HRB 28258
FEXCOM GmbH
aktuell 18 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Leipzig
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Registerdaten
- Sitz
- Leipzig
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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- FOTO-Express GmbH Leipzig
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 405 IN 1297/20 · FEXCOM GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 1297/20
- Wirksam am
- 19.11.2024
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 28258
Aktenzeichen: 405 IN 1297/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FEXCOM GmbH, Stöhrerstraße 17, 04347 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 28258
vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Anders
vertreten durch den Geschäftsführer Davut Sahin
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 02.01.2025 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 1297/20 · FEXCOM GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 1297/20
- Wirksam am
- 28.09.2023
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 28258
Aktenzeichen: 405 IN 1297/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FEXCOM GmbH, Stöhrerstraße 17, 04347 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 28258
vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Anders
vertreten durch den Geschäftsführer Davut Sahin
- wurde die Vergütung eines der Mitglieder des Gläubigerausschusses
für den Zeitraum der vorläufigen Tätigkeit (27.10.2020 bis 28.12.2020) und gesondert für den Zeitraum der Tätigkeit ab Eröffnung (28.12.2020) bis Abbestellung (17.03.2021) jeweils am 28.09.2023 festgesetzt auf
Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Auszug aus den Gründen:
Es wurde eine Vergütung nach Zeitstunden im Rahmen der Stundensätze nach § 17 Abs. 1 InsVV gewährt.
Die Anzahl der Stunden und die Höhe des Stundensatzes waren im Hinblick auf die verfahrensrechtlichen Besonderheiten angemessen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Beschlüsse liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 1297/20 · FEXCOM GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 1297/20
- Wirksam am
- 23.06.2023
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 28258
Aktenzeichen: 405 IN 1297/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FEXCOM GmbH, Stöhrerstraße 17, 04347 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 28258
vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Anders
vertreten durch den Geschäftsführer Davut Sahin
- wurde die Vergütung eines der Mitglieder des Gläubigerausschusses
für den Zeitraum der vorläufigen Tätigkeit (27.10.2020 bis 28.12.2020) und gesondert für den Zeitraum der Tätigkeit ab Eröffnung bis Abbestellung jeweils am 23.06.2023 festgesetzt auf
Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Auszug aus den Gründen:
Es wurde eine Vergütung nach Zeitstunden im Rahmen der Stundensätze nach § 17 Abs. 1 InsVV gewährt.
Die Anzahl der Stunden und die Höhe des Stundensatzes waren im Hinblick auf die verfahrensrechtlichen Besonderheiten angemessen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 1297/20 · FEXCOM GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 1297/20
- Wirksam am
- 13.06.2023
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 28258
Aktenzeichen: 405 IN 1297/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FEXCOM GmbH, Stöhrerstraße 17, 04347 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 28258
vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Anders
vertreten durch den Geschäftsführer Davut Sahin
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
1.) Genehmigung der Gläubiger nach § 160 InsO zur Führung eines Rechtsstreites gegen die Demmler & Streuber GbR wegen Herausgabe des Grundstücks Stöhrerstraße 17 in Leipzig bzw. Leistung von Wertersatz gemäß §§ 129, 133 Abs. 1 und 4 InsO und auf Rückzahlung anfechtbar erlangter Beträge von 70.175 EUR gemäß §§ 129, 133 Abs. 1 und 4 InsO, einschließlich des Rechtes den Rechtsstreit vergleichsweise beizulegen
2.) Genehmigung der Gläubiger nach § 160 InsO, dass der Verwalter weitere Rechtsstreite, insbesondere gegen sogenannte Anfechtungsgegner mit erheblichem Streitwert anhängig machen und ggf. vergleichsweise beenden kann (Erweiterung des bisherigen Beschlusses der Gläubigerversammlung vom 17.03.2021)
beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf: Dienstag, 08.08.2023, 14:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 405 IN 1297/20 · FEXCOM GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 1297/20
- Wirksam am
- 27.08.2021
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 28258
vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Anders
vertreten durch den Geschäftsführer Davut Sahin
- wurde die Prüfung der unter lfd. Nr. 217 und 406 der Tabelle angemeldeten Forderungen, welche durch den bestellten Sonderverwalter zu prüfen sind, sowie die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, der Sonderverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 05.10.2021 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
405 IN 1297/20 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 27.08.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 1297/20 · FEXCOM GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 1297/20
- Wirksam am
- 26.05.2021
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 28258
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FEXCOM GmbH, Stöhrerstraße 17,
04347 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 28258
vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Anders
vertreten durch den Geschäftsführer Davut Sahin
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 25.05.2021 die
Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
405 IN 1297/20 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 25.05.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 28258 HRB 28258: FEXCOM GmbH, Leipzig, Stöhrerstraße 17, 04347 Leipzig. Prokura erloschen, gemäß § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen eingetragen: Schicke, Jörg, Tauche, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgelöst. V…
Forderungsprüfung 405 IN 1297/20 · FEXCOM GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 1297/20
- Wirksam am
- 28.12.2020
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 28258
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FEXCOM GmbH, Stöhrerstraße 17,
04347 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 28258
vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Anders
vertreten durch den Geschäftsführer Davut Sahin
- wurde am 28.12.2020 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Joachim M. E. Voigt-Salus, Großer Brockhaus 1, 04103 Leipzig,
Telefon geschäftlich: 0341 231780 Telefax: 0341 23178222 Email geschäftlich:
joachim.voigt-salus@voigtsalus.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
17.02.2021 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines
Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens gemäß § 157 Satz 1 InsO
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur
Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|die Beschlussfassung über die Eigenverwaltung i.S.v. §§ 271, 272 InsO
|die Beauftragung eines Insolvenzplanes gemäß §§ 157 Satz 2, 218 Abs.2 InsO
wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Mittwoch, 17.03.2021, 13:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht
Leipzig anberaumt auf Mittwoch, 17.03.2021, 13:00 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. OG,
Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.
Bis zur ersten Gläubigerversammlung wird vorläufig ein Gläubigerausschuss
eingesetzt.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden
Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen
bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
einzulegen.
In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die
Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig
eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe
zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im
Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die
Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag
der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur
Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als
bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen
werden.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden;
die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem
oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
405 IN 1297/20 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 28.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 1297/20 · FEXCOM GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 1297/20
- Wirksam am
- 14.12.2020
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 28258
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der FEXCOM GmbH,
Stöhrerstraße 17, 04347 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 28258
vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Anders
vertreten durch den Geschäftsführer Davut Sahin
ergeht am 14.12.2020 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 14.12.2020 um
08:50 Uhr die starke vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
2. Zum starken vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Joachim M. E. Voigt-Salus
Großer Brockhaus 1
04103 Leipzig
Telefon geschäftlich: 0341 231780
Telefax: 0341 23178222
Email geschäftlich: joachim.voigt-salus@voigtsalus.de
bestellt.
3. Der Schuldnerin wird verboten, über Gegenstände ihres Vermögens zu
verfügen (allgemeines Verfügungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative
InsO). Die Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin wird auf den
vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen.
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe,
5. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, Vermögen zu sichern
und zu erhalten. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in
Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von
ihm für die zukünftige Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen.
Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den vorläufigen
Insolvenzverwalter zu leisten.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der
Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus
behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und
Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden,
Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher
und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen
(§ 22 Abs. 2 InsO).
Gründe:
Die Anodnung der starken vorläufigen Insolvenzverwaltung ist zur
Aufrechterhaltung des
Geschäftsbetriebs erforderlich.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden
Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen
bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
einzulegen.
In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die
Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig
eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe
zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im
Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die
Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag
der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur
Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als
bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen
werden.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden;
die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem
oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
405 IN 1297/20 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 14.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 1297/20 · FEXCOM GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 1297/20
- Wirksam am
- 27.10.2020
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 28258
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der FEXCOM GmbH,
Stöhrerstraße 17, 04347 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 28258
vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Anders
vertreten durch den Geschäftsführer Davut Sahin
ergeht am 27.10.2020 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 27.10.2020 um
11:08 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Joachim M. E. Voigt-Salus
Großer Brockhaus 1
04103 Leipzig
Telefon geschäftlich: 0341 231780
Telefax: 0341 23178222
Email geschäftlich: joachim.voigt-salus@voigtsalus.de
bestellt.
3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur
noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner
Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die
Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu
sichern und zu erhalten.
5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu
nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die
Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben
davon unberührt.
6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter
leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der
Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus
behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und
Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden,
Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher
und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen
(§ 22 Abs. 2 InsO).
9. Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung,
einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung
werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen
sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche
Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung
neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung
der Vermögensauskunft.
10. Es ist ein Gutachten darüber zu erstellen, ob die Schuldnerin
überschuldet und/oder zahlungsunfähig ist bzw. ob Zahlungsunfähigkeit droht,
welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
bestehen und ob das Vermögen zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens
ausreicht (§ 5 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Zusammen mit dem Gutachten sollen dem Gericht vorgelegt werden:
- ein Stammdatenblatt mit den persönlichen Daten der Schuldnerin
(gegebenenfalls sämtliche frühere Firmennamen, ladungsfähige Anschrift),
Angaben zu Bankverbindungen, Versicherungsverträgen, Immobilienvermögen,
Angaben zu Vermögen aus deren [vormaliger] selbstständigen Tätigkeit
(Firmenbezeichnung[en], Firmenan- schrift[en], Datum der Einstellung des
Geschäftsbetriebs, Arbeitnehmer, Lohn-/Gehaltsrückstände), Angaben zu den am
Verfahren beteiligten institutionellen Gläubiger (Finanzamt/Finanzämter;
Krankenkasse/n, Berufsgenossenschaft) sowie Angaben der Anzahl der am Verfahren
beteiligten Gläubiger, der Gesamtverbindlichkeiten ohne und mit
Absonderungsrechten, des Wertes des Vermögens, der freien und der freien
liquiden Masse.
- ein Verzeichnis der von der Schuldnerin angegebenen und der ergänzend
ermittelten am Verfahren beteiligten Gläubiger und deren Forderungen
gegebenenfalls nebst der Erklärung der Richtigkeit und Vollständigkeit, wenn
nicht die Schuldnerin bereits dem Gericht ein Gläubiger- und
Forderungsverzeichnis vorgelegt hat oder vorlegt.
Mit der Erstellung des Gutachtens wird
Rechtsanwalt
Joachim M. E. Voigt-Salus
Großer Brockhaus 1
04103 Leipzig
beauftragt.
Dem Sachverständigen ist ungehindert Zutritt zu den Geschäftsräumen und
Einsicht in die Geschäftsunterlagen und sonstige Unterlagen zu gewähren und
Zutritt zu allen Vermögenswerten zu gestatten.
Der Sachverständige ist berechtigt, die zur Erfüllung seiner Aufgaben
erforderlichen Auskünfte Dritter, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten,
einzuziehen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn
der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen,
oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsver kehr/index.php aufgerufen werden.
405 IN 1297/20 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 27.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 28258 HRB 28258: FEXCOM GmbH, Leipzig, Stöhrerstraße 17, 04347 Leipzig. Prokura erloschen: Danielsen, Jan Max Friedrich, Langenhagen, *XX.XX.XXXX.
HRB 28258 HRB 28258: FEXCOM GmbH, Leipzig, Stöhrerstraße 17, 04347 Leipzig. Bestellt: Geschäftsführer: Sahin, Davut, Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft…
HRB 28258 HRB 28258: FEXCOM GmbH, Leipzig, Stöhrerstraße 17, 04347 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Streuber, René, Leipzig, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Danielsen, Jan Max Friedrich, Langenhagen, *XX.XX.XXXX; …
HRB 28258 HRB 28258: FEXCOM GmbH, Leipzig, Stöhrerstraße 17, 04347 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Demmler, Frank, Dessau-Roßlau, *XX.XX.XXXX.
HRB 28258 HRB 28258: FEXCOM GmbH, Leipzig, Stöhrerstraße 17, 04347 Leipzig. Prokura erloschen: Demmer, Frank Josef, Fürstenfeldbruck, *XX.XX.XXXX.
HRB 28258 HRB 28258:FOTO-Express GmbH, Leipzig, Stöhrerstraße 17, 04347 Leipzig.Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2014 hat die Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: FEXCOM …
HRB 28258 HRB 28258:FOTO-Express GmbH, Leipzig, Stöhrerstraße 17, 04347 Leipzig.Wohnort von Amts wegen berichtigt: Geschäftsführer: Anders, Steffen, Leipzig, *XX.XX.XXXX; Streuber, René, Leipzig, *XX.XX.XXXX, jeweils …
HRB 28258 FOTO-Express GmbH, Leipzig, Stöhrerstraße 17, 04347 Leipzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.04.1993 zuletzt geändert am 11.07.2000. Die Gesellschafterversammlung vom 01.03…
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