HRA 10020

fijala Hilfe zum Leben OHG

Amtsgericht Wiesbaden · Hessen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Wilhelm-Leuschner-Straße 32a, 65199 Wiesbaden

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Wiesbaden
Rechtsform
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Letzte Eintragung
04.10.2019
Datenstand
2025-10-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Andreas Lang

Wiesbaden

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Mike Goeb

Wiesbaden

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Thomas Jantz

Biebrich

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-09

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 95/19 · fijala Hilfe zum Leben OHG · Insolvenzgericht Wiesbaden
Insolvenzgericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 95/19
Wirksam am
14.04.2022
Registerbezug
Wiesbaden, HRA 10020
10 IN 95/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der fijala Hilfe zum Leben OHG, Malmedyer Straße 27, 65203 Wiesbaden, (Sitz: Wilhelm-Leuschner-Straße 32a, 65199 Wiesbaden) (AG Wiesbaden , HRA 10020), vertr. d.: 1. Mike Goeb, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Thomas Jantz, (persönlich haftender Gesellschafter), 3. Andreas Lang, (persönlich haftender Gesellschafter), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.08.2022 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Wiesbaden, 12.04.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 10 IN 95/19 · fijala Hilfe zum Leben OHG · Insolvenzgericht Wiesbaden
Insolvenzgericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 95/19
Wirksam am
06.09.2021
Registerbezug
Wiesbaden, HRA 10020
10 IN 95/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der fijala Hilfe zum Leben OHG, Malmedyer Straße 27, 65203 Wiesbaden, (Sitz: Wilhelm-Leuschner-Straße 32a, 65199 Wiesbaden) (AG Wiesbaden , HRA 10020), vertr. d.: 1. Mike Goeb, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Thomas Jantz, (persönlich haftender Gesellschafter), 3. Andreas Lang, (persönlich haftender Gesellschafter), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

fijala Hilfe zum Leben OHG, Malmedyer Straße 27, 65203 Wiesbaden, (Sitz: Wilhelm-Leuschner-Straße 32a, 65199 Wiesbaden) (AG Wiesbaden , HRA 10020),
vertreten durch:
1. Mike Goeb, (persönlich haftender Gesellschafter),
2. Thomas Jantz, (persönlich haftender Gesellschafter),
3. Andreas Lang, (persönlich haftender Gesellschafter),

wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:

XXXXX
€ Nettovergütung nach § 11 InsVV
XXXXX
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

XXXXX
€ Auslagen zuzüglich
XXXXX
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

XXXXX
€ Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069 959 110-0, Fax: 069 959 110-80, E-Mail: mail@hgw.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 08.07.2019 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet. Ihm steht daher eine Vergütung zu. Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 102.199,72 € ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von XXXXX €. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird.

XXXXX

Die Auslagen waren gem. § 8 InsVV festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

König
Rechtspfleger

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 03.09.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 10020 HRA 10020: fijala Hilfe zum Leben OHG, Wiesbaden, Wilhelm-Leuschner-Straße 32a, 65199 Wiesbaden. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRA 10020: fijala Hilfe zum Leben OHG, Wiesbaden, Wilhelm-Leuschner-Straße 32a, 65199 Wiesbaden. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 95/19 · fijala Hilfe zum Leben OHG · Insolvenzgericht Wiesbaden
Insolvenzgericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 95/19
Wirksam am
02.10.2019
Registerbezug
Wiesbaden, HRA 10020
10 IN 95/19: Über das Vermögen der fijala Hilfe zum Leben OHG, Malmedyer Straße
27, 65203 Wiesbaden, (Sitz: Wilhelm-Leuschner-Straße 32a, 65199 Wiesbaden) (AG
Wiesbaden , HRA 10020), vertr. d.: 1. Mike Goeb, (persönlich haftender
Gesellschafter), 2. Thomas Jantz, (persönlich haftender Gesellschafter), 3.
Andreas Lang, (persönlich haftender Gesellschafter), ist am 01.10.2019 um 10:20
Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24,
60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069 959 110-0, Fax: 069 959 110-80, E-Mail:
mail@hgw.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 14.11.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 05.12.2019, 10:30 Uhr, 1.018,
Justizzentrum, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden eine Gläubigerversammlung
zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der
angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden,
Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Wiesbaden, 02.10.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 10020 HRA 10020: fijala Hilfe zum Leben OHG, Wiesbaden, Wilhelm-Leuschner-Straße 32a, 65199 Wiesbaden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden (Az. 10 IN 95/19) vom 08.07.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwa…
HRA 10020: fijala Hilfe zum Leben OHG, Wiesbaden, Wilhelm-Leuschner-Straße 32a, 65199 Wiesbaden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden (Az. 10 IN 95/19) vom 08.07.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 95/19 · fijala Hilfe zum Leben OHG · Insolvenzgericht Wiesbaden
Insolvenzgericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 95/19
Wirksam am
08.07.2019
Registerbezug
Wiesbaden, HRA 10020
10 IN 95/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der fijala
Hilfe zum Leben OHG, Malmedyer Straße 27, 65203 Wiesbaden, (Sitz:
Wilhelm-Leuschner-Straße 32a, 65199 Wiesbaden) (AG Wiesbaden , HRA 10020),
vertr. d.: 1. Mike Goeb, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Thomas
Jantz, (persönlich haftender Gesellschafter), 3. Andreas Lang, (persönlich
haftender Gesellschafter), ist am 08.07.2019 um 10:15 Uhr die vorläufige
Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche,
Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069 959 110-0, Fax: 069 959
110-80, E-Mail: mail@hgw.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden,
Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Wiesbaden, 08.07.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 10020 HRA 10020: fijala Hilfe zum Leben OHG, Wiesbaden, Donnersbergstraße 13, 65187 Wiesbaden. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Wilhelm-Leuschner-Straße 32a, 65199 Wiesbaden.
HRA 10020: fijala Hilfe zum Leben OHG, Wiesbaden, Donnersbergstraße 13, 65187 Wiesbaden. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Wilhelm-Leuschner-Straße 32a, 65199 Wiesbaden.
Veränderungen
HRA 10020 HRA 10020: fijala Hilfe zum Leben OHG, Wiesbaden, Donnersbergstraße 13, 65187 Wiesbaden. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Lang, Andreas, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX. Ausgeschieden als Persönli…
HRA 10020: fijala Hilfe zum Leben OHG, Wiesbaden, Donnersbergstraße 13, 65187 Wiesbaden. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Lang, Andreas, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX. Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: Fiber, Sabine, Taunusstein, *XX.XX.XXXX; Laupitz, Andrea, Idstein, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRA 10020 fijala Hilfe zum Leben OHG, Wiesbaden, Donnersbergstraße 13, 65187 Wiesbaden. (Gegenstand: Einbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Betreuung hilfebedürftiger Menschen.). Offene Handelsgesell…
fijala Hilfe zum Leben OHG, Wiesbaden, Donnersbergstraße 13, 65187 Wiesbaden. (Gegenstand: Einbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Betreuung hilfebedürftiger Menschen.). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Donnersbergstraße 13, 65187 Wiesbaden. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: Fiber, Sabine, Taunusstein, *XX.XX.XXXX; Laupitz, Andrea, Idstein, *XX.XX.XXXX. Persönlich haftender Gesellschafter: Goeb, Mike, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX; Jantz, Thomas, Biebrich, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.