HRB 117190 früher Amtsgericht Leipzig

FERROLIGHT Glasbau GmbH

Amtsgericht Chemnitz · Sachsen

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Waldheimer Straße 11 a, 04736 Waldheim OT Meinsberg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Waldheim
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
28.06.2018
Datenstand
2026-01-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Reiner Neven

Emmerich am Rhein

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;
Zweigniederlassung

FERROLIGHT Glasbau GmbH Technisches Büro Emmerich am Rhein

Emmerich am Rhein

Prokurist(in)

Anja Hoffschmidt

Waldheim

Einzelprokura
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-01-28

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2026-01-19 Chronologischen Auszug ansehen
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Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2026-01-28 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. FERROLIGHT Glasbau GmbH Großweitzschen
  2. FERROLIGHT Glasbau GmbH Döbeln
  3. FERROLIGHT Glasbau GmbH Hartha

Gegenstand des Unternehmens

ist die Planung und der Vertrieb sowie die industrielle Herstellung und die industrielle Montage von lichtdurchlässigen Bauteilen aus Glas und Kunststoff und den dazu erforderlichen Tragekostruktionen für Dach und Fassaden.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 306/18 · Ferrolight Glasbau GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
10 IN 306/18
Wirksam am
16.06.2026
Registerbezug
Chemnitz, HRB 117190
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 10 IN 306/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ferrolight Glasbau GmbH, vertr.d.d. GF Reiner Neven Waldheimer Straße 11a, 04736 Waldheim OT Meinsberg, Amtsgericht Chemnitz , HRB 117190
vertreten durch den Geschäftsführer Reiner Neven

ergeht am 10.06.2026 nachfolgende Entscheidung:

1. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit gemäß § 207 II InsO schriftlich bis zum

05.08.2026

zu folgenden Punkten gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen:

|zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
|zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 Abs. 2 InsO

Der Schlussbericht, die Schlussrechnung und sonstige Unterlagen können von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.

2. Zur Vermeidung der Einstellung des Verfahrens ist bis zum 22.07.2026 ein Vorschuss in Höhe von 9.500,00 EUR an den Insolvenzverwalter oder auf folgendes Konto zu leisten:

Landesjustizkasse Chemnitz
IBAN: DE56 8700 0000 0087 0015 00
BIC: MARKDEF1870 (Bundesbank Chemnitz)

Verwendungszweck: 10 IN 306/18, Re. Nr.: 561.731.000.000

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 10 IN 306/18 · Ferrolight Glasbau GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
10 IN 306/18
Wirksam am
16.06.2026
Registerbezug
Chemnitz, HRB 117190
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 10 IN 306/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ferrolight Glasbau GmbH, vertr.d.d. GF Reiner Neven Waldheimer Straße 11a, 04736 Waldheim OT Meinsberg, Amtsgericht Chemnitz , HRB 117190
vertreten durch den Geschäftsführer Reiner Neven

ergeht am 10.06.2026 nachfolgende Entscheidung:

Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit folgende Vergütung antragsgemäß festgesetzt:

Vergütung
xxx EUR
Auslagen
xxx EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
xxx EUR
Gesamtbetrag
xxx EUR
in Worten
xxx EUR

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen.

Gründe:

Das Verfahren wurde am 26.06.2018 eröffnet.

Der Festsetzung liegt der Antrag vom 28.03.2025 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.

Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt xxx EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von xxx EUR.

An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.

Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen ein Auslagenersatz in Höhe von xxx EUR pro Zustellung gemäß Beschluss des BGH vom 21.03.2013, Az: IX ZB 209/10 gewährt. Mithin waren für 134 bewirkte Zustellungen insgesamt xxx EUR festzusetzen.

Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 306/18 · Ferrolight Glasbau GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
10 IN 306/18
Wirksam am
27.03.2026
Registerbezug
Chemnitz, HRB 117190
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 10 IN 306/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ferrolight Glasbau GmbH, vertr.d.d. GF Reiner Neven Waldheimer Straße 11a, 04736 Waldheim OT Meinsberg, Amtsgericht Chemnitz , HRB 117190
vertreten durch den Geschäftsführer Reiner Neven

ergeht am 26.03.2026 nachfolgende Entscheidung:

1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 07.05.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.

Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 306/18 · Ferrolight Glasbau GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
10 IN 306/18
Wirksam am
05.09.2018
Registerbezug
Chemnitz, HRB 117190
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 10 IN 306/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ferrolight Glasbau GmbH,
vertr.d.d. GF Reiner Neven Waldheimer Straße 11a, 04736 Waldheim OT Meinsberg,
Amtsgericht Chemnitz , HRB 117190
vertreten durch den Geschäftsführer Reiner Neven

- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 05.09.2018 die
Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

10 IN 306/18 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 05.09.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 117190 HRB 117190: FERROLIGHT Glasbau GmbH, Waldheim, Waldheimer Straße 11 a, 04736 Waldheim OT Meinsberg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 26.06.2018, AZ: 10 IN 306/18, ist das Insolvenzverfahren über…
HRB 117190: FERROLIGHT Glasbau GmbH, Waldheim, Waldheimer Straße 11 a, 04736 Waldheim OT Meinsberg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 26.06.2018, AZ: 10 IN 306/18, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 306/18 · Ferrolight Glasbau GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
10 IN 306/18
Wirksam am
27.06.2018
Registerbezug
Chemnitz, HRB 117190
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 10 IN 306/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ferrolight Glasbau GmbH,
vertr.d.d. GF Reiner Neven Waldheimer Straße 11a, 04736 Waldheim OT Meinsberg,
Amtsgericht Chemnitz , HRB 117190
vertreten durch den Geschäftsführer Reiner Neven

ergeht am 26.06.2018 nachfolgende Entscheidung:

1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Planung, Vertrieb,
industrielle Herstellung und Montage von lichtdurchlässigen Bauteilen aus Glas
und Kunststoff u.a.) wird am 26.06.2018 um 14:30 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Dr. Nils Freudenberg
Ulmenstraße 14
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 382260
Telefax: 0371 3822623
Email geschäftlich: freudenberg@tiefenbacher.de

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des
§ 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die
Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 14.08.2018
anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen
Insolvenzverwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines
neuen Gläubigerausschusses, den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO),
Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO,
Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§
277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung
eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer
Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66
Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen
(§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2,
218 Abs. 2 InsO)

sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen

wird bestimmt auf:

Wochentag und Datum

Uhrzeit

Zimmer/Etage/Gebäude

Dienstag, 25.09.2018

10:00 Uhr

Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz

F

Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu
Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.

6. Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom
Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

10 IN 306/18 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 27.06.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 306/18 · Ferrolight Glasbau GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
10 IN 306/18
Wirksam am
28.03.2018
Registerbezug
Chemnitz, HRB 117190
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 10 IN 306/18

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Ferrolight Glasbau
GmbH, vertr.d.d. GF Reiner Neven Waldheimer Straße 11a, 04736 Waldheim OT
Meinsberg, Amtsgericht Chemnitz , HRB 117190
vertreten durch den Geschäftsführer Reiner Neven

ergeht am 28.03.2018 nachfolgende Entscheidung:

1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 28.03.2018 um
10:05 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung

angeordnet.

2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Dr. Nils Freudenberg
Ulmenstraße 14
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 382260
Telefax: 0371 3822623
Email geschäftlich: freudenberg@tiefenbacher.de

bestellt.

3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur
noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner
Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).

4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die
Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu
sichern und zu erhalten.

5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu
nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm
einzurichtendes Anderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.

6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter
leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.

7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der
Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus
behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und
Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden,
Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).

8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher
und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen
(§ 22 Abs. 2 InsO).

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

10 IN 306/18 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 28.03.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 117190 HRB 117190: FERROLIGHT Glasbau GmbH, Waldheim, Waldheimer Straße 11 a, 04736 Waldheim OT Meinsberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Synnatzschke, Ron, Döbeln, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Hoffschmidt, Anja, W…
HRB 117190: FERROLIGHT Glasbau GmbH, Waldheim, Waldheimer Straße 11 a, 04736 Waldheim OT Meinsberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Synnatzschke, Ron, Döbeln, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Hoffschmidt, Anja, Waldheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 117190 FERROLIGHT Glasbau GmbH, Waldheim, Waldheimer Straße 11 a, 04736 Waldheim OT Meinsberg. Geändert nun: Zweigniederlassung(en) unter gleicher Firma mit Zusatz: Technisches Büro Emmerich am Rhein, 46446 Emmeric…
FERROLIGHT Glasbau GmbH, Waldheim, Waldheimer Straße 11 a, 04736 Waldheim OT Meinsberg. Geändert nun: Zweigniederlassung(en) unter gleicher Firma mit Zusatz: Technisches Büro Emmerich am Rhein, 46446 Emmerich am Rhein, Geschäftsanschrift: Borgheeser Weg 310, 46446 Emmerich am Rhein.
Veränderungen
HRB 117190 FERROLIGHT Glasbau GmbH, Hartha, Pestalozzistraße 47, 04746 Hartha. Die Gesellschafterversammlung vom 04.02.2013 hat die Änderung des § 1 (Firma, Sitz - bzgl. Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Ne…
FERROLIGHT Glasbau GmbH, Hartha, Pestalozzistraße 47, 04746 Hartha. Die Gesellschafterversammlung vom 04.02.2013 hat die Änderung des § 1 (Firma, Sitz - bzgl. Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Waldheim. Geschäftsanschrift: Waldheimer Straße 11 a, 04736 Waldheim OT Meinsberg.
Veränderungen
HRB 117190 FERROLIGHT Glasbau GmbH, Hartha, Pestalozzistraße 47, 04746 Hartha. Vertretung geändert Geschäftsführer: Synnatzschke, Ron, Döbeln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Ge…
FERROLIGHT Glasbau GmbH, Hartha, Pestalozzistraße 47, 04746 Hartha. Vertretung geändert Geschäftsführer: Synnatzschke, Ron, Döbeln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 117190 FERROLIGHT Glasbau GmbH, Hartha, Pestalozzistraße 47, 04746 Hartha. Errichtet: Zweigniederlassung(en) unter gleicher Firma mit Zusatz: Technisches Büro Rees, 46459 Rees, Geschäftsanschrift: Empeler Straße 12…
FERROLIGHT Glasbau GmbH, Hartha, Pestalozzistraße 47, 04746 Hartha. Errichtet: Zweigniederlassung(en) unter gleicher Firma mit Zusatz: Technisches Büro Rees, 46459 Rees, Geschäftsanschrift: Empeler Straße 122, 46459 Rees.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.