HRB 5275
Finest Nature GmbH
aktuell 16 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Siemensstr. 9, 96257 RedwitzGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Redwitz
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Kapital
- 25.000,00 EUR
- Letzte Eintragung
- 14.04.2026
- Datenstand
- 2026-05-28
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Abrufstand 2026-05-28 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Groß- und Einzelhandel, Im- und Export mit Produkten aller Art, insbesondere Lebensmittel, Spirituosen und Weine sowie das Betreiben und/oder Führen bzw. die Beratung von Restaurants sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, soweit sie der Förderung des Unternehmenszwecks dienlich erscheinen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin IN 423/14 · Finest Nature GmbH · Insolvenzgericht Coburg
- Insolvenzgericht
- Coburg
- Aktenzeichen
- IN 423/14
- Wirksam am
- 16.03.2026
- Registerbezug
- Coburg, HRB 5275
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Finest Nature GmbH, Siemensstraße 9, 96257 Redwitz, vertreten durch den Geschäftsführer Skolarikis Theofylaktos, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 5275
- Schuldnerin -
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Str. 1
96450 Coburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 13.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung IN 423/14 · Finest Nature GmbH · Insolvenzgericht Coburg
- Insolvenzgericht
- Coburg
- Aktenzeichen
- IN 423/14
- Wirksam am
- 19.04.2024
- Registerbezug
- Coburg, HRB 5275
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Finest Nature GmbH, Siemensstraße 9, 96257 Redwitz, vertreten durch den Geschäftsführer Skolarikis Theofylaktos, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 5275
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 30.05.2024
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Coburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind 50.491,25 € Verteilungsmasse abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters; zu berücksichtigen sind 48.868,71 € Masseverbindlichkeiten.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 18.04.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung IN 423/14 · Finest Nature GmbH · Insolvenzgericht Coburg
- Insolvenzgericht
- Coburg
- Aktenzeichen
- IN 423/14
- Wirksam am
- 20.02.2024
- Registerbezug
- Coburg, HRB 5275
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Finest Nature GmbH, Siemensstraße 9, 96257 Redwitz, vertreten durch den Geschäftsführer Skolarikis Theofylaktos, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 5275
- Schuldnerin -
Beschluss:
Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung der Vergütung für seine Tätigkeit als Insolvenzverwalter im vorbezeichneten Insolvenzverfahren beantragt.
Die Vergütungsanträge können von berechtigten Beteiligten bis zum 12.03.2024 auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Einwendungen und Anträge hierzu sind bis zum Ablauf dieser Frist in Schriftform beim Amtsgericht Coburg einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Coburg zu erklären.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 19.02.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung IN 423/14 · Finest Nature GmbH · Insolvenzgericht Coburg
- Insolvenzgericht
- Coburg
- Aktenzeichen
- IN 423/14
- Wirksam am
- 05.12.2023
- Registerbezug
- Coburg, HRB 5275
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Finest Nature GmbH, Siemensstraße 9, 96257 Redwitz, vertreten durch den Geschäftsführer Skolarikis Theofylaktos, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 5275
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.01.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 05.12.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 423/14 · Finest Nature GmbH · Insolvenzgericht Coburg
- Insolvenzgericht
- Coburg
- Aktenzeichen
- IN 423/14
- Wirksam am
- 19.03.2020
- Registerbezug
- Coburg, HRB 5275
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Finest Nature GmbH, Siemensstraße 9, 96257 Redwitz, vertreten durch den
Geschäftsführer Skolarikis Theofylaktos, geboren am XX.XX.XXXX, - unbekannten
Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 5275
- Schuldnerin -
erlässt das Amtsgericht Coburg am 18.03.2020 folgenden
Beschluss
Der für Dienstag, den 24.03.2020, 8:40 Uhr anberaumte Termin zur
Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird aufgrund Verhinderung des
Gerichts aufgehoben.
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der
Gläubigerversammlung über
den Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Die Beteiligten
erhalten Gelegenheit bis einschließlich 29.04.2020 Einwendungen gegen den
dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich
bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der
Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Coburg, Ketschendorfer Str. 1, 96450 Coburg
erhoben werden. Bei Nachweis eines berichtigten Interesses können die
Unterlagen zu dem beabsichtigten Vergleich auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts Coburg eingesehen werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als
verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im
schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame
Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als
erteilt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Str. 1
96450 Coburg
einzulegen.
Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an
die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den
Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend.
Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die
Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 3 Tage nach Aufgabe
zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass
ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen
ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt
werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38
Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen
allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten
Werktages.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie
ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 18.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 423/14 · Finest Nature GmbH · Insolvenzgericht Coburg
- Insolvenzgericht
- Coburg
- Aktenzeichen
- IN 423/14
- Wirksam am
- 10.03.2020
- Registerbezug
- Coburg, HRB 5275
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Finest Nature GmbH, Siemensstraße 9, 96257 Redwitz, vertreten durch den
Geschäftsführer Skolarikis Theofylaktos, geboren am XX.XX.XXXX, - unbekannten
Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 5275
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den Abschluss eines
außergerichtlichen Vergleichs
wird bestimmt auf
Dienstag, 24.03.2020, 08:40 Uhr, Sitzungssaal 356, 3. Stock, Heiligkreuzstr.
22, 96450 Coburg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Die entsprechenden Unterlagen können bei Nachweis des berechtigten Interesses
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Coburg eingesehen werden.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 09.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 5275 HRB 5275: Finest Nature GmbH, Redwitz, Siemensstr. 9, 96257 Redwitz. Von Amts wegen gelöscht gemäß § 395 FamFG: Geschäftsführer Skolarikis, Theofylaktos, Redwitz
HRB 5275 HRB 5275: Finest Nature GmbH, Redwitz, Siemensstr. 9, 96257 Redwitz. Das Registergericht beabsichtigt, den im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführer der Gesellschaft von Amts wegen nach § 395 FamFG zu…
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 423/14 · Finest Nature GmbH · Insolvenzgericht Coburg
- Insolvenzgericht
- Coburg
- Aktenzeichen
- IN 423/14
- Wirksam am
- 13.04.2017
- Registerbezug
- Coburg, HRB 5275
-
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Finest Nature GmbH, Siemensstraße 9, 96257 Redwitz, vertreten durch den
Geschäftsführer Skolarikis Theofylaktos, geboren am XX.XX.XXXX,
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 5275
- Schuldnerin -
-
Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden
festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Beschluss kann das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden, soweit der Wert des
Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt.
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der befristeten Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RpflG (im Folgenden:
Erinnerung), eingelegt werden.
Für die Einlegung des Rechtsmittels der Beschwerde oder für die Einlegung des
Rechtsmittels der Erinnerung ist zu beachten:
Die Beschwerde/ Erinnerung ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen
(Beschwerde-frist/Erinnerungsfrist) bei dem Amtsgericht Coburg, Heiligkreuzstr.
22, 96450 Coburg einzulegen. Soweit das Insolvenzverfahren bereits vor dem
01.03.2012 anhängig war, kann die Beschwerde auch bei dem Landgericht Coburg,
Ketschendorfer Str. 1, 96450 Coburg eingelegt werden. Die Erinnerung ist
dagegen immer am Amtsgericht Coburg einzulegen.
Die Notfrist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, wenn nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im
Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 3 Tage nach Aufgabe zur Post als
bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das
Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Soll
die Bekanntgabe im Ausland bewirkt werden, gilt das Schrift-stück zwei Wochen
nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder
wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Fällt das Fristende auf einen
Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit dem
Ablauf des nächsten Werktages.
Die Beschwerde/Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift/
Erin-nerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde/Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts
erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift
rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde/Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde/Erinnerung dagegen eingelegt
wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer/Erinnerungsführer oder seinem
Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde/Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 11.04.2017
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung IN 423/14 · Finest Nature GmbH · Insolvenzgericht Coburg
- Insolvenzgericht
- Coburg
- Aktenzeichen
- IN 423/14
- Wirksam am
- 25.05.2016
- Registerbezug
- Coburg, HRB 5275
Beschluss
-
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Finest Nature GmbH, Siemensstraße 9, 96257 Redwitz, vertreten durch den
Geschäftsführer Skolarikis Theofylaktos, geboren am XX.XX.XXXX, Frankfurter
Straße
40, 63303 Dreieich
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 5275
- Schuldnerin -
-
-
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.06.2016 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger,
deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss kann das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im
Folgenden:
Beschwerde) eingelegt werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00
EUR
übersteigt. Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR nicht
übersteigt,
kann der Rechtsbehelf der befristeten Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RpflG (im
Folgenden: Erinnerung), eingelegt werden.
Für die Einlegung des Rechtsmittels der Beschwerde oder für die Einlegung des
Rechtsmittels der Erinnerung ist zu beachten:
Die Beschwerde/ Erinnerung ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen
(Beschwerdefrist /
Erinnerungsfrist) bei dem Amtsgericht Coburg, Heiligkreuzstr. 22, 96450 Coburg
einzulegen. Soweit das Insolvenzverfahren bereits vor dem 01.03.2012 anhängig
war,
kann die Beschwerde auch bei dem Landgericht Coburg, Ketschendorfer Str. 1,
96450
Coburg eingelegt werden. Die Erinnerung ist dagegen immer am Amtsgericht Coburg
einzulegen. Die Notfrist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der wirksamen
öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet
(www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum
Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine
besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, wenn
nach
dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S.
3
InsO. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe
im
Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 3 Tage nach Aufgabe zur Post als
bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das
Schriftstück
nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Soll die
Bekanntgabe im
Ausland bewirkt werden, gilt das Schrift-stück zwei Wochen nach Aufgabe zur
Post als
zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder
wirksame
öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Fällt das Fristende auf einen Sonntag,
einen
allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des
nächsten
Werktages.
Die Beschwerde/Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift /
Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde/Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts
erklärt
werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig
bei dem
oben genannten Gericht eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde/Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde/Erinnerung dagegen eingelegt wird. Sie
ist
von dem Beschwerdeführer/Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerde/Erinnerung soll begründet werden.
-
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 25.05.2016
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 423/14 · Finest Nature GmbH · Insolvenzgericht Coburg
- Insolvenzgericht
- Coburg
- Aktenzeichen
- IN 423/14
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Coburg, HRB 5275
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 423/14 · Finest Nature GmbH · Insolvenzgericht Coburg
- Insolvenzgericht
- Coburg
- Aktenzeichen
- IN 423/14
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Coburg, HRB 5275
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 5275 HRB 5275:Finest Nature GmbH, Redwitz, Siemensstr. 9, 96257 Redwitz.Personendaten von Amts wegen berichtigt; Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gizas, Georgeos, Redwitz, *XX.XX.XXXX.
HRB 5275 HRB 5275:Finest Nature GmbH, Redwitz, Siemensstr. 9, 96257 Redwitz.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gizas, Georgius, Redwitz a.d.R., *XX.XX.XXXX.
HRB 5275 Finest Nature GmbH, Redwitz, Siemensstr. 9, 96257 Redwitz. Die Gesellschafterversammlung vom 15.04.2013 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand geändert, nun:…
HRB 5275 Finest Nature GmbH, Redwitz, Siemensstr. 9, 96257 Redwitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2012. Geschäftsanschrift: Siemensstr. 9, 96257 Redwitz. Gegenstand des Unterne…
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