigt. Zur Begründung der Zuschläge im Einzelnen und zur konkreten Berechnung der festgesetzten Vergütung wird auf den Vergütungsantrag vom 15.11.2024 Bezug genommen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 25.05.2025.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 461/22 · firsthand care GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 461/22
- Wirksam am
- 23.06.2023
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRA 42392
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
firsthand care GmbH & Co KG, Dornhofstraße 18, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRA 42392),
vertreten durch:
1. Lift Experten Holding GmbH (AG Offenbach am Main, HRB 53381, persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Sebastian Born, (Geschäftsführer),
1.2. Karin Wieck, (Geschäftsführerin),
wird zur Entscheidung der Gläubiger über die Beibehaltung des gerichtlich bestellten Gläubigerausschusses oder den Verzicht auf einen Gläubigerausschuss, das mündliche Verfahren angeordnet und für diesen Tagesordnungspunkt eine mündliche Gläubigerversammlung bestimmt auf
Donnerstag, 20.07.2023, 10:00 Uhr, 18-162 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main.
Offenbach - 20.06.23
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 461/22 · firsthand care GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 461/22
- Wirksam am
- 10.01.2023
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRA 42392
Amtsgericht Offenbach am Main, 09.01.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 461/22 · firsthand care GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 461/22
- Wirksam am
- 02.01.2023
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRA 42392
01.01.2023
- Insolvenzgericht -
8 IN 461/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
firsthand care GmbH & Co KG, Dornhofstraße 18, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRA 42392),
vertreten durch:
Lift Experten Holding GmbH, (AG Offenbach am Main, HRB 53381, persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1. Sebastian Born, (Geschäftsführer),
2. Karin Wieck, (Geschäftsführerin),
wird heute um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, -Reimer Rechtsanwälte-, Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/203476-0, Fax: 069/203476-99, E-Mail: t.rittmeister@reimer-rae.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 461/22 · firsthand care GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 461/22
- Wirksam am
- 03.11.2022
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRA 42392
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 02.11.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 42392 HRA 42392: firsthand care GmbH & Co. KG, Neu-Isenburg, Dornhofstraße 18, 63263 Neu-Isenburg. Einzelprokura: Wieck, Steven, Seligenstadt, *XX.XX.XXXX.
HRA 42392 HRA 42392: firsthand care GmbH & Co. KG, Neu-Isenburg, Dornhofstraße 18, 63263 Neu-Isenburg. (Service, Vertrieb und Montage von Treppenliften, Scootern und Aufzügen, Vertrieb von Bauelementen jeglicher Art f…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.