HRA 1654

FH Abwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG

Amtsgericht Amberg · Bayern

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Asamstr. 6, 92237 Sulzbach-Rosenberg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Sulzbach-Rosenberg
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
21.12.2020
Datenstand
2025-09-29
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Fritz Hiltl Hosenfabrik Verwaltungs-GmbH

Sulzbach-Rosenberg

mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit der Fritz Hiltl Hosenfabrik Verwaltungs-GmbH Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Kommanditist(in)

Hiltl Holding GmbH

Sulzbach-Rosenberg

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-30

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-07-28 Chronologischen Auszug ansehen
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Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

8 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-09-29 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Fritz Hiltl Hosenfabrik GmbH & Co. Sulzbach-Rosenberg
  2. Fritz Hiltl Hosenfabrik GmbH & Co. KG Sulzbach-Rosenberg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 183/20 · FH Abwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Amberg
Insolvenzgericht
Amberg
Aktenzeichen
IN 183/20
Wirksam am
09.03.2021
Registerbezug
Amberg, HRA 1654
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

IN 183/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

FH Abwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG, vertreten durch d. Geschäftsführer,
(vormals Fritz Hiltl Hosenfabrik GmbH & Co. KG), Asamstraße 6, 92237
Sulzbach-Rosenberg
Registergericht: Amtsgericht Amberg Register-Nr.: HRA 1654
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die Auslagen der Sparkasse Hannover für die Tätigkeit als
Mitglied des Gläubigerausschusses wurden gemäß dem Antrag des
Gläubigerausschussmitglieds festgesetzt nach den §§ 17 und 18 InsVV.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Amberg
Paulanerplatz 4
92224 Amberg
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Amberg
Paulanerplatz 4
92224 Amberg
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Amberg - Insolvenzgericht - 08.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 1654 HRA 1654: Fritz Hiltl Hosenfabrik GmbH & Co. KG, Sulzbach-Rosenberg, Asamstr. 6, 92237 Sulzbach-Rosenberg. Firma geändert, nun: FH Abwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG.
HRA 1654: Fritz Hiltl Hosenfabrik GmbH & Co. KG, Sulzbach-Rosenberg, Asamstr. 6, 92237 Sulzbach-Rosenberg. Firma geändert, nun: FH Abwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG.
Veränderungen
HRA 1654 HRA 1654: Fritz Hiltl Hosenfabrik GmbH & Co. KG, Sulzbach-Rosenberg, Asamstr. 6, 92237 Sulzbach-Rosenberg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Amberg vom 27.11.2020 (Az. IN 183/20) wurde die Anordnung der Eigen…
HRA 1654: Fritz Hiltl Hosenfabrik GmbH & Co. KG, Sulzbach-Rosenberg, Asamstr. 6, 92237 Sulzbach-Rosenberg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Amberg vom 27.11.2020 (Az. IN 183/20) wurde die Anordnung der Eigenverwaltung durch die Schuldnerin aufgehoben.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 183/20 · FH Abwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Amberg
Insolvenzgericht
Amberg
Aktenzeichen
IN 183/20
Wirksam am
27.11.2020
Registerbezug
Amberg, HRA 1654
IN 183/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Fritz Hiltl Hosenfabrik GmbH & Co. KG., Asamstraße 6, 92237 Sulzbach-Rosenberg,
vertreten durch die Gesellschafterin Fritz Hiltl Hosenfabrik Verwaltungs-GmbH,
Asamstraße 6, 92237 Sulzbach-Rosenberg, diese vertreten durch die
Geschäftsführer Kränzle Gerhard, geboren am XX.XX.XXXX, Asamstr. 6, 92237
Sulzbach-Rosenberg und Schreiter Carsten, geboren am XX.XX.XXXX, Asamstraße 6,
92237 Sulzbach-Rosenberg
Registergericht: Amtsgericht Amberg Register-Nr.: HRA 1654
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Gerloff Liebler, Nymphenburger Straße 4, 80335 München

1. Die Anordnung der Eigenverwaltung wird am 27.11.2020 um 12.00 Uhr auf Antrag
der Schuldnerin aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 3 InsO.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Volker Böhm
Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg
Telefon: +49( (911) 600 79 161, Fax: +49 (911) 600 79 10
nbg@schubra.de
bestellt.
3. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
4. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen. Ausgenommen sind die
Zustellungen gerichtlicher Entscheidungen an die Schuldnerin; diese erfolgen
durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Amberg
Paulanerplatz 4
92224 Amberg
einzulegen.

Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an
die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den
Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend.
Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die
Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 3 Tage nach Aufgabe
zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass
ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen
ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt
werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38
Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen
allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten
Werktages.

Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.

Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie
ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Erinnerung soll begründet werden.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Amberg - Insolvenzgericht - 27.11.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 1654 HRA 1654: Fritz Hiltl Hosenfabrik GmbH & Co. KG, Sulzbach-Rosenberg, Asamstr. 6, 92237 Sulzbach-Rosenberg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Amberg vom 01.09.2020 (Az. I…
HRA 1654: Fritz Hiltl Hosenfabrik GmbH & Co. KG, Sulzbach-Rosenberg, Asamstr. 6, 92237 Sulzbach-Rosenberg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Amberg vom 01.09.2020 (Az. IN 183/20) das Insolvenzverfahren eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143 HGB.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 183/20 · FH Abwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Amberg
Insolvenzgericht
Amberg
Aktenzeichen
IN 183/20
Wirksam am
01.09.2020
Registerbezug
Amberg, HRA 1654
IN 183/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

Fritz Hiltl Hosenfabrik GmbH & Co. KG., Asamstraße 6, 92237 Sulzbach-Rosenberg,
vertreten durch die Gesellschafterin Fritz Hiltl Hosenfabrik Verwaltungs-GmbH,
Asamstraße 6, 92237 Sulzbach-Rosenberg, diese vertreten durch die
Geschäftsführer Kränzle Gerhard, geboren am XX.XX.XXXX, Asamstr. 6, 92237
Sulzbach-Rosenberg und Schreiter Carsten, geboren am XX.XX.XXXX, Asamstraße 6,
92237 Sulzbach-Rosenberg
Registergericht: Amtsgericht Amberg Register-Nr.: HRA 1654
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Gerloff Liebler, Nymphenburger Straße 4, 80335 München
Geschäftszweig: Fertigung und Vertrieb von hochwertigen Herrenhosen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.09.2020 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Volker Böhm
Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg
Telefon: +49( (911) 600 79 161
Telefax: +49 (911) 600 79 10
Email: nbg@schubra.de
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 27.10.2020 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Beibehaltung eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung
des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung
eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 159 (Entscheidung
über die Verwertung der Insolvenzmasse, 160 Abs. 2 Nr. 1 (Entscheidung über die
Veräußerung des Geschäftsbetriebes als Ganzen, 162 (Entscheidung über die
Veräußerung des Geschäftsbetriebes oder von Teilen davon an besonders
Interessierte, 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame
Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch
Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen
Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt
auf
Dienstag, 17.11.2020, 11:00 Uhr,
Ringtheater, Spitalgraben 2a, 92224 Amberg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 17.11.2020, 11:00 Uhr,
Ringtheater, Spitalgraben 2a, 92224 Amberg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
|Sparkasse Hannover
Raschplatz 4, 30161 Hannover

|Herr Werner Sperber
Kirchenweg 1, 92268 Etzelwang / Kirchenreinbach

|Barth & Co Spedition GmbH & Co. KG
Lindberghstraße 8, 85399 Hallbergmoos

9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren
vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 24.06.2020 beim Insolvenzgericht Amberg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Amberg
Paulanerplatz 4
92224 Amberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Amberg - Insolvenzgericht - 01.09.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 1654 HRA 1654: Fritz Hiltl Hosenfabrik GmbH & Co., Sulzbach-Rosenberg, Asamstr. 6, 92237 Sulzbach-Rosenberg. Firma um Rechtsformzusatz ergänzt, nun: Fritz Hiltl Hosenfabrik GmbH & Co. KG.
HRA 1654: Fritz Hiltl Hosenfabrik GmbH & Co., Sulzbach-Rosenberg, Asamstr. 6, 92237 Sulzbach-Rosenberg. Firma um Rechtsformzusatz ergänzt, nun: Fritz Hiltl Hosenfabrik GmbH & Co. KG.
Veränderungen
HRA 1654 HRA 1654: Fritz Hiltl Hosenfabrik GmbH & Co., Sulzbach-Rosenberg, Asamstr. 6, 92237 Sulzbach-Rosenberg. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Fritz Hiltl Hosenfabrik Verwalt…
HRA 1654: Fritz Hiltl Hosenfabrik GmbH & Co., Sulzbach-Rosenberg, Asamstr. 6, 92237 Sulzbach-Rosenberg. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Fritz Hiltl Hosenfabrik Verwaltungs-GmbH, Sulzbach-Rosenberg (AG Amberg HRB 1229), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit der Fritz Hiltl Hosenfabrik Verwaltungs-GmbH Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.