HRB 123465

FintechX GmbH

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Frankfurt am Main

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Registerdaten

Sitz
Frankfurt am Main
Datenstand
2024-03-13
Quelle
Handelsregister

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Stand 2024-03-13

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 810 IN 1118/23 F-17-6 · FintechX GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1118/23 F-17-6
Wirksam am
24.07.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 123465
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FintechX GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer, Hansaallee 38, 60322 Frankfurt, (HRB 123465), vertreten durch: 1. Dr. Iris Liliana Bleck, Hansaallee 38, 60322 Frankfurt, (Geschäftsführerin), 2. Vuyiswa M'Cwabeni, Am alten Sportplatz 5, 63517 Rodenbach, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen. Zu berücksichtigen sind festgestellte Forderungen gemäß § 38 Ins in Höhe von 220.680,39 €. Der zur Verfügung stehende Massebestand beträgt derzeit 98.514,10 € abzüglich Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis gemäß § 188 Ins zur Geschäfts-Nr. 810 IN 1118/23 F-17-6 liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main aus.
AG FFM 10.07.26

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 810 IN 1118/23 F-17-6 · FintechX GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1118/23 F-17-6
Wirksam am
24.07.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 123465
810 IN 1118/23 F-17-6: In dem Insolvenzverfahren FintechX GmbH, Hansaallee 38, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 123465), vertr. d.: 1. Dr. Iris Liliana Bleck, (Geschäftsführerin), 2. Vuyiswa M'Cwabeni, (Geschäftsführerin), wurden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:

Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX

Gründe:

Aufgrund der nicht vorhandenen Masse erhält die Insolvenzverwalterin die Mindestvergütung, antragsgemäß die Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 10 und 13 bzw. 2, 7, 8 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 23.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1118/23 F-17-6 · FintechX GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1118/23 F-17-6
Wirksam am
24.07.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 123465
810 IN 1118/23 F-17-6 In dem Insolvenzverfahren FintechX GmbH, Hansaallee 38, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 123465),
vertreten durch:
1. Dr. Iris Liliana Bleck, (Geschäftsführerin),
2. Vuyiswa M'Cwabeni, (Geschäftsführerin), wurde der Insolvenzverwalterin für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).

Von den Gläubigern können bis zum 21.09.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.

Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.

Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 23.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 1118/23 F-17-6 · FintechX GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1118/23 F-17-6
Wirksam am
17.03.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 123465
810 IN 1118/23 F-17-6 In dem Insolvenzverfahren FintechX GmbH, Hansaallee 38, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 123465) wird die Prüfung der bis zum 01.06.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 15.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 17.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1118/23 F-17-6 · FintechX GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1118/23 F-17-6
Wirksam am
02.02.2024
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 123465
810 IN 1118/23 F-17-6 Am 25.01.2024 um 11:47 Uhr ist das Insolvenzverfahren FintechX GmbH, c/o Dr. Iris Liliana Bleck, Hansaallee 38, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 123465),
vertreten durch:
1. Dr. Iris Liliana Bleck, (Geschäftsführerin),
2. Vuyiswa M'Cwabeni, (Geschäftsführerin), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Constance Rothamel, FEIGL & ROTHAMEL, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 34 87 84 06 0, Fax: 069/ 34 87 84 06 9, E-Mail: frankfurt@feigl.biz, Internet: www.feigl.biz
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 15.04.2024
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 29.04.2024 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 01.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 810 IN 1118/23 F-17-6 · FintechX GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1118/23 F-17-6
Wirksam am
25.01.2024
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 123465
810 IN 1118/23 F: In dem Insolvenzverfahren FintechX GmbH, c/o Dr. Iris Liliana Bleck, Hansaallee 38, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 123465),
vertreten durch:
1. Dr. Iris Liliana Bleck, (Geschäftsführerin),
2. Vuyiswa M'Cwabeni, (Geschäftsführerin), wurde am 25.01.2024 um 11:47 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:

Rechtsanwältin Constance Rothamel, FEIGL & ROTHAMEL, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 34 87 84 06 0, Fax: 069/ 34 87 84 06 9, E-Mail: frankfurt@feigl.biz, Internet: www.feigl.biz.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 25.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 123465 HRB 123465: FintechX GmbH, Frankfurt am Main, c/o Dr. Iris Liliana Bleck, Hansaallee 38, 60322 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, i…
HRB 123465: FintechX GmbH, Frankfurt am Main, c/o Dr. Iris Liliana Bleck, Hansaallee 38, 60322 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 12.314,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 37.314,00 EUR.
Veränderungen
HRB 123465 HRB 123465: FintechX GmbH, Frankfurt am Main, c/o Dr. Iris Liliana Bleck, Hansaallee 38, 60322 Frankfurt am Main. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als …
HRB 123465: FintechX GmbH, Frankfurt am Main, c/o Dr. Iris Liliana Bleck, Hansaallee 38, 60322 Frankfurt am Main. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Ermer, Alfred, München, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 123465 HRB 123465: FintechX GmbH, Frankfurt am Main, c/o Dr. Iris Liliana Bleck, Hansaallee 38, 60322 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.05.2021. Geschäftsanschrif…
HRB 123465: FintechX GmbH, Frankfurt am Main, c/o Dr. Iris Liliana Bleck, Hansaallee 38, 60322 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.05.2021. Geschäftsanschrift: c/o Dr. Iris Liliana Bleck, Hansaallee 38, 60322 Frankfurt am Main. Gegenstand: alle Geschäftstätigkeiten, die zum Aufbau eines technologiebasierten Unternehmens erforderlich sind, inklusive der Entwicklung und dem Einkauf von Software, sowie das Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere auch die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften in Europa und anderem in Europa belegenen Vermögen. Explizit ausgenommen sind alle Geschäftsaktivitäten, die einer behördlichen Erlaubnis bedürfen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführerin: Dr. Bleck, Iris Liliana, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX; M'Cwabeni, Vuyiswa, Rodenbach, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.