HRB 9319

Fine Dine Catering GmbH

Amtsgericht Cottbus · Brandenburg

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Bertolt-Brecht-Straße 27 A, 14478 Potsdam

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

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Registerdaten

Sitz
Cottbus
Rechtsform
221110
Letzte Eintragung
08.07.2022
Datenstand
2025-10-29
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
086

Falk Bassenge

Potsdam

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-10-29

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Catering und Consulting sowie Schank- und Speisenwirtschaft

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6.60 IN 61/22 · Fine Dine Catering GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6.60 IN 61/22
Wirksam am
09.04.2025
Registerbezug
Cottbus, HRB 9319
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fine Dine Catering GmbH (Registergericht: AG Cottbus HRB 9319 CB), Bertolt-Brecht-Straße 27 a, 14478 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Falk Bassenge, Haeckelstraße 1, 14471 Potsdam
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte JUNG-LINDEMANN, Hebbelstraße 36, 14469 Potsdam - wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 20.05.2025 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 2. April 2025, 6.60 IN 61/22

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6.60 IN 61/22 · Fine Dine Catering GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6.60 IN 61/22
Wirksam am
15.05.2023
Registerbezug
Cottbus, HRB 9319
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fine Dine Catering GmbH (Registergericht: AG Cottbus HRB 9319 CB), Bertolt-Brecht-Straße 27 a, 14478 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Falk Bassenge, Haeckelstraße 1, 14471 Potsdam wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 04.07.2023 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
6.60 IN 61/22, Amtsgericht Potsdam, 15. Mai 2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 6.60 IN 61/22 · Fine Dine Catering GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6.60 IN 61/22
Wirksam am
11.04.2023
Registerbezug
Cottbus, HRB 9319
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fine Dine Catering GmbH (Registergericht: AG Cottbus HRB 9319 CB), Bertolt-Brecht-Straße 27 a, 14478 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Falk Bassenge, Haeckelstraße 1, 14471 Potsdam
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam festgesetzt.
Gründe: Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 21.04.2022 bis zum 30.06.2022 ausgeübt. Es besteht gem. §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO i.V.m. § 11 InsVV ein gesonderter Anspruch auf Vergütung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung berechnet sich gemäß § 10 InsVV in entsprechender Anwendung des ersten Abschnittes der InsVV. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält in der Regel 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich die Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Der Wert des Vermögens zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens betrug 211.541,33 €. Der vorläufige Verwalter beantragte die Festsetzung von Zuschlägen gemäß § 3 InsVV in Höhe von 69,40 %. Der vorläufige Verwalter hat den Geschäftsbetrieb vom 21.04.2022 bis zur Insolvenzeröffnung am 30.06.2022 fortgeführt. Es handelt sich hier um ein kleines Unternehmen (§ 267 HBG). Der beantragte Zuschlag in Höhe von 35% ist angemessen. Nach Vornahme einer Vergleichsrechnung inwieweit der Überschuss aus der Betriebsfortführung bereits zu einer Erhöhung der Vergütung geführt hat, verblieb ein Zuschlag von 14,40 %. Für Tätigkeiten im Rahmen von Sanierungsbemühungen und der Prüfung potenzieller Erwerbsinteressenten beantragte der Verwalter einen Zuschlag von 20%, dieser ist angemessen und war festzusetzen. Das Vorhandensein mehrere Betriebsstätten, hier ein Lager, ein Bistro, eine Küche mit Büro und ein Gastronomiestand mit jeweils gesonderten Mietverträgen und Dauerschuldverhältnissen führte zu einem erhöhten Bearbeitungsaufwand beim vorläufigen Verwalter, der mit einem Zuschlag von 15% abzugelten war. Die Schuldnerin beschäftigte 28 Mitarbeitende, der vorläufige Insolvenzverwalter initiierte eine Insolvenzgeldvorfinanzierung. Für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Abwicklung von Arbeitnehmerangelegenheiten war ein Zuschlag von 20% festzusetzen. Weiterhin erhält der vorläufige Verwalter die beantragte Auslagenpauschale je Tätigkeitsmonat gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV. Wegen der Einzelheiten wird auf den Tätigkeitsbericht und den Vergütungsantrag vom 30.12.2023 verwiesen. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6.60 IN 61/22, Amtsgericht Potsdam, 5. April 2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6.60 IN 61/22 · Fine Dine Catering GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6.60 IN 61/22
Wirksam am
03.01.2023
Registerbezug
Cottbus, HRB 9319
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fine Dine Catering GmbH (Registergericht: AG Cottbus HRB 9319 CB), Bertolt-Brecht-Straße 27 a, 14478 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Falk Bassenge, Haeckelstraße 1, 14471 Potsdam
hat der Verwalter am 30.12.2022 einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Verwaltung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 3. Januar 2023, 6.60 IN 61/22

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 9319 CB HRB 9319 CB: Fine Dine Catering GmbH, Cottbus, Bertolt-Brecht-Straße 27 A, 14478 Potsdam. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG…
HRB 9319 CB: Fine Dine Catering GmbH, Cottbus, Bertolt-Brecht-Straße 27 A, 14478 Potsdam. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6.60 IN 61/22 · Fine Dine Catering GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6.60 IN 61/22
Wirksam am
04.07.2022
Registerbezug
Cottbus, HRB 9319
6.60 IN 61/22 (Geschäftsnummer)

Amtsgericht Potsdam
Beschluss

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin
Fine Dine Catering GmbH, Bertolt-Brecht-Straße 27 a, 14478 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Falk Bassenge
Geschäftszweig: Catering und Consulting sowie Schank- und Speisenwirtschaft
HRB 9319, AG Cottbus

wird auf den am 13.04.2022 bei Gericht eingegangenen Eröffnungsantrag wegen Zahlungsunfähigkeit heute, um 10.00 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam.
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, ein Insolvenzsonderkonto zu eröffnen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.08.2022 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Dem Insolvenzverwalter werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen übertragen.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am Mittwoch, 07.09.2022, um 09.00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Potsdam, Justiz-Zentrum Potsdam, Jägerallee 10 - 12, Saal 25.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- den Gläubigerausschuss,
- gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100,
101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO
bezeichneten Gegenstände, mit dem Hinweis, dass die Zustimmung zur
Vornahme von Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Gründe
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der hautsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im hiesigen Bezirk liegen.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist gemäß §§ 34 Abs. 2, 6 Abs. 1 InsO das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen gegeben. Die Notfrist beginnt 2 Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder 3 Tage nachdem der Eröffnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht zur Post gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.
Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu , wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.

Potsdam, den 30. Juni 2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 9319 CB HRB 9319 CB: Fine Dine Catering GmbH, Cottbus, Bertolt-Brecht-Straße 27 A, 14478 Potsdam. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Potsdam vom 21.04.2022 (AZ: 6.60 IN 61/22) di…
HRB 9319 CB: Fine Dine Catering GmbH, Cottbus, Bertolt-Brecht-Straße 27 A, 14478 Potsdam. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Potsdam vom
21.04.2022 (AZ: 6.60 IN 61/22) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6.60 IN 61/22 · Fine Dine Catering GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6.60 IN 61/22
Wirksam am
21.04.2022
Registerbezug
Cottbus, HRB 9319
6.60 IN 61/22

In dem Insolvenzverfahren betreffend das Vermögen

Fine Dine Catering GmbH, Bertolt-Brecht-Straße 27 a, 14478 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Falk Bassenge

wurde heute, um 09:30 Uhr zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff,
Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam

bestellt.

Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht allgemeiner Vertreter des Schuldners. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung des Schuldners dessen Vermögen zu sichern und zu erhalten.

Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Verrechnungen zu Lasten des schuldnerischen Vermögens werden hiermit untersagt.

Den Gläubigern wird untersagt, die im Besitz des Schuldners befindlichen beweglichen Absonderungsgegenstände ohne vorherige Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters in Besitz zu nehmen und zu verwerten und ihnen abgetretene Forderungen des Schuldners gegen Dritte einzuziehen.

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen des Schuldners einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Der Schuldner hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie ihm auf Verlagen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Er hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind. Bei Mißachtung dieser Pflicht kann das Gericht den Schuldner oder seine organschaftlichen Vertreter zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung laden, zwangsweise vorführen lassen oder in Haft nehmen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Auskünfte bei Dritten, insbesondere Banken, Versicherungsgesellschaften, Behörden, Gerichten und Staatsanwaltschaften einzuholen (§ 22 Abs. 3, §§ 97, 98, 101 InsO).

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, ein Sonderkonto für die spätere Insolvenzmasse einzurichten und zu führen.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist gemäß §§ 21 Abs. 1, 6 Abs. 1 Satz 1 InsO für den Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß §§ 4 InsO, 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen gegeben.
Die Notfrist beginnt 2 Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder 3 Tage nachdem der Beschluss durch das Insolvenzgericht zur Post gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Der jeweils frühere Zeitpunkt ist maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.
Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Amtsgericht Potsdam, 21.04.2022, 6.60 IN 61/22

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 9319 CB HRB 9319 CB: Fine Dine Catering GmbH, Cottbus, Bertolt-Brecht-Straße 27 A, 14478 Potsdam. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Bassenge, Ingo
HRB 9319 CB: Fine Dine Catering GmbH, Cottbus, Bertolt-Brecht-Straße 27 A, 14478 Potsdam. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Bassenge, Ingo
Veränderungen
HRB 9319 CB HRB 9319 CB: Fine Dine Catering GmbH, Cottbus, Bertolt-Brecht-Straße 27 A, 14478 Potsdam. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Bertolt-Brecht-Straße 27 A, 14478 Potsdam
HRB 9319 CB: Fine Dine Catering GmbH, Cottbus, Bertolt-Brecht-Straße 27 A, 14478 Potsdam. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Bertolt-Brecht-Straße 27 A, 14478 Potsdam
Veränderungen
HRB 9319 CB HRB 9319 CB: Fine Dine Catering GmbH, Cottbus, Zeppelinstraße 156, 14471 Potsdam. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.07.2015 ist der Gesellschaftsvertrag geändert (§ 12).
HRB 9319 CB: Fine Dine Catering GmbH, Cottbus, Zeppelinstraße 156, 14471 Potsdam. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.07.2015 ist der Gesellschaftsvertrag geändert (§ 12).
Neueintragungen
HRB 9319 CB HRB 9319 CB: Fine Dine Catering GmbH, Cottbus, Zeppelinstraße 156, 14471 Potsdam. Name der Firma: Fine Dine Catering GmbH; Sitz der Firma: Cottbus; Geschäftsanschrift: Zeppelinstraße 156, 14471 Potsdam; Gege…
HRB 9319 CB: Fine Dine Catering GmbH, Cottbus, Zeppelinstraße 156, 14471 Potsdam. Name der Firma: Fine Dine Catering GmbH; Sitz der Firma: Cottbus; Geschäftsanschrift: Zeppelinstraße 156, 14471 Potsdam; Gegenstand: Catering und Consulting sowie Schank- und Speisenwirtschaft; Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1.
Bassenge, Falk, *XX.XX.XXXX, Potsdam; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2.
Bassenge, Ingo, *XX.XX.XXXX, Potsdam; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 16.08.2012

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