HRB 15164

FilmoTec GmbH

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 15 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Röntgenstraße 3, 06766 Bitterfeld-Wolfen OT Wolfen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bitterfeld-Wolfen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
11.04.2022
Datenstand
2025-09-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Liquidator(in)

Jake Seal

Hampshire

Prokurist(in)

Katja Koch

Bitterfeld-Wolfen OT Bitterfeld

Einzelprokura
Prokurist(in)

Sebastian Scharfe

Bitterfeld-Wolfen OT Bitterfeld

Einzelprokura
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-24

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Veröffentlichungen

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Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. FilmoTec GmbH Wolfen

Gegenstand des Unternehmens

Forschung, Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Filmmaterialien, von chemischen und technischen Produkten aller Art

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

15
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 2 IN 166/21 · FilmoTec GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 166/21
Wirksam am
26.05.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 15164
2 IN 166/21 In dem Insolvenzverfahren FilmoTec GmbH, Röntgenstraße 3, 06766 Bitterfeld-Wolfen (AG Stendal, HRB 15164), vertr. d.: Jake Seal, 51 Kings Road, Hampshire GU341PC, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), ist Termin zur Erörterung und Abstimmung über den vom Insolvenzverwalter vorgelegten verfahrensleitenden Insolvenzplan bestimmt auf Dienstag den 07.07.2026, 10:00 Uhr, Saal 001.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, den 21.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 2 IN 166/21 · FilmoTec GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 166/21
Wirksam am
20.03.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 15164
2 IN 166/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FilmoTec GmbH, Röntgenstraße 3, 06766 Bitterfeld-Wolfen (AG Stendal, HRB 15164), vertr. d.: Jake Seal, 51 Kings Road, Hampshire GU341PC, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 13.05.2026 den zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen. Eventuell eingehende Widersprüche können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts des Amtsgerichts Dessau-Roßlau eingesehen werden. Die Anmeldeunterlagen liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in den Büroräumen des Insolvenzverwalters zur Einsicht aus. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 12.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 166/21 · FilmoTec GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 166/21
Wirksam am
17.12.2025
Registerbezug
Stendal, HRB 15164
2 IN 166/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FilmoTec GmbH, Röntgenstraße 3, 06766 Bitterfeld-Wolfen (AG Stendal, HRB 15164), vertr. d.: Jake Seal, 51 Kings Road, Hampshire GU341PC, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden. Zum Insolvenzverwalter ist der bisherige Sachwalter, Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Klausener Straße 23, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/5556840, Fax: 0391/5556849, E-Mail: magdeburg@floether-wissing.de, ernannt worden.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten.
Die Verwaltung des Vermögens wird dem Insolvenzverwalter übertragen.
Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu erfolgen.
Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen.
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden; Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 16.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 2 IN 166/21 · FilmoTec GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 166/21
Wirksam am
10.12.2024
Registerbezug
Stendal, HRB 15164
Geschäfts-Nr.: 2 IN 166/21. In dem Insolvenzverfahren FilmoTec GmbH, Röntgenstraße 3, 06766 Bitterfeld-Wolfen (AG Stendal, HRB 15164), vertr. d.: Jake Seal, 51 Kings Road, Hampshire GU341PC, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters durch Beschluss vom 05.12.2024 wie folgt festgesetzt worden:
xxx EUR Nettovergütung nach VO
(Bruchteil nach § 12a InsVV: 25% der Verg. d. Sachwalters)

xxx EUR Zuschläge gem. § 3 InsVV (30%)

xxx EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.

xxx EUR Auslagen zuzüglich

xxx EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.

xxx EUR Gesamtbetrag.

Dem Sachwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Klausener Straße 23, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/5556840, Fax: 0391/5556849, E-Mail: magdeburg@floether-wissing.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Das Amtsgericht Dessau-Roßlau bestellte Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther am 08.11.2021 zum Sachverständigen und am 01.02.2022 zum vorläufigen Sachwalter.
Mit Schriftsatz vom 07.08.2024 beantragte der vorläufige Sachverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und seiner Auslagen auf insgesamt xxx EUR.
Die Schuldnerin wurde zu dem Antrag gehört. Einwendungen sind nicht erhoben worden.
Nach erfolgter Zwischenverfügung und unter Berücksichtigung der Anmerkungen des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 23.10.2024 korrigierte der Antragsteller seinen Vergütungsantrag dahingehend, dass nun die Festsetzung seiner Vergütung und seiner Auslagen auf insgesamt xxx EUR beantragt wurde.
Die Vergütung des Sachwalters in der Eigenverwaltung gem. § 270b InsO i.V.m. § 274 Abs. 1 InsO richtet sich nach § 12a InsVV. Danach beträgt die Regelvergütung für die Tätigkeit eines vorläufigen Sachwalters 25% der Vergütung des Sachwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt. Der Sachwalter wiederum erhält in der Regel 60% der für den Insolvenzverwalter bestimmten Vergütung. Daraus ergibt sich für den vorläufigen Sachwalter eine Regelvergütung von 15% der Insolvenzverwaltervergütung.
Zu dieser Regelvergütung treten im vorliegenden Fall nach §§ 3, 10 InsVV Zuschläge von 30% (Gesamtbetrachtung) der Insolvenzverwaltervergütung, was insgesamt eine Vergütung von 45% der Regelvergütung des Insolvenzverwalters ergibt.
Die Berechnungsgrundlage ergibt sich aus § 12a InsVV und bemisst sich nach dem Wert des Vermögens, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters während des Eröffnungsverfahrens erstreckt. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Eigenverwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der Verfügungsbefugnis des eigenverwaltenden Schuldners unterliegt. Gemäß § 12a Abs. 1 S. 4 InsVV ist außer der freien Masse auch der Wert der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Gegenstände einzubeziehen, sofern sich der vorläufige Sachwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat.
Der vorläufige Sachwalter beantragt die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen ausgehend von einer Berechnungsmasse vom 472.810,35 EUR, was nicht zu beanstanden ist.
Wie bei der Vergütung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters und Sachwalters sind auch bei der Vergütung des vorläufigen Sachwalters Zu- und Abschläge bei der Vergütung vorzunehmen, wenn die Regelvergütung aufgrund der verfahrensbedingten Mehraufwendungen des vorläufigen Sachwalters nicht ausreicht, ihn für seine erbrachten Tätigkeiten in dem Verfahren adäquat zu ntschädigen.
Der Antragsteller macht für die Begleitung der Sanierungsbemühungen Zuschläge von 15% und für Konzerninsolvenz/gesellschaftsrechtliche Verflechtungen Zuschläge von 15% geltend, insgesamt also 30%.
Grundsätzlich gehört es nicht zu den Aufgaben eines vorläufigen Sachwalters, in eigener Zuständigkeit ein Sanierungskonzept zu erarbeiten.
Jedoch hat der vorläufige Sachwalter die von der Eigenverwaltung ausgearbeitete Szenarien zur Fortführung des Geschäftsbetriebes auf ihre Durchführbarkeit und die Auswirkungen auf die Quotenerwartungen der Gläubiger zu überprüfen. Hierzu gehört auch, dass der vorläufige Sachwalter die Eigenverwaltung der Schuldnerin im Rahmen seiner Überwachungs- und Kontrolltätigkeit beratend begleitet. Hierzu muss er sich rechtzeitig in die Erarbeitung der Konzepte einbinden lassen und rechtzeitig zu erkennen geben, welche erwogenen Maßnahmen nach seiner Auffassung möglich und welche geprüften Wege gangbar sind. Diese Überwachungsaufgabe hat zukunftsorientiert zu erfolgen. Einen besonderen Hauptbestandteil der Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters bestand vorliegend in der Stabilisierung der Abläufe der Produktions- und Lieferketten, insbesondere auch die Einbeziehung in Gesprächen mit zahlreichen Schlüssellieferanten, um die weitere Zusammenarbeit zu ihnen zu gewährleisten und die Geschäftsbeziehungen zu stärken. Ebenso wurden Prozessoptimierungen, beispielsweise in der Preiskalkulation durchgeführt und vom Antragsteller begleitet. Auch wurde ein sogenannter Dual Track M&A Prozess unter Einbeziehung des vorläufigen Sachwalters initiiert. Dieses umfassende Engagement trug dazu bei, dass die Geschäftstätigkeit des Unternehmens auch nach Verfahrenseröffnung aufrechterhalten wurde und die Sanierungschancen erhalten blieben. Erwähnenswert ist auch die die die Abstimmung mit der eigenverwaltenden Schuldnerin, hinsichtlich der Sanierung durch einen Insolvenzplan. Auch hier wurden unter Einbeziehung des Antragstellers bereits Maßnahmen und Tätigkeiten während der vorläufigen Eigenverwaltung abgestimmt und eingeleitet bzw. begonnen.

In diesem Rahmen ist die Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters hinsichtlich von Sanierungsbemühungen geeignet, dem Antragsteller den beantragten Zuschlag für die Begleitung der Sanierungsbemühungen von 15% zu gewähren und auch angemessen.
Ebenso ist der Zuschlag von 15 % für die Konzerninsolvenz/gesellschaftsrechtliche Verflechtungen zu gewähren, da es Ziel der Sanierungsbemühungen war und ist, die operativen Strukturen unter der bereits geschaffenen Holdingstruktur zu halten und weiterzuentwickeln.
Die geltend gemachte Auslagenpauschale und die Umsatzsteuer war gemäß §§ 10, 7 und 8 Abs. 3 InsVV festsetzungsfähig.
Dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters war deshalb vollumfänglich stattzugeben.
Der Masse darf somit insgesamt ein Betrag in Höhe von xxx EUR entnommen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung können auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu müssen das Rechtsmittel bzw. der Rechtsbehelf und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.

Amtsgericht Dessau-Roßlau, 05.12.2024.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 15164 HRB 15164: FilmoTec GmbH, Bitterfeld-Wolfen, Röntgenstraße 3, 06766 Bitterfeld-Wolfen OT Wolfen. Von Amts wegen berichtigt gemäß § 384 Abs. 2 FamFG, nun: Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en ver…
HRB 15164: FilmoTec GmbH, Bitterfeld-Wolfen, Röntgenstraße 3, 06766 Bitterfeld-Wolfen OT Wolfen. Von Amts wegen berichtigt gemäß § 384 Abs. 2 FamFG, nun: Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Von Amts wegen berichtigt gemäß § 384 Abs. 2 FamFG, nun: Liquidator: Seal, Jake, Hampshire / Großbritannien, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 01.04.2022 (Az. 2 IN 166/21) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin ist angeordnet. Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin mur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 2 IN 166/21 · FilmoTec GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 166/21
Wirksam am
01.04.2022
Registerbezug
Stendal, HRB 15164
2 IN 166/21: Über das Vermögen der FilmoTec GmbH, Röntgenstraße 3, 06766 Bitterfeld-Wolfen (AG Stendal, HRB 15164), vertr. d.: Jake Seal, 51 Kings Road, Hampshire GU341PC, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2022 um 09:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Es wurde Eigenverwaltung gemäß § 270 InsO angeordnet. Sachwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Klausener Straße 23, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/5556840, Fax: 0391/5556849, E-Mail: magdeburg@floether-wissing.de.
Insolvenzforderungen sind bis zum 25.05.2022 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Den Gläubigern wird aufgegeben, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, ob sie Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten unter Angabe von Gegenstand, Art und Entstehung des Sicherungsrechtes in Anspruch nehmen. Wer diese Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 28.06.2022 um 09:50 Uhr im Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Str. 33, Saal 112.
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Sachwalter und Eigenverwalter sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten werden.
Der Termin dient zugleich zur Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Sachwalters (§ 270 c InsO) oder gegebenenfalls des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
* eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 272 InsO)
* eine Beantragung der Zustimmungsbedürftigkeit nach § 277 InsO,
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO);
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Eigenverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Antragstellerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Antragstellerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 01.04.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 166/21 · FilmoTec GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 166/21
Wirksam am
01.02.2022
Registerbezug
Stendal, HRB 15164
Az.: AZ In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FilmoTec GmbH, Röntgenstraße 3, 06766 Bitterfeld-Wolfen (AG Stendal, HRB 15164), vertr. d.: Jake Seal, 51 Kings Road, Hampshire GU341PC, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), ist am 01.02.2022 zum vorläufigen Sachwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Klausener Straße 23, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/5556840, Fax: 0391/5556849, E-Mail: magdeburg@floether-wissing.de bestellt worden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 01.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 15164 HRB 15164: FilmoTec GmbH, Bitterfeld-Wolfen, Röntgenstraße 3, 06766 Bitterfeld-Wolfen OT Wolfen. Bestellt: Geschäftsführer: Seal, Jake, Hampshire / Großbritannien, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; m…
HRB 15164: FilmoTec GmbH, Bitterfeld-Wolfen, Röntgenstraße 3, 06766 Bitterfeld-Wolfen OT Wolfen. Bestellt: Geschäftsführer: Seal, Jake, Hampshire / Großbritannien, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Graf zu Eulenburg, Moritz Winrich Otto Jonas, Meerbusch, *XX.XX.XXXX; Dr. Grötsch, Georg Kurt, Mühldorf am Inn, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 15164 HRB 15164: FilmoTec GmbH, Bitterfeld-Wolfen, Röntgenstraße 3, 06766 Bitterfeld-Wolfen OT Wolfen. Einzelprokura: Koch, Katja, Bitterfeld-Wolfen OT Bitterfeld, *XX.XX.XXXX; Scharfe, Sebastian, Bitterfeld-Wolfe…
HRB 15164: FilmoTec GmbH, Bitterfeld-Wolfen, Röntgenstraße 3, 06766 Bitterfeld-Wolfen OT Wolfen. Einzelprokura: Koch, Katja, Bitterfeld-Wolfen OT Bitterfeld, *XX.XX.XXXX; Scharfe, Sebastian, Bitterfeld-Wolfen OT Bitterfeld, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 15164 HRB 15164: FilmoTec GmbH, Bitterfeld-Wolfen, Röntgenstraße 3, 06766 Bitterfeld-Wolfen OT Wolfen. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Dr. Grötsch, Georg Kurt, Mühldorf am Inn, *XX.XX.XXXX, …
HRB 15164: FilmoTec GmbH, Bitterfeld-Wolfen, Röntgenstraße 3, 06766 Bitterfeld-Wolfen OT Wolfen. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Dr. Grötsch, Georg Kurt, Mühldorf am Inn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 15164 HRB 15164: FilmoTec GmbH, Bitterfeld-Wolfen, Röntgenstraße 3, 06766 Bitterfeld-Wolfen OT Wolfen. Bestellt: Geschäftsführer: Graf zu Eulenburg, Moritz Winrich Otto Jonas, Meerbusch, *XX.XX.XXXX, einzelvertret…
HRB 15164: FilmoTec GmbH, Bitterfeld-Wolfen, Röntgenstraße 3, 06766 Bitterfeld-Wolfen OT Wolfen. Bestellt: Geschäftsführer: Graf zu Eulenburg, Moritz Winrich Otto Jonas, Meerbusch, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 15164 HRB 15164: FilmoTec GmbH, Bitterfeld-Wolfen, Röntgenstraße 3, 06766 Bitterfeld-Wolfen OT Wolfen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Redmann, Rainer Artur, Dessau-Roßlau, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Heinrich…
HRB 15164: FilmoTec GmbH, Bitterfeld-Wolfen, Röntgenstraße 3, 06766 Bitterfeld-Wolfen OT Wolfen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Redmann, Rainer Artur, Dessau-Roßlau, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Heinrich, Burkhard, Wolfen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 15164 HRB 15164: FilmoTec GmbH, Bitterfeld-Wolfen, Röntgenstraße 3, 06766 Bitterfeld-Wolfen OT Wolfen. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Grötsch, Georg Kurt, Mühldorf am Inn, *XX.XX.XXXX. Personenbezogene Daten geänd…
HRB 15164: FilmoTec GmbH, Bitterfeld-Wolfen, Röntgenstraße 3, 06766 Bitterfeld-Wolfen OT Wolfen. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Grötsch, Georg Kurt, Mühldorf am Inn, *XX.XX.XXXX. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Redmann, Rainer Artur, Dessau-Roßlau, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 15164 FilmoTec GmbH, Bitterfeld-Wolfen, Röntgenstraße, Areal A, Geb.415, 06766 Bitterfeld-Wolfen. Geändert: Geschäftsanschrift: Röntgenstraße 3, 06766 Bitterfeld-Wolfen OT Wolfen.
FilmoTec GmbH, Bitterfeld-Wolfen, Röntgenstraße, Areal A, Geb.415, 06766 Bitterfeld-Wolfen. Geändert: Geschäftsanschrift: Röntgenstraße 3, 06766 Bitterfeld-Wolfen OT Wolfen.
Veränderungen
HRB 15164 FilmoTec GmbH, Wolfen (Röntgenstraße,Areal A, Geb.415, 06766 Wolfen). Die Gesellschafterversammlung vom 04.10.2006 hat die Änderung der §§ 3 (Stammkapital), 6 (Gesellschafterversammlung), 9 (Verfügung über G…
FilmoTec GmbH, Wolfen (Röntgenstraße,Areal A, Geb.415, 06766 Wolfen). Die Gesellschafterversammlung vom 04.10.2006 hat die Änderung der §§ 3 (Stammkapital), 6 (Gesellschafterversammlung), 9 (Verfügung über Geschäftsanteile) der Satzung beschlossen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.