HRB 965

Finower Planungsgesellschaft mbH

Amtsgericht Frankfurt/Oder · Brandenburg

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Eberswalde

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Registerdaten

Sitz
Eberswalde
Datenstand
2025-01-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-01

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 352/16 · Finower Planungsgesellschaft mbH i.L. · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 352/16
Wirksam am
14.08.2025
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 965
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Finower Planungsgesellschaft mbH i.L. (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 965 FF), Altenhofer Straße 13 a, 16227 Eberswalde, eingetragener Sitz: Eberswalde, vertreten durch den Liquidator Herrn Dipl-Ing. Jörg Brandt, OT Finowfurt, Müllerland 51, 16244 Schorfheide wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 24.09.2025 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
3 IN 352/16

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 352/16 · Finower Planungsgesellschaft mbH i.L. · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 352/16
Wirksam am
14.01.2019
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 965
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Herrn Dipl-Ing. Jörg Brandt, OT
Finowfurt Müllerland 51, 16244 Schorfheide der Finower Planungsgesellschaft mbH
i.L. (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 965 FF), Altenhofer
Straße 13 a, 16227 Eberswalde, eingetragener Sitz: Eberswalde, vertreten durch
den Liquidator wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich
angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die
Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur
Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts,
Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet,
muss bis zum 06.02.2019 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob
die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das
Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
3 IN 352/16

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 352/16 · Finower Planungsgesellschaft mbH i.L. · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 352/16
Wirksam am
26.01.2017
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 965
Über das Vermögen der

Finower Planungsgesellschaft mbH i.L., Altenhofer Straße 13 a, 16227
Eberswalde,
gesetzlich vertreten durch den Liquidator (Registergericht: Amtsgericht
Frankfurt
(Oder), HRB 965 FF)

wird auf den am 23.09.2016 bei Gericht eingegangenen Antrag wegen drohender
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 26.01.2017 um 09:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet.

Rechtsanwältin Beatrice Gottschalk,
Ostendstraße 25,
12459 Berlin

wird zur Insolvenzverwalterin bestellt.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr Vermögen, das ihr zur Zeit der
Eröffnung
zusteht und das während des Verfahrens erlangt wird, verboten. Das Verwaltungs-
und
Verfügungsrecht geht auf die Insolvenzverwalterin über.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.03.2017 unter Beachtung des
§ 174
InsO bei der Insolvenzverwalterin in 2facher Ausfertigung anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich
mitzuteilen,
welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der
Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art
und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung
sind zu
bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet
für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).Wer Verpflichtungen
gegenüber der
Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten,
sondern
nur noch an die Insolvenzverwalterin.

Die Forderungsanmeldungen liegen ab 23.03.2017 in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO)
entspricht, ist
der 20.04.2017. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger bei Gericht
Widersprüche
gegen die angemeldeten Forderungen und schriftliche Stellungnahmen einreichen
zur
Person des Insolvenzverwalters, zur Einsetzung und Besetzung des
Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO) sowie zur Hinterlegungsstelle und den Bedingungen zur Anlage und
Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO).

Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO).

Auf eingereichten Titeln werden Vermerke über die Feststellung nur auf Antrag
angebracht.

Die Insolvenzverwalterin wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die Zustellung
des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen. Ausgenommen hiervon
ist
die Zustellung an die Schuldnerin, welche durch das Insolvenzgericht erfolgt.

Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts erfolgen ausschließlich unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim
Amtsgericht
Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die
Frist
beginnt mit der Zustellung des Beschlusses. Für den Fall der öffentlichen
Bekanntmachung des Beschlusses beginnt die Frist sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder durch
Erklärung zu
Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Frankfurt (Oder) eingelegt. Die
schriftliche Form wird auch durch Einreichung einer Beschwerdeschrift per
Telefax
oder als elektronisches Dokument mit einer qualifizierten Signatur nach dem
Signaturgesetz gewahrt. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der
angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass gegen die Entscheidung
Beschwerde
eingelegt werde.
Die Beschwerde soll begründet werden. Die Gerichtssprache ist deutsch.

Az: 3 IN 352/16
Frankfurt (Oder), 26. Januar 2017

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 352/16 · Finower Planungsgesellschaft mbH i.L. · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 352/16
Wirksam am
04.10.2016
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 965
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Finower
Planungsgesellschaft
mbH, Altenhofer Straße 13 a, 16227 Eberswalde ist am 4. Oktober 2016 um Uhr die
vorläufige Verwaltung des Vermögens gem. § 21 Abs. 2 Nr. 1, 2 (2. HS) InsO
angeordnet
worden. Rechtsanwältin Beatrice Gottschalk, Ostendstraße 25, 12459 Berlin wird
zur
vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über
alle
Vermögensgegenstände einschließlich Vermögenswerten oder Rechten, die außerhalb
der
Bundesrepublik Deutschland belegen sind, sind nur noch mit Zustimmung der
vorläufigen
Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den Schuldnern der
Schuldnerin
(Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige
Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der
Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die
Drittschuldner
werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23
Abs.
1 Satz 3 InsO).
Az: 3 IN 352/16
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 04.10.2016

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 965 FF HRB 965 FF: Finower Planungsgesellschaft mbH, Eberswalde, Altenhofer Str. 13a, 16227 Eberswalde. Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquida…
HRB 965 FF: Finower Planungsgesellschaft mbH, Eberswalde, Altenhofer Str. 13a, 16227 Eberswalde. Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten. Vorstand: Änderung zu Nr. 1: Liquidator: Brandt, Jörg, *XX.XX.XXXX, Schorfheide; Rechtsverhaeltnis: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.12.2014 ist die Gesellschaft aufgelöst.
Veränderungen
HRB 965 FF Finower Planungsgesellschaft mbH, Eberswalde, Altenhofer Str. 13a, 16227 Eberswalde. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.12.2010 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital), …
Finower Planungsgesellschaft mbH, Eberswalde, Altenhofer Str. 13a, 16227 Eberswalde. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.12.2010 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital), § 6 (Geschäftsführer),§ 7 (Gesellschafterversammlung, Stimmrecht),§ 9 (Abtretung der Geschäftsanteile)sowie in §§ 12 und 13.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.