HRB 10040

Fiebig Sicherheitssysteme GmbH

Amtsgericht Neuruppin · Brandenburg

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Schwedt/Oder

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Schwedt/Oder
Datenstand
2024-12-31
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-31

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-26 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

3 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 203/26 · Fiebig Sicherheitssysteme GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 203/26
Wirksam am
03.08.2026
Registerbezug
Neuruppin, HRB 10040
15 IN 203/26

In dem Verfahren über den Antrag d.

Fiebig Sicherheitssysteme GmbH, Heinersdorfer Damm 61, 16303 Schwedt/Oder, vertreten durch die Geschäftsführerin Katrin Fiebig
Registergericht: Amtsgericht Neuruppin Register-Nr.: HRB 10040 NP
- Schuldnerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Es wird am 31.07.2026 zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21,22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Falk Eppert, Hindenburger Straße 2,
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen, soweit nicht deren Abtretung offengelegt wurde. Er wird ermächtigt, Auskünfte über die Vermögenslage der Schuldnerin bei Dritten (Banken, Versicherungen, Behörden, Vertragspartnern usw.) einzuholen. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Neuruppin
Karl-Marx-Straße 18 a
16816 Neuruppin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Neuruppin - Insolvenzgericht - 31.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 10040 NP HRB 10040 NP: Fiebig Sicherheitssysteme GmbH, Schwedt/Oder, Heinersdorfer Damm 61, 16303 Schwedt/Oder. Geschäftsanschrift: Heinersdorfer Damm 61, 16303 Schwedt/Oder
HRB 10040 NP: Fiebig Sicherheitssysteme GmbH, Schwedt/Oder, Heinersdorfer Damm 61, 16303 Schwedt/Oder. Geschäftsanschrift: Heinersdorfer Damm 61, 16303 Schwedt/Oder
Veränderungen
HRB 10040 NP HRB 10040 NP: Fiebig Sicherheitssysteme GmbH, Schwedt/Oder, Steinstr. 7 a, 16303 Schwedt/Oder. Aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung von Land-, Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken und zur Änderung von Vorschrif…
HRB 10040 NP: Fiebig Sicherheitssysteme GmbH, Schwedt/Oder, Steinstr. 7 a, 16303 Schwedt/Oder. Aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung von Land-, Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken und zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation vom 19. Dezember 2011 ist die Zuständigkeit auf das Amtsgericht Neuruppin übergegangen. Vormals Amtsgericht Frankfurt(Oder), HRB 6487 FF. Hier von Amts wegen unter neuer Registernummer eingetragen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.