HRB 4773

Filiz Automatenaufstellung GmbH

Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) · Rheinland-Pfalz

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Karl-Legien-Str. 5, 67071 Ludwigshafen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Ludwigshafen/Rh.
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
01.08.2022
Datenstand
2025-02-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Binali Filiz

Ludwigshafen/Rh

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-02-05

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. KFK AutomatenaufStellung GmbH Ludwigsnafen/Rh.
  2. KFK Automatenaufstellung GmbH Ludwigshafen
  3. Filiz Automatenaufstellung GmbH Ludwigsnafen/Rh.

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist: a) die Aufstellung und Betreibung von Spielautomaten, b) die Anmietung, Anpachtung und die Vermietung und Verpachtung von Gaststätten, c) der Betrieb von Gaststätten, d) der Betrieb von Spielhallen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 b IN 151/25 Lu · Filiz Automatenaufstellung GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Ludwigshafen am Rhein
Aktenzeichen
3 b IN 151/25 Lu
Wirksam am
16.07.2025
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRB 4773
3 b IN 151/25 Lu

15.07.2025

Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht

Beschluss

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der

Filiz Automatenaufstellung GmbH, Karl-Legien-Straße 5, 67071 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 4773), vertreten durch den Liquidator Binali Filiz, Emy-Roeder-Straße 27, 68163 Mannheim

- Antragstellerin und Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Michael Harms, Bahnhofstraße 5, 97070 Würzburg,

an dem weiter beteiligt ist

Rechtsanwalt Fabrice Bruegel, Pabst | Lorenz + Partner PartG mbB, Theodor-Heuss-Anlage 12, 68165 Mannheim
- Sachverständiger -

hat das Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein durch Richter am Amtsgericht beschlossen:

1. Über das Vermögen der Antragstellerin wird mit Wirkung ab

Dienstag, 15. Juli 2025, 17:00 Uhr

das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:
Rechtsanwalt Fabrice Bruegel, Pabst | Lorenz + Partner PartG mbB, Theodor-Heuss-Anlage 12, 68165 Mannheim

3. Gemäß § 80 InsO geht das Recht der Antragstellerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über. Wer Verpflichtungen gegen die Antragstellerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Antragstellerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten.

4. Die Gläubiger der Antragstellerin werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Antragstellerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

5. Dies ist ein Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 EUInsVO, Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20.05.2015 (ABIEG L 141/19).

6. Gemäß § 5 Abs. 2 InsO wird das schriftliche Verfahren durchgeführt. Die Forderungen werden am 08.10.2025 geprüft. Anträge zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalters sowie über die in den §§ 35 Abs. 2, 66, 68, 100, 149, 157, 160, 162, 207 InsO bezeichneten Angelegenheiten und Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen schriftlich bis zu diesem Termin bei Gericht eingegangen sein. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis spätestens 18.08.2025 bei dem Insolvenzverwalter in zweifacher Ausfertigung anzumelden. Die angemeldeten Forderungen liegen ab dem 08.09.2025 und der Bericht des Insolvenzverwalters ab dem 3. Tag vor dem Termin auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären (§ 28 Abs. 4 InsO).
Gläubiger, deren Forderung im Prüfungstermin festgestellt wird, erhalten hierüber keine Benachrichtigung.

Im weiteren Verfahren erfolgen Bekanntmachungen nur noch unter www.insolvenzbekanntmachungen.de und können dort kostenfrei abgerufen werden (§ 9 Abs. 3 InsO).

Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.

Für die Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung in alter Fassung für Insolvenzanträge, die bis 31.6.2014 gestellt wurden, gilt das Vorstehende mit der Maßgabe, dass die Frist mit Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung zu laufen beginnt. Für Insolvenzanträge, die ab dem 1.7.2014 gestellt wurden, ist § 287a der Insolvenzordnung neuer Fassung anwendbar; hier gilt das Gleiche.

Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Des Weiteren wird auf die Erklärungspflicht zur evtl. Selbständigkeit der Schuldnerin gem. § 35 InsO hingewiesen.

Gründe:

Das Verfahren ist zu eröffnen. Nach den Ermittlungen des Gerichts ist die Schuldnerin insolvenzreif. Das Gericht stützt sich insoweit maßgeblich auf das schriftliche Sachverständigengutachten vom 15.07.2025 und die Angaben des Liquidators der Schuldnerin in den Antragsunterlagen.

Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig. Sie ist nicht mehr in der Lage, innerhalb einer Frist von drei Wochen ihre fälligen Verbindlichkeiten von mindestens x € auf höchstens zehn Prozent zurückzuführen, da kurzfristig liquidierbare Aktiva von nicht mehr als x € vorhanden sind; weitere Kreditierungsmöglichkeiten sind nicht ersichtlich.

Die zu erwartenden Verfahrenskosten von nicht mehr als x € können prognostisch durch eine freie Masse in Höhe von nicht weniger als x € gedeckt werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein,
Wittelsbachstraße 10
67061 Ludwigshafen am Rhein

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Zu Nr. 1-6 Richter am Amtsgericht
Zu Nr. 7 Rechtspflegerin

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 4773 HRB 4773:Filiz Automatenaufstellung GmbH, Ludwigshafen/Rh., Industriestr. 113, 67059 Ludwigshafen/Rh..Änderung der Geschäftsanschrift: Frankenhaler Str. 158, 67059 Ludwigshafen.
HRB 4773:Filiz Automatenaufstellung GmbH, Ludwigshafen/Rh., Industriestr. 113, 67059 Ludwigshafen/Rh..Änderung der Geschäftsanschrift: Frankenhaler Str. 158, 67059 Ludwigshafen.
Veränderungen
HRB 4773 Filiz Automatenaufstellung GmbH, Ludwigshafen/Rh., Industriestr. 113, 67059 Ludwigshafen/Rh..Die Gesellschafterversammlung vom 11.06.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des U…
Filiz Automatenaufstellung GmbH, Ludwigshafen/Rh., Industriestr. 113, 67059 Ludwigshafen/Rh..Die Gesellschafterversammlung vom 11.06.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Weiterhin hat die Gesellschafterversammlung vom 11.06.2008 die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) dahingehend beschlossen, das Ziffer 2. und 3. entfallen. Geschäftsanschrift: Industriestr. 113, 67059 Ludwigshafen/Rh. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist: a) die Aufstellung und Betreibung von Spielautomaten, b) die Anmietung, Anpachtung und die Vermietung und Verpachtung von Gaststätten, c) der Betrieb von Gaststätten, d) der Betrieb von Spielhallen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.