HRB 47745
Finely Betonboden GmbH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Flörsheim-Dalsheim
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Registerdaten
- Sitz
- Flörsheim-Dalsheim
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 4/21 · Finely Betonboden GmbH · Insolvenzgericht Worms
- Insolvenzgericht
- Worms
- Aktenzeichen
- 14 IN 4/21
- Wirksam am
- 10.07.2023
- Registerbezug
- Mainz, HRB 47745
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 16.08.2023, 10:30 Uhr, Saal-Nr. 320, Hauptgebäude, Hardtgasse 6, 67547 Worms.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die Aufnahme eines Rechtsstreits von erheblichem Streitwert
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Worms Hardtgasse 6 67547 Worms-, elektronisches Gerichtspostfach: govapp_16417973158617710649122712873785 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Worms, 06.07.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 4/21 · Finely Betonboden GmbH · Insolvenzgericht Worms
- Insolvenzgericht
- Worms
- Aktenzeichen
- 14 IN 4/21
- Wirksam am
- 17.11.2022
- Registerbezug
- Mainz, HRB 47745
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
13 IN 4/21
17.11.2022
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Finely Betonboden GmbH, Willy-Brand-Ring 15, 67592 Flörsheim-Dalsheim (AG Mainz, HRB 47745),
vertreten durch:
Emine Güler, Willy-Brand-Ring 15, 67592 Flörsheim-Dalsheim, (Geschäftsführer),
wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Mittwoch, 21.12.2022, 10:30 Uhr, Saal-Nr. 320,
Hauptgebäude, Hardtgasse 6, 67547 Worms .
Der Insolvenzverwalter wird hiermit gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Zustellung dieser Terminsbestimmung beauftragt.
Der Termin dient zur Beschlussfassung über folgende Tagesordnungspunkte:
Zustimmung zu dem Vergleich (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO) mit Frau Emine Güler zur Abgeltung sämtlicher wechselseitiger Ansprüche bei Zahlung eines Vergleichsbetrages von 20.000,00€, zahlbar bis spätestens 31.01.2023, sofern sie parallel zu diesem Vergleich ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offengelegt und die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben an Eides Statt versichert.
Hinweis:
Die Zustimmung der Gläubigerversammlung gilt auch dann als erteilt, wenn sie beschlussunfähig ist (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Amtsgericht Worms, den 17.11.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 14 IN 4/21 · Finely Betonboden GmbH · Insolvenzgericht Worms
- Insolvenzgericht
- Worms
- Aktenzeichen
- 14 IN 4/21
- Wirksam am
- 09.09.2021
- Registerbezug
- Mainz, HRB 47745
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
14 IN 4/21
09.09.2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Finely Betonboden GmbH, Willy-Brand-Ring 15, 67592 Flörsheim-Dalsheim (AG Mainz, HRB 47745),
vertreten durch:
Emine Güler, Willy-Brand-Ring 15, 67592 Flörsheim-Dalsheim, (Geschäftsführer),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Dienstag, den 12.10.2021, 24.00 Uhr gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldungsunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Worms, den 09.09.2021
- Insolvenzgericht -
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 47745 HRB 47745: Finely Betonboden GmbH, Flörsheim-Dalsheim, Willy-Brand-Ring 15, 67592 Flörsheim-Dalsheim. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 14 IN 4/21 · Finely Betonboden GmbH · Insolvenzgericht Worms
- Insolvenzgericht
- Worms
- Aktenzeichen
- 14 IN 4/21
- Wirksam am
- 28.04.2021
- Registerbezug
- Mainz, HRB 47745
Worms
Insolvenzgericht
Beschluss
14 IN 4/21 28.04.2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Finely Betonboden GmbH, Willy-Brand-Ring 15, 67592 Flörsheim-Dalsheim (AG
Mainz, HRB 47745),
vertreten durch:
Emine Güler, Willy-Brand-Ring 15, 67592 Flörsheim-Dalsheim, (Geschäftsführer),
wird heute, am 28.04.2021 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß
§§ 2, 3, 11, 16 ff. Insolvenzordnung (InsO) eröffnet.
G r ü n d e :
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts
fest
aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens
des Sachverständigen Rechtsanwalt Björn Rechel vom 22.04.2021.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Björn Rechel, Alzeyer Straße 31, 67549 Worms, Tel.: 06241/268690,
Fax: 06241/26869-100
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem
Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen des
Eröffnungsbeschlusses an die Gläubiger und Debitoren gemäß § 8 Abs. 3 InsO
beauftragt.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO
anzumelden bis: 01.06.2021,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es wird darauf hingewiesen, dass die im Gesetz vorgesehenen öffentlichen
Bekanntmachungen im Internet unter der Adresse www.insolvenzbekanntmachungen.de
eingesehen werden können.
Es wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Absatz 2 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 22.06.2021.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
# Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden. Der Widerspruch muss
enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er
sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet.
# Anträge über:
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Absatz 2 InsO)
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Absatz 3 InsO)
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere:
o Veräußerung
§ des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin
§ des Warenlagers im Ganzen
§ eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand
§ einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der
Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesen Unternehmen dienen soll
o die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten
würde
o Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits
mit erheblichem Streitwert
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebseräußerung unter Wert ( §§ 162, 163 InsO)
· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO)
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem
vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen geprüft werden, liegt, in
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten
niedergelegt.
Hinweise:
§ Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechthandlungen nach §
160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden
§ Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte
Nachricht
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Worms einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift eingelegt oder
auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Beschwerdegericht
ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit
den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen
des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische
Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der
jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Worms, den 28.04.2021
- Insolvenzgericht -
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 4/21 · Finely Betonboden GmbH · Insolvenzgericht Worms
- Insolvenzgericht
- Worms
- Aktenzeichen
- 14 IN 4/21
- Wirksam am
- 12.03.2021
- Registerbezug
- Mainz, HRB 47745
Worms
Insolvenzgericht
Beschluss
12.03.2021
14 IN 4/21
In dem Insolvenzantragsverfahren
BKK-VBU, Lindenstraße 67, 10969 Berlin,
- Antragstellerin -
g e g e n
Finely Betonboden GmbH, Willy-Brand-Ring 15, 67592 Flörsheim-Dalsheim (AG
Mainz, HRB 47745),
vertreten durch:
Emine Güler, Willy-Brand-Ring 15, 67592 Flörsheim-Dalsheim, (Geschäftsführer),
- Antragsgegnerin -
wird gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) zur Sicherung der Masse und zum
Schutz der Gläubiger gegen die Antragsgegnerin am 12.03.2021 um 10.00 Uhr
beschlossen:
1. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 1 InsO wird die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Björn Rechel, Alzeyer
Straße 31, 67549 Worms, Tel.: 06241/268690, Fax: 06241/26869-100 bestellt.
2. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
3. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 lnsO
untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden eingestellt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
4. Den Schuldnern der Schuldnerin wird verboten, an die Schuldnerin zu
zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und
sonstige Forderungen der Antragsschuldnerin einzuziehen, sowie eingehende
Gelder entgegen zu nehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch
unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.
Der vorläufige Insolvenzverwalter soll gemäß § 22 Abs. 1 InsO:
a) das Vermögen der Antragsgegnerin sichern und erhalten;
b) ein Unternehmen, das die Antragsgegnerin betreibt, bis zur Entscheidung
über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit der Antragsgegnerin fortführen,
soweit nicht das Insolvenzgericht einer Stillegung zustimmt, um eine erhebliche
Verminderung des Vermögens zu vermeiden.
Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegen weiterhin
dem Antragsgegnerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender
Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters.
c) prüfen, ob das Vermögen der Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens
decken wird.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäfts - und Wohnräume
der Antragsgegnerin zu betreten; die Antragsgegnerin hat ihm Einsicht in ihre
Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten.
4. Der Antragsgegnerin wird gemäß §§ 20, 97 InsO aufgegeben, sich
unverzüglich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen
und ihm
· ein vollständiges Vermögensverzeichnis nach Aktiva und Passiva
geordnet, unter Angabe der jeweiligen Zeitwerte und Fremdrechte
(Eigentumsvorbehalte, Sicherungsübereignungen und Pfandrechte),
· je ein Verzeichnis ihrer Gläubiger und Schuldner mit vollständigen
Anschriften (keine Abkürzungen) unter Angabe der bestehenden Verbindlichkeiten
bzw. Forderungen sowie des Grundes (z.B. Kaufvertrag, Darlehen usw.),
vorzulegen, soweit dies nicht schon erfolgt ist.
Die Antragsgegnerin wird darauf aufmerksam gemacht, daß sie die Richtigkeit
dieser Angaben an Eides statt zu versichern hat, wenn das Insolvenzgericht
dieses zur Herbeiführung wahrheitsgemäßer Angaben für erforderlich hält, § 98
Abs. 1 InsO. Auf die Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung
wird hingewiesen, § 156 Strafgesetzbuch.
Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung erfolgt auf Antrag des
Sachverständigen.
Die Anordnung war notwendig, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine den
Gläubigern nachteilige Veränderung in der Vermögenslage der Antragsgegnerin zu
verhüten oder nachteilige Handlungen aufzuklären.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 47745 HRB 47745: Finely Betonboden GmbH, Flörsheim-Dalsheim, Willy-Brand-Ring 15, 67592 Flörsheim-Dalsheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.09.2017. Geschäftsanschrift: Willy-Bra…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.