HRB 120397 früher Amtsgericht Buxtehude

First WISE Media GmbH

Amtsgericht Tostedt · Niedersachsen

aktuell 14 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Im Dorf 5, 27404 Heeslingen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Weertzen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
14.07.2020
Datenstand
2026-01-17
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Michael Eisenblätter

Zeven

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Tim Jöllenbeck

Sittensen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

René van Rijn

Stade

Einzelprokura
Prokurist(in)

Stephan Maier

Röhrmoos

Einzelprokura
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-01-17

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2026-01-17 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. First WISE GmbH Weertzen
  2. C-Verwaltungs GmbH Weertzen

Gegenstand des Unternehmens

Der Import und Export sowie der Handel von elektronischen Geräten, Computern und Computerzubehör sowie elektronischen Bauteilen. Die Gesellschaft darf ferner alle sonstigen Geschäfte betreiben, die ihrem Hauptzweck zu dienen geeignet sind.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

14
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 22 IN 50/20 · First WISE Media GmbH · Insolvenzgericht Tostedt
Insolvenzgericht
Tostedt
Aktenzeichen
22 IN 50/20
Wirksam am
19.11.2024
Registerbezug
Tostedt, HRB 120397
22 IN 50/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der First WISE Media GmbH, Im Dorf 5, 27404 Heeslingen (AG Tostedt, HRB 120397), vertr. d.: 1. Michael Eisenblätter, Im Dorf 5, 27404 Heeslingen, (Geschäftsführer), 2. Tim Jöllenbeck, Im Dorf 5, 27404 Heeslingen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Tostedt eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO a. F.

EUR
um 245 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 14.10.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 21.192.335,68 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO a. F. daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird.
Dem Insolvenzverwalter war gemäß § 3 InsVV aus den aus dem Vergütungsfestsetzungsantrag vom 14.10.2024 ersichtlichen Gründen ein Zuschlag von insgesamt 245 % zu gewähren.

II.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Tostedt, 18.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 22 IN 50/20 · First WISE Media GmbH · Insolvenzgericht Tostedt
Insolvenzgericht
Tostedt
Aktenzeichen
22 IN 50/20
Wirksam am
18.10.2024
Registerbezug
Tostedt, HRB 120397
22 IN 50/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der First WISE Media GmbH, Im Dorf 5, 27404 Heeslingen (AG Tostedt, HRB 120397), vertr. d.: 1. Michael Eisenblätter, Im Dorf 5, 27404 Heeslingen, (Geschäftsführer), 2. Tim Jöllenbeck, Im Dorf 5, 27404 Heeslingen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 06.11.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Tostedt, 17.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 22 IN 50/20 · First WISE Media GmbH · Insolvenzgericht Tostedt
Insolvenzgericht
Tostedt
Aktenzeichen
22 IN 50/20
Wirksam am
09.04.2021
Registerbezug
Tostedt, HRB 120397
22 IN 50/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der First WISE Media
GmbH, Im Dorf 5, 27404 Heeslingen (AG Tostedt, HRB 120397), vertr. d.: 1.
Michael Eisenblätter, Im Dorf 5, 27404 Heeslingen, (Geschäftsführer), 2. Tim
Jöllenbeck, Im Dorf 5, 27404 Heeslingen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf.
geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen
Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 22.06.2021
bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist
angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften
Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine
Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Amtsgericht Tostedt, 29.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 120397 HRB 120397: First WISE Media GmbH, Weertzen, Im Dorf 5, 27404 Heeslingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Tostedt (22 IN 50/20) vom 01.07.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren e…
HRB 120397: First WISE Media GmbH, Weertzen, Im Dorf 5, 27404 Heeslingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Tostedt (22 IN 50/20) vom 01.07.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 22 IN 50/20 · First WISE Media GmbH · Insolvenzgericht Tostedt
Insolvenzgericht
Tostedt
Aktenzeichen
22 IN 50/20
Wirksam am
06.07.2020
Registerbezug
Tostedt, HRB 120397
22 IN 50/20: Über das Vermögen der First WISE Media GmbH, Im Dorf 5, 27404
Heeslingen (AG Tostedt, HRB 120397), vertr. d.: 1. Michael Eisenblätter, Im
Dorf 5, 27404 Heeslingen, (Geschäftsführer), 2. Tim Jöllenbeck, Im Dorf 5,
27404 Heeslingen, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2020 um 08:30 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Dr. Tjark Thies, c/o Reimer Rechtsanwälte, Gänsemarkt
45, 20354 Hamburg, Tel.: 040/432080-0, Fax: 040/432080-400, Internet:
t.thies@reimer-rae.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 24.08.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 24.09.2020, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal I (Raum CE.02), Hauptgebäude, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter
und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin)
abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Tostedt,
Unter den Linden 23, 21255 Tostedt einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Tostedt, 03.07.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 50/20 · First WISE Media GmbH · Insolvenzgericht Tostedt
Insolvenzgericht
Tostedt
Aktenzeichen
22 IN 50/20
Wirksam am
25.06.2020
Registerbezug
Tostedt, HRB 120397
22 IN 50/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der First WISE
Media GmbH, Im Dorf 5, 27404 Heeslingen (AG Tostedt, HRB 120397), vertr. d.: 1.
Michael Eisenblätter, Im Dorf 5, 27404 Heeslingen, (Geschäftsführer), 2. Tim
Jöllenbeck, Im Dorf 5, 27404 Heeslingen, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen
Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am um Uhr angeordneten vorläufigen
Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die
Insolvenzmasse erteilt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Amtsgericht Tostedt, 25.06.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 50/20 · First WISE Media GmbH · Insolvenzgericht Tostedt
Insolvenzgericht
Tostedt
Aktenzeichen
22 IN 50/20
Wirksam am
22.06.2020
Registerbezug
Tostedt, HRB 120397
22 IN 50/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der First WISE
Media GmbH, Im Dorf 5, 27404 Heeslingen (AG Tostedt, HRB 120397), vertr. d.: 1.
Michael Eisenblätter, Im Dorf 5, 27404 Heeslingen, (Geschäftsführer), 2. Tim
Jöllenbeck, Im Dorf 5, 27404 Heeslingen, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen
Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am um Uhr angeordneten vorläufigen
Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die
Insolvenzmasse erteilt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Amtsgericht Tostedt, 19.06.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 50/20 · First WISE Media GmbH · Insolvenzgericht Tostedt
Insolvenzgericht
Tostedt
Aktenzeichen
22 IN 50/20
Wirksam am
05.05.2020
Registerbezug
Tostedt, HRB 120397
22 IN 50/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der First WISE
Media GmbH, Im Dorf 5, 27404 Heeslingen (AG Tostedt, HRB 120397), vertr. d.: 1.
Michael Eisenblätter, Im Dorf 5, 27404 Heeslingen, (Geschäftsführer), 2. Tim
Jöllerbeck, Im Dorf 5, 27404 Heeslingen, (Geschäftsführer), ist am 05.05.2020
um 11:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin
angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalteris wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter
ist Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, c/o Reimer Rechtsanwälte, Gänsemarkt 45,
20354 Hamburg, Tel.: 040/432080-0, Fax: 040/432080-400, Internet:
t.thies@reimer-rae.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Tostedt,
Unter den Linden 23, 21255 Tostedt einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Tostedt, 05.05.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 120397 HRB 120397: First WISE Media GmbH, Weertzen, Im Dorf 5, 27404 Heeslingen. Prokura erloschen: Dreyer, Carsten, Gyhum-Hesedorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 120397: First WISE Media GmbH, Weertzen, Im Dorf 5, 27404 Heeslingen. Prokura erloschen: Dreyer, Carsten, Gyhum-Hesedorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 120397 HRB 120397:First WISE Media GmbH, Weertzen, Im Dorf 5, 27404 Heeslingen.Einzelprokura: Maier, Stephan, Röhrmoos, *XX.XX.XXXX.
HRB 120397:First WISE Media GmbH, Weertzen, Im Dorf 5, 27404 Heeslingen.Einzelprokura: Maier, Stephan, Röhrmoos, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 120397 HRB 120397:First WISE Media GmbH, Weertzen, Im Dorf 5, 27404 Heeslingen.Prokura erloschen: Hollmann, Peter, Bremen, *XX.XX.XXXX.
HRB 120397:First WISE Media GmbH, Weertzen, Im Dorf 5, 27404 Heeslingen.Prokura erloschen: Hollmann, Peter, Bremen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 120397 First WISE Media GmbH, Weertzen, Im Dorf 5, 27404 Heeslingen. Einzelprokura: Hollmann, Peter, Bremen, *XX.XX.XXXX.
First WISE Media GmbH, Weertzen, Im Dorf 5, 27404 Heeslingen. Einzelprokura: Hollmann, Peter, Bremen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 120397 First WISE Media GmbH, Weertzen (Im Dorf 5, 27404 Heeslingen). Nicht mehr Geschäftsführer: ter Jung, Dietrich, Neunkirchen, *XX.XX.XXXX.
First WISE Media GmbH, Weertzen (Im Dorf 5, 27404 Heeslingen). Nicht mehr Geschäftsführer: ter Jung, Dietrich, Neunkirchen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 120397 First WISE Media GmbH, Weertzen (Im Dorf 5, 27404 Heeslingen). Einzelprokura: Dreyer, Carsten, Gyhum-Hesedorf, *XX.XX.XXXX; van Rijn, René, Stade, *XX.XX.XXXX.
First WISE Media GmbH, Weertzen (Im Dorf 5, 27404 Heeslingen). Einzelprokura: Dreyer, Carsten, Gyhum-Hesedorf, *XX.XX.XXXX; van Rijn, René, Stade, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.