HRB 133

Firma Rabens Maschinenbau GmbH

Amtsgericht Walsrode · Niedersachsen

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Walsrode

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Registerdaten

Sitz
Walsrode
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-11

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 53/23 · Firma Rabens Maschinenbau GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
Insolvenzgericht
Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 53/23
Wirksam am
24.01.2025
Registerbezug
Walsrode, HRB 133
11 IN 53/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Rabens Maschinenbau GmbH, Groß Eilstorf 47, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 133), vertr. d.: 1. René Rabens, Groß Eilstorf 18 a, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), 2. Arne Rabens, Groß Eilstorf 49, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), wird gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO zur Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen bzw. Forderungsattribute gem. § 302 Nr. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet.

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.03.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen eine zu prüfende Forderung schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Der vollständige Beschluss, die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sowie eventuell eingehende Widersprüche sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Walsrode, 22.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 11 IN 53/23 · Firma Rabens Maschinenbau GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
Insolvenzgericht
Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 53/23
Wirksam am
11.09.2024
Registerbezug
Walsrode, HRB 133
11 IN 53/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Rabens Maschinenbau GmbH, Groß Eilstorf 47, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 133), vertr. d.: 1. René Rabens, Groß Eilstorf 18 a, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), 2. Arne Rabens, Groß Eilstorf 49, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 21.08.2023 angeordnet. Die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters wird nach § 63 Abs. 3 S. 1 InsO besonders vergütet. Dabei soll gem. § 63 Abs. 3 S. 2 InsO die Vergütung in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt, nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen. Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 286.609,77 EUR ausgegangen.
Gemäß § 11 Abs. 3 InsVV sind Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Besonderen Umstände, welche die Tätigkeit erleichtert oder erschwert haben, sind durch Festsetzung von Zu- oder Abschlägen i.S.d. § 3 InsVV zu berücksichtigen (vgl. BGH Beschluss vom 18.12.2003, Az. IX ZB 50/03).
Das Gericht hält in diesem Fall unter Berücksichtigung aller Umstände dieses Verfahrens einen Gesamtzuschlag in Höhe von 65% für angemessen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragte einen Zuschlag in Höhe von 40% für die Erschwernisse der Bearbeitung aufgrund des obstruktiven Verhaltens der Geschäftsführer. Auf die ausführlichen Darstellungen im Antrag zur Festsetzung der vorläufigen Vergütung vom 12.07.2024 wird vollinhaltlich Bezug genommen.
Weiter wurde ein Zuschlag in Höhe von 15% für die arbeitsintensiven Auseinandersetzungen mit den Arbeitsverhältnissen beantragt. Da der Steuerberater das Mandat niedergelegt hatte und die Lohnbuchhaltung dann von der Mutter des Geschäftsführers übernommen wurde und hausintern geführt wurden, hat die Aufarbeitung dieser den Rahmen einer normalen Tätigkeit überschritten, zumal auch die Erstellung von Lohnabrechnungen eingestellt wurden. Dies alles war vom vorläufigen Insolvenzverwalter aufzuarbeiten, so dass diese Arbeit nicht mit der normalen Vergütung abgegolten war. Der beantragte Zuschlag ist daher angemessen.
Ebenso verhält es sich mit dem Zuschlag für die Hausverwaltung, die hier über den Normalfall hinausging. Die Stromzufuhr wurde unterbrochen, so dass die gesamte EDV nicht funktionierte. Der Kontakt zum Stromanbieter erwies sich als schwierig, da der zuständige Sachbearbeiter "schwer greifbar" war. Ich nehme Bezug auf den Vergütungsantrag für die die vorläufige Vergütung.
Unter Berücksichtigung aller Umstände dieses Verfahrens erscheint in der Gesamtschau ein Zuschlag in Höhe von 65% gerechtfertigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.
Hinzu kommt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gemäß § 10 InsVV i.V.m. § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Walsrode, 09.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 53/23 · Firma Rabens Maschinenbau GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
Insolvenzgericht
Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 53/23
Wirksam am
09.08.2024
Registerbezug
Walsrode, HRB 133
11 IN 53/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Rabens Maschinenbau GmbH, Groß Eilstorf 47, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 133), vertr. d.: 1. René Rabens, Groß Eilstorf 18 a, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), 2. Arne Rabens, Groß Eilstorf 49, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), wird gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO zur Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen bzw. Forderungsattribute gem. § 302 Nr. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet.

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.09.2024 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen eine zu prüfende Forderung schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Der vollständige Beschluss, die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sowie eventuell eingehende Widersprüche sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Walsrode, 08.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 11 IN 53/23 · Firma Rabens Maschinenbau GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
Insolvenzgericht
Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 53/23
Wirksam am
22.07.2024
Registerbezug
Walsrode, HRB 133
11 IN 53/23: In dem Insolvenzverfahren Firma Rabens Maschinenbau GmbH, Groß Eilstorf 47, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 133), vertr. d.: 1. René Rabens, Groß Eilstorf 18 a, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), 2. Arne Rabens, Groß Eilstorf 49, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters beantragt.

Der vollständige Vergütungsantrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Einwendungen gegen den Vergütungsantrag können binnen 3 Wochen ab dieser öffentlichen Bekanntmachung im Internet schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle geltend gemacht werden.

Amtsgericht Walsrode, 17.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 11 IN 53/23 · Firma Rabens Maschinenbau GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
Insolvenzgericht
Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 53/23
Wirksam am
07.05.2024
Registerbezug
Walsrode, HRB 133
11 IN 53/23: In dem Insolvenzverfahren Firma Rabens Maschinenbau GmbH, Groß Eilstorf 47, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 133), vertr. d.: 1. René Rabens, Groß Eilstorf 18 a, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), 2. Arne Rabens, Groß Eilstorf 49, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters beantragt.

Der vollständige Vergütungsantrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Einwendungen gegen den Vergütungsantrag können binnen 3 Wochen ab dieser öffentlichen Bekanntmachung im Internet schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle geltend gemacht werden.

Amtsgericht Walsrode, 06.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 53/23 · Firma Rabens Maschinenbau GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
Insolvenzgericht
Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 53/23
Wirksam am
17.04.2024
Registerbezug
Walsrode, HRB 133
11 IN 53/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Rabens Maschinenbau GmbH, Groß Eilstorf 47, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 133), vertr. d.: 1. René Rabens, Groß Eilstorf 18 a, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), 2. Arne Rabens, Groß Eilstorf 49, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung gemäß § 160 InsO bestimmt auf Montag, 29.04.2024, 10:00 Uhr, Saal 144, Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode.

Tagesordnung:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rabens Maschinenbau GmbH, Amtsgericht Walsrode, 11 IN 53/23, wird dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs,die Zustimmung zur Veräußerung der im Eigentum der Schuldnerin stehenden Grundstücke (Flurstück 97/20 und Flurstück 97/30, alle samt eingetragen im Grundbuch von Groß Eilstorf, Blatt 205, Gemarkung Groß Eilstorf, Flur 4) erteilt. Für die zusammenhängenden Flurstücke 97/30 und 97/20 wird die Zustimmung zur Veräußerung zu einem Kaufpreis von 410.130,00 Euro erteilt.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.

Amtsgericht Walsrode, 05.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 53/23 · Firma Rabens Maschinenbau GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
Insolvenzgericht
Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 53/23
Wirksam am
05.04.2024
Registerbezug
Walsrode, HRB 133
11 IN 53/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Rabens Maschinenbau GmbH, Groß Eilstorf 47, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 133), vertr. d.: 1. René Rabens, Groß Eilstorf 18 a, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), 2. Arne Rabens, Groß Eilstorf 49, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung gemäß § 160 InsO bestimmt auf Montag, 29.04.2024, 10:00 Uhr, Saal 144, Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode.

Tagesordnung:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rabens Maschinenbau GmbH, Amtsgericht Walsrode, 11 IN 53/23, wird dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs,die Zustimmung zur Veräußerung der im Eigentum der Schuldnerin stehenden Grundstücke (Flurstück 97/20 und Flurstück 97/30, alle samt eingetragen im Grundbuch von Groß Eilstorf, Blatt 205, Gemarkung Groß Eilstorf, Flur 4) erteilt. Für die zusammenhängenden Flurstücke 97/30 und 97/20 wird die Zustimmung zur Veräußerung zu einem Kaufpreis von 410.130,00 Euro erteilt.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.

Amtsgericht Walsrode, 05.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 53/23 · Firma Rabens Maschinenbau GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
Insolvenzgericht
Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 53/23
Wirksam am
18.03.2024
Registerbezug
Walsrode, HRB 133
11 IN 53/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Rabens Maschinenbau GmbH, Groß Eilstorf 47, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 133), vertr. d.: 1. René Rabens, Groß Eilstorf 18 a, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), 2. Arne Rabens, Groß Eilstorf 49, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung gemäß § 160 InsO bestimmt auf Freitag, 05.04.2024, 09:05 Uhr, Saal 144, Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode.

Tagesordnung:

Dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs,wird die Zustimmung zur Veräußerung der im Eigentum der Schuldnerin stehenden Grundstücke (Flurstück 97/20, Flurstück 120/7 und Flurstück 97/30, alle samt eingetragen im Grundbuch von Groß Eilstorf, Blatt 205, Gemarkung Groß Eilstorf, Flur4) erteilt. Für die zusammenhängenden Flurstücke 97/30 und 97/20 wird die Zustimmung zur Veräußerung zu einem Kaufpreis von 620.000,00 Euro erteilt. Für das Flurstück 120/7 wird die Zustimmung zur Veräußerung zu einem Kaufpreis von 90.000,00 Euro erteilt

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.

Amtsgericht Walsrode, 14.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 53/23 · Firma Rabens Maschinenbau GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
Insolvenzgericht
Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 53/23
Wirksam am
01.11.2023
Registerbezug
Walsrode, HRB 133
11 IN 53/23: Über das Vermögen der Firma Rabens Maschinenbau GmbH, Groß Eilstorf 47, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 133), vertr. d.: 1. René Rabens, Groß Eilstorf 18 a, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), 2. Arne Rabens, Groß Eilstorf 49, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), ist am 01.11.2023 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Lange Straße 18, 29664 Walsrode, Tel.: 05161 48100-0, Fax: 05161 48100-27, E-Mail: info@ludolfs-insolvenz.de, Internet: www.ludolfs-insolvenz.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 21.12.2023 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, ob und ggf. welche Sicherungsrechte für die angemeldeten Forderungen an beweglichen Sachen oder Rechten bestehen und in Anspruch genommen werden. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 18.01.2024.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden;

> Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO);
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO);
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO);
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan;
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO);
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert;
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO);
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO);
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO);
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (21.12.2023) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (18.01.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Walsrode, 01.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 53/23 · Firma Rabens Maschinenbau GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
Insolvenzgericht
Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 53/23
Wirksam am
22.08.2023
Registerbezug
Walsrode, HRB 133
11 IN 53/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Firma Rabens Maschinenbau GmbH, Groß Eilstorf 47, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 133), vertr. d.: 1. René Rabens, Groß Eilstorf 18 a, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), 2. Arne Rabens, Groß Eilstorf 49, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), ist am 21.08.2023 um 14:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Lange Straße 18, 29664 Walsrode, Tel.: 05161 48100-0, Fax: 05161 48100-27, E-Mail: info@ludolfs-insolvenz.de, Internet: www.ludolfs-insolvenz.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Walsrode, 21.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 133 HRB 133: Firma Rabens Maschinenbau GmbH, Walsrode, Groß Eilstorf 47, 29664 Walsrode. Prokura erloschen: Rabens, Gerhard, Walsrode, *XX.XX.XXXX; Rabens, Wolfgang, Walsrode, *XX.XX.XXXX.
HRB 133: Firma Rabens Maschinenbau GmbH, Walsrode, Groß Eilstorf 47, 29664 Walsrode. Prokura erloschen: Rabens, Gerhard, Walsrode, *XX.XX.XXXX; Rabens, Wolfgang, Walsrode, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 133 Firma Rabens Maschinenbau GmbH, Walsrode, Groß Eilstorf 47, 29664 Walsrode. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Ge…
Firma Rabens Maschinenbau GmbH, Walsrode, Groß Eilstorf 47, 29664 Walsrode. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Rabens, Gerhard, Walsrode, *XX.XX.XXXX; Rabens, Wolfgang, Walsrode, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführer: Rabens, René, Walsrode, *XX.XX.XXXX; Rabens, Arne, Walsrode, *XX.XX.XXXX, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Rabens, Gerhard, Walsrode, *XX.XX.XXXX; Rabens, Wolfgang, Walsrode, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2013/15.07.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen.

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