HRB 5892
FH Holding Abwicklungs GmbH
aktuell 12 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Sulzbach-Rosenberg
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Registerdaten
- Sitz
- Sulzbach-Rosenberg
- Datenstand
- 2024-12-04
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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- Hiltl Holding GmbH Sulzbach-Rosenberg
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 5892 HRB 5892: FH Holding Abwicklungs GmbH, Sulzbach-Rosenberg, Asamstraße 6, 92237 Sulzbach-Rosenberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kränzle, Gerhard, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX; Schreiter, Carsten, München,…
HRB 5892 HRB 5892: Hiltl Holding GmbH, Sulzbach-Rosenberg, Asamstraße 6, 92237 Sulzbach-Rosenberg. Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2020 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma. Neue Firma: FH…
Vergütungsfestsetzung IN 182/20 · Hiltl Holding GmbH · Insolvenzgericht Amberg
- Insolvenzgericht
- Amberg
- Aktenzeichen
- IN 182/20
- Wirksam am
- 18.02.2021
- Registerbezug
- Amberg, HRB 5892
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 182/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hiltl Holding GmbH, Asamstraße 6, 92237 Sulzbach-Rosenberg, vertreten durch die
Geschäftsführer Kränzle Gerhard, geboren am XX.XX.XXXX, Asamstr. 6, 92237
Sulzbach-Rosenberg und Schreiter Carsten, geboren am XX.XX.XXXX, Asamstraße 6,
92237 Sulzbach-Rosenberg
Registergericht: Amtsgericht Amberg Register-Nr.: HRB 5892
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Gerloff Liebler, Nymphenburger Straße 4, 80335 München
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag der
Sachwalters.
Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14.12.2017 - IX ZB 65/16 sind
folgende Daten ohne die festgesetzten Beträge zu veröffentlichen:
Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung (hier: Sachwaltung) unterliegenden
Vermögenswert von 551.905,32 EUR beträgt die Vergütung gem. § 274 Abs. 1 InsO
i.V.m. §§ 12 ff der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV)
...................... (Regelvergütung).
An Auslagen wurde die Pauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der
Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- und die persönlichen Zustellungen
festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Amberg
Paulanerplatz 4
92224 Amberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Gegen diese Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen
Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung
eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200
Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Amberg
Paulanerplatz 4
92224 Amberg
oder bei dem
Landgericht Amberg
Regierungsstraße 8-10
92224 Amberg
einzulegen.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Amberg
Paulanerplatz 4
92224 Amberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde beziehungsweise die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder
durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eines der genannten Gerichte.
Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt
werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei
einem der oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist
nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerdeschrift beziehungsweise die Erinnerungsschrift muss die
Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde beziehungsweise Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Amberg - Insolvenzgericht - 18.02.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 5892 HRB 5892: Hiltl Holding GmbH, Sulzbach-Rosenberg, Asamstraße 6, 92237 Sulzbach-Rosenberg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Amberg vom 27.11.2020 (Az. IN 182/20) wurde die Anordnung der Eigenverwaltung durch …
Insolvenzbekanntmachung IN 182/20 · Hiltl Holding GmbH · Insolvenzgericht Amberg
- Insolvenzgericht
- Amberg
- Aktenzeichen
- IN 182/20
- Wirksam am
- 27.11.2020
- Registerbezug
- Amberg, HRB 5892
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hiltl Holding GmbH, Asamstraße 6, 92237 Sulzbach-Rosenberg, vertreten durch die
Geschäftsführer Kränzle Gerhard, geboren am XX.XX.XXXX, Asamstr. 6, 92237
Sulzbach-Rosenberg und Schreiter Carsten, geboren am XX.XX.XXXX, Asamstraße 6,
92237 Sulzbach-Rosenberg
Registergericht: Amtsgericht Amberg Register-Nr.: HRB 5892
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Gerloff Liebler, Nymphenburger Straße 4, 80335 München
1. Die Anordnung der Eigenverwaltung wird am 27.11.2020 um 12 Uhr auf Antrag
der Schuldnerin aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 3 InsO.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Volker Böhm
Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg
Telefon: +49( (911) 600 79 161, Fax: +49 (911) 600 79 10
nbg@schubra.de
bestellt.
3. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
4. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen. Ausgenommen sind die
Zustellungen gerichtlicher Entscheidungen an die Schuldnerin; diese erfolgen
durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Amberg
Paulanerplatz 4
92224 Amberg
einzulegen.
Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an
die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den
Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend.
Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die
Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 3 Tage nach Aufgabe
zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass
ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen
ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt
werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38
Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen
allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten
Werktages.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie
ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Amberg - Insolvenzgericht - 27.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 182/20 · Hiltl Holding GmbH · Insolvenzgericht Amberg
- Insolvenzgericht
- Amberg
- Aktenzeichen
- IN 182/20
- Wirksam am
- 13.11.2020
- Registerbezug
- Amberg, HRB 5892
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hiltl Holding GmbH, Asamstraße 6, 92237 Sulzbach-Rosenberg, vertreten durch die
Geschäftsführer Kränzle Gerhard, geboren am XX.XX.XXXX, Asamstr. 6, 92237
Sulzbach-Rosenberg und Schreiter Carsten, geboren am XX.XX.XXXX, Asamstraße 6,
92237 Sulzbach-Rosenberg
Registergericht: Amtsgericht Amberg Register-Nr.: HRB 5892
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Gerloff Liebler, Nymphenburger Straße 4, 80335 München
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Freihändige
Veräußerung der bebauten Gewerbeimmobilien der Schuldnerin in
Sulzbach-Rosenberg, Asamstr. 4 und Dieselstr. 9.
Veräußerung sämtlicher Marken- und Schutzrechte der Schuldnerin, Führung von
Rechtsstreiten und Abschluss von Rechtsstreiten durch den Vergleich jeweils
nach pflichtgemäßen Ermessen.
wird bestimmt auf
Montag, 30.11.2020, 10:00 Uhr, Sitzungssaal B115, 1. Stock, Paulanerplatz 4,
Nebengebäude, 92224 Amberg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Amberg - Insolvenzgericht - 12.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 5892 HRB 5892: Hiltl Holding GmbH, Sulzbach-Rosenberg, Asamstraße 6, 92237 Sulzbach-Rosenberg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Amberg vom 01.09.2020 (Az. IN 182/20) das Ins…
Insolvenzbekanntmachung IN 182/20 · Hiltl Holding GmbH · Insolvenzgericht Amberg
- Insolvenzgericht
- Amberg
- Aktenzeichen
- IN 182/20
- Wirksam am
- 01.09.2020
- Registerbezug
- Amberg, HRB 5892
In dem Verfahren über den Antrag d.
Hiltl Holding GmbH, Asamstraße 6, 92237 Sulzbach-Rosenberg, vertreten durch die
Geschäftsführer Kränzle Gerhard, geboren am XX.XX.XXXX, Asamstr. 6, 92237
Sulzbach-Rosenberg und Schreiter Carsten, geboren am XX.XX.XXXX, Asamstraße 6,
92237 Sulzbach-Rosenberg
Registergericht: Amtsgericht Amberg Register-Nr.: HRB 5892
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Gerloff Liebler, Nymphenburger Straße 4, 80335 München
Geschäftszweig: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen
Unternehmen sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten und das entgeltliche
Erbringen von Dienstleistungen, insbesondere von Beratungsleistungen und
Managementleistungen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.09.2020 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Volker Böhm
Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg
Telefon: +49( (911) 600 79 161
Telefax: +49 (911) 600 79 10
Email: nbg@schubra.de
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 30.10.2020 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
5. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.11.2020 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters,
über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157
(Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 272 (Aufhebung einer
Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen) und 277
(Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 30.10.2020,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren
vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 24.06.2020 beim Insolvenzgericht Amberg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Amberg
Paulanerplatz 4
92224 Amberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Amberg - Insolvenzgericht - 01.09.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 5892 HRB 5892: Hiltl Holding GmbH, Sulzbach-Rosenberg, Asamstraße 6, 92237 Sulzbach-Rosenberg. Personendaten (Wohnort) geändert und ausgeschieden: Geschäftsführer: Wölfer, Andreas, Rottach-Egern, *XX.XX.XXXX. Pro…
HRB 5892 HRB 5892: Hiltl Holding GmbH, Sulzbach-Rosenberg, Asamstraße 6, 92237 Sulzbach-Rosenberg. Bestellt: Geschäftsführer: Kränzle, Gerhard, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaf…
HRB 5892 HRB 5892: Hiltl Holding GmbH, Sulzbach-Rosenberg, Asamstraße 6, 92237 Sulzbach-Rosenberg. Die Gesellschafterversammlung vom 15.01.2019 hat die Änderung des § 16 (Jahresabschlüsse) des Gesellschaftsvertrages …
HRB 5892 HRB 5892: Hiltl Holding GmbH, Sulzbach-Rosenberg, Asamstraße 6, 92237 Sulzbach-Rosenberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.07.2015, zuletzt geändert am 14.12.2015. Die Gesel…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.