HRA 701228

Feser Gerüstbau e.K.

Amtsgericht Freiburg · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Denzlingen

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Registerdaten

Sitz
Denzlingen
Datenstand
2024-12-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-23

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Veröffentlichungen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Feser Gipsergeschäft Gerüstbau e.K. Denzlingen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 701228 Feser Gipsergeschäft Gerüstbau e.K., Denzlingen (Waldkircher Str. 25, 79211 Denzlingen, Die Durchführung von Gipser- und Stuckateurarbeiten aller Art sowie der Betrieb eines Gerüstbaubetriebes.). Einzelkaufm…
Feser Gipsergeschäft Gerüstbau e.K., Denzlingen (Waldkircher Str. 25, 79211 Denzlingen, Die Durchführung von Gipser- und Stuckateurarbeiten aller Art sowie der Betrieb eines Gerüstbaubetriebes.). Einzelkaufmann. Inhaber: Feser, Heidemarie, geb. Gerber, Denzlingen, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Verschmelzung der "Albert Feser GmbH" mit Sitz in Denzlingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 260446) auf das Vermögen des Alleingesellschafters. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.