HRB 22534
Festwerk GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Theo-Erhardt-Straße 3, 56070 KoblenzGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Koblenz
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 24.04.2019
- Datenstand
- 2025-10-09
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Erik Lanser
Koblenz
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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7 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
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Abrufstand 2025-10-09 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Cateringservice.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 57/19 · Festwerk GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 57/19
- Wirksam am
- 05.06.2026
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 22534
56068 Koblenz, 01.06.2026
Das Amtsgericht - Abt.21
21 IN 57/19
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 21 IN 57/19 · Festwerk GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 57/19
- Wirksam am
- 05.06.2026
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 22534
Der Stichtag dient zur:
1. Überprüfung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
2. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis;
3. Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
4. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
5. Anhörung der Gläubiger hinsichtlich der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens wegen Masselosigkeit nach § 207 InsO.
Die Einstellung nach § 207 InsO kann durch die Zahlung eines Kostenvorschusses i.H.v. 3.000,00 € abgewendet werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
einzulegen.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
56068 Koblenz, 01.06.2026
Das Amtsgericht - Abt 21
21 IN 57/19
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 21 IN 57/19 · Festwerk GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 57/19
- Wirksam am
- 05.06.2026
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 22534
xxx €
und der Auslagensatz auf
xxx €
jeweils zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer i.H.v. xxx €
insgesamt auf xxx € festgesetzt.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Durch Beschluss vom 15.04.2019 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe zum Insolvenzverwalter bestellt worden.
Mit Schreiben vom 06.05.2026 beantragt der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und seiner Auslagen.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Die Masse beträgt 5.091,97 €.
Nach § 2 InsVV erhält der Insolvenzverwalter in der Regel von den ersten 35.000 Euro der Insolvenzmasse 40 Prozent, von dem Mehrbetrag bis zu 70.000 Euro 26 Prozent, von dem Mehrbetrag bis zu 350.000 Euro 7,5 Prozent, von dem Mehrbetrag bis zu 700.000 Euro 3,3 Prozent, von dem Mehrbetrag bis zu 35.000.000 Euro 2,2 Prozent, von dem Mehrbetrag bis zu 70.000.000 Euro 1,1 Prozent, von dem Mehrbetrag bis zu 350.000.000 Euro 0,5 Prozent, von dem Mehrbetrag bis zu 700.000.000 Euro 0,4 Prozent und von dem darüber hinausgehenden Betrag 0,2 Prozent.
Die Vergütung errechnet sich wie folgt:
40 % aus 5.091,97 € 2.036,79 €
Nach § 3 InsVV ist ein Zuschlag auf die Verwaltervergütung zuzubilligen bei einer erheblichen Abweichung vom Regelfall.
Hier berechtigen folgende Umstände zu einer Erhöhung der Vergütung:
25 % Zuschlag zur Regelvergütung wegen schwieriger und umfangreiche Anspruchsdurchsetzung gegen einen Drittschuldner; lange Verfahrensdauer bei gleichzeitiger Massearmut
Wegen der Einzelheiten wird auf die Ausführungen in dem Schlussbericht verwiesen.
Unter Berücksichtigung der dargelegten Erhöhungskritierien wird daher für das vorliegende Verfahren ein Zuschlag von 25% der oben berechneten Vergütung für angemessen angesehen.
Der Insolvenzverwalter macht eine Gesamtvergütung in Höhe von xxx € geltend, diese entspricht dem anerkannten Zuschlag und die Vergütung ist daher in der beantragten Höhe festzusetzen.
Daneben stehen dem Insolvenzverwalter die Erstattung der Auslagen und die Geltendmachung der Umsatzsteuer (§§ 7, 8 InsVV) zu.
Der Insolvenzverwalter kann nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschalsatz fordern, der im ersten Jahr des Verfahrens 15 %, danach 10 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 € je angefangenen Monats der Dauer der Tätigkeit des Verfahrens beträgt. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen, § 8 Abs. 3 InsVV (n.F.).
Vorliegend wurden Auslagen in Höhe von xxx € geltend gemacht.
Der Insolvenzverwalter hat darüber hinaus gemäß § 7 InsVV Anspruch auf Erstattung der von ihm zu zahlenden Umsatzsteuer.
Der Insolvenzverwalter hat des Weiteren gemäß § 4 Abs. 2 InsVV die weiteren Zustellungsauslagen gem. § 8 Abs. 3 InsO i. H. v. xxx Euro geltend gemacht.
Der vollständige Vergütungsbeschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 € übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
oder bei dem
Landgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Koblenz, 01.06.2026
Das Amtsgericht - Abt. 21-
21 IN 57/19
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 21 IN 57/19 · Festwerk GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 57/19
- Wirksam am
- 23.02.2026
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 22534
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 30.03.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
56068 Koblenz, 18.02.2026
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 57/19
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 57/19 · Festwerk GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 57/19
- Wirksam am
- 28.10.2025
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 22534
hat der Insolvenzverwalter mit Bericht vom 08.10.2025 Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
56068 Koblenz, 27.10.2025
Das Amtsgericht - Abt.21
21 IN 57/19
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 22534 HRB 22534: Festwerk GmbH, Koblenz, Theo-Erhardt-Straße 3, 56070 Koblenz. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 21 IN 57/19 · Festwerk GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 57/19
- Wirksam am
- 18.04.2019
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 22534
Koblenz (AG Koblenz, HRB 22534), vertr. d.: Erik Lanser, Eduard-Müller-Straße
4, 56073 Koblenz, (Geschäftsführer), ist am 15.04.2019 um 09:49 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Rheinzollstr. 16,
56068 Koblenz, Tel.: 0261-45099992-0, Fax: 0261-45099992-9, E-Mail:
r.schiebe@schiebe.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 17.06.2019 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 17.07.2019.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (17.06.2019)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (17.07.2019), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag,
der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine
Widersprüche erhoben werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Koblenz, 17.04.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 57/19 · Festwerk GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 57/19
- Wirksam am
- 21.03.2019
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 22534
über das Vermögen der Festwerk GmbH, Theo-Erhardt-Straße 3, 56070 Koblenz (AG
Koblenz, HRB 22534),
vertreten durch:
Erik Lanser, Eduard-Müller-Straße 4, 56073 Koblenz, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. JUR Edgar Eich, Bubenheimer Bann 8, 56070 Koblenz, wird
heute, am 20.03.2019 um 14:13 Uhr mit sofortiger Wirkung gemäß § 21 Abs. 2 InsO
der Schuldnerin allgemein verboten, Gegenstände ihres Vermögens zu veräußern
oder sonst über sie zu verfügen (Allgemeines Veräußerungsverbot). Unter dieses
Verbot fällt auch die Einziehung von Außenständen.
56068 Koblenz, 20.03.2019
Das Amtsgericht - Abt. 21
21 IN 57/19
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 22534 Festwerk GmbH, Koblenz, Theo-Erhardt-Straße 3, 56070 Koblenz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.09.2010 mit Änderung vom 07.02.2011. Geschäftsanschrift: Theo-Erhardt-Straße 3…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.